Holzdecke streichen schriftlich geben lassen?

3 Antworten

Nein als Versicherung sollte man das auf jeden fall machen da er als Vermieter ein recht darauf hätte aber wenn er dir mündlich zu gesagt hat würde ich sagen da geht nichts schief.

LG

Da hast du dir ja einiges vorgenommen.

Auch wenn du die Erlaubnis schriftlich hast - dadurch bist du noch nicht aus der Haftung, denn die Arbeiten müssen auch ordentlich durchgeführt werden. Schaffst du das nicht, hast du doppeltes Risiko - erst die Farbe entfernen und dann den alten Zustand wieder herstellen.

Man könnte fast sagen, es wäre billiger, wenn du dir andere Freunde suchst, die dich nicht wegen deiner Wohnsituation abwerten.

Libelle27 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 12:34

Aber jeder andere nach Nachmieter freut sich doch ne halbwegs weiße Decke als braune zu haben oder ?

satian  26.03.2021, 13:09
@Libelle27

Nun, das ist eigentlich Geschmackssache - und die Geschmäcker können ja bekanntlich sehr unterschiedlich sein.

Eine gut gemachte weiße Decke kann wirklich sehr gut rauskommen.

Andere Leute dagegen schleifen alten Lack ab um die natürliche Holzart zu sehen.

Andere wiederum stylen Neues auf Retro um.

Und von der Ausführungsart der Decke - die natürlich auch einen Einfluss auf die Farbgebung haben kann - haben wir überhaupt noch nicht gesprochen.

Wie schon gesagt: Achte drauf, daß du die schriftliche Einwilligung hast und daß ordentliche Ausführung sichergestellt ist.

Hast du schon mal dran gedacht, den Vermieter mit zur Kasse zu bitten - Du machst die Arbeit und er zahlt das Material?

Unbedingt schriftlich geben lassen und dabei schon angeben, wie Du die Arbeiten ausführen wirst und mit welchem Material, Farbton etc. Lass Dich dabei in einem Fachgeschäft (nicht Baumarkt!) beraten.

Dass Du sie dann möglichst so ausführst, dass es am Ende mittlerer Handwerker-Qualität entspricht, davon gehe ich mal aus und der Vermieter sicher auch.