Ausbildung Rechte?
Guten Tag,
Meine Frage ist; Darf ich mich in der Ausbildung (Einzelhandelskaufmann beim Baumarkt) weigern in eine Abteilung zu gehen (Garten) ? Grund dafür ist es, da ich dort von 9h Arbeit ca. 3h Den Boden kehre (Besen), Sogar keine Motivation hab auf Garten, Sonst hätte ich ja Gärtner gelernt ;( Mit dem Chef lässt sich nicht reden und sagt den Azubis ins Gesicht, das die richtigen Mitarbeiter (nicht Azubis) zu Teuer wären, für so eine Arbeit.
8 Antworten
Darf ich mich in der Ausbildung (Einzelhandelskaufmann beim Baumarkt) weigern in eine Abteilung zu gehen (Garten)
Nein, Du darfst Dich nicht weigern.
In der Ausbildung soll ein Azubi so viele Abteilungen wie möglich durchlaufen (es gibt ja wohl einen entsprechenden Ausbildungsplan) und wenn es im Baumarkt eine Gartenabteilung gibt, gehört die auch dazu.
Grund dafür ist es, da ich dort von 9h Arbeit ca. 3h Den Boden kehre (Besen),
Chef lässt sich nicht reden und sagt den Azubis ins Gesicht, das die richtigen Mitarbeiter (nicht Azubis) zu Teuer wäre, für so eine Arbeit.
Im § 14 Abs. 5 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht: "Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind."
"Boden kehren" gehört sehr wahrscheinlich nicht zum Inhalt der Ausbildung.
Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar u.a.:
"Werden dem Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte.
Auch handelt es sich um eine Ordungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann (§ 102 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BBiG).
Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig.
Die gelegentliche Heranziehung von Auszubildenden zur Grundreinigung von Betriebsräumen verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Fähigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft einzusparen"
Es ist also zulässig, dass Dein Chef Dich auch mal den Boden kehren lässt, allerdings darf er das nicht jeden Tag über mehrere Stunden verlangen.
Ist Dein Chef uneinsichtig, kannst Du Dich an die zuständige Kammer (z.B. IHK), die zuständige Gewerkschaft und, falls vorhanden, den Betriebsrat wenden
Wenn es Teil deiner Ausbildung ist, musst du auch dorthin. Die Inhalte lernst du ja nur dort...
Du hast währed Deiner Ausbildung die Abteilungen zu durchlaufen, welche gemäß Ausbildungsplan und Ausbildungsbetrieb vorgegeben sind.
Allerdings ausbildungsferne Aufgaben dürfen Dir nicht aufgetragen werden:
Laut §14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Aber machen wir uns nichts vor: Kaum eine Ausbildung verläuft ohne ausbildungsfremde Tätigkeiten.
Und machen wir uns auch nichts vor:
Das Reinigen der Verkaufsfläche gehört Mal sowas von nicht zu den ausbildungsfremden Tätigkeiten
Wer soll dann den Boden fegen, wenn nicht die Beschäftigten des Baumarkts? Auch ein Koch-Azubi muss den Herd reinigen.
Wenn du so gar keinen Bock auf Garten hast, befürchte ich, dass du einen Fehler bei deiner Berufswahl begangen hast. Baumärkte bestehen in der Regel auch aus einer relativ großen Gartenabteilung.
Und in der Gartenabteilung gehört das fegen des Bodens eben zum Geschäft - da wirst du dich wahrscheinlich auch rechtlich nicht drücken können.
Man kann höchstens über die Dauer dieser Tätigkeit diskutieren. Wie viel % deiner gesamten Ausbildungszeit bist du denn mit Boden kehren beschäftigt (es geht nicht um einzelne Tage)
Es ist normal und richtig, wenn du verschiedene Abteilungen kennenlernst. Teile der Ausbildung sind immer reinigung/ Aufräumen.
Weigern kannst du dich nicht, aber dafür sorgen, das du auch im Gartenbereich was lernst.