i.A. oder i.V. für die Mutter unterschreiben?

5 Antworten

Wenn Deine Mutter den Inhalt der Unterlagen kennt, weil Du ihn ihr vorgelesen hast und sie Dich bittet, für sie zu unterschreiben, dann i. A., weil sie Dir den Auftrag gegeben hat.

Und auch wenn Du eine Vollmacht hast, kannst Du i. A. unterschreiben, weil sie Dir ja trotzdem den Auftrag gegeben hat, daß Du Dich um die Dinge kümmerst.

i. V. passt eigentlich nur im beruflichen Umfeld, wenn jemand als Vertretung unterschreibt und dann auch selber die Verantwortung übernimmt.

Bei i. A. verbleibt die Verantwortung beim ursprünglichen Absender und das ist ja in diesem Fall auch so.

Wenn Du eine Vollmacht hast, darfst Du mit "i. V." unterzeichnen.

Wurdest Du von Deiner Mutter gebeten, die Dokumente zu unterschreiben, dann bitte mit "i. A.".

Vielleicht auch eine kurze Erläuterung beifügen, auf der erklärt wird, warum Deine Mutter die Dokumente nicht selbst unterzeichnet hat.

neelyy 
Beitragsersteller
 26.02.2018, 08:51

Vielen Dank für die schnelle Antwort

i.V. und die schriftliche Vollmacht im Original beilegen. Das ist die Variante, die für alles sicher ist.

ohne eine vorsorgevollmacht bzw. eine generalvollmacht kannst du nichts für sie unterschreiben.

Ich sehe da rechtlich gesehen keinen Unterschied. Du kannst beides schreiben.