Ausfallgebühren beim Tierarzt

6 Antworten

zahl die Gebühr und such dir einen anderen Tierarzt! Du kannst auch bis vor Gericht streiten, das kostet aber Geld und Nerven und bringt am Ende auch Nichts.

aschi6372 
Beitragsersteller
 03.06.2013, 12:03

Das Problem ist, dass die ganze Sache schon bei Gericht ist. Ich habe wirklich keinen Termin ausgemacht, aber die Tierärztin sagt ja. Hier steht Aussage gegen Aussage. Für mich war es nur ein Informationstermin.

Franticek  03.06.2013, 12:17
@aschi6372

Auch ein Informationstermin ist ein Termin. Und hat man einen solchen, dann sollte man auch erscheinen.

drasaa  03.06.2013, 19:34
@aschi6372

Was soll ein Informationstermin sein?

Wenn du unentschuldigt einen ausgemachten Termin nicht einhältst, bist schadensersatzpflichtig. Das braucht nicht extra in den AGB erwähnt zu werden. Natürlich muss der Schaden auch belegt werden. Bei einer ohnehin vollen Praxis, wäre das nicht einfach. Wenn er aber statt dessen einen Bauernhof/Schlachthof zu inspizieren hätte, kann da auch ein mehrstelliger Betrag heraus kommen.

Der Anspruch auf eine entsprechende Vergütung besteht grundsätzlich nach dem BGB § 615, ein AGB ist daher nicht erforderlich.

Soweit als ein Termin vereinbart wurde musst du zahlen. Sollte das strittig sein, zweifele das an. Damit hast du vermutlich erfolg.

Auf solche Gebüren muss er dich nicht hinweisen. Er muss aber auch irgendwie beweisen können das du einen termin ausgemacht hast. In sein Büchlein kann er ja vieles schreiben