Familienkasse ausbilfungssuchend

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es reicht ja schon, wenn du Kopien der Bewerbungen selbst hast, falls keine Absage kam, wenn du was erhalten hast, kannst du auch davon eine Kopie dazu legen. Es genuegt sicher auch eine von dir gefuehrte Liste, wo du immer eintraegst, bei wem du dich beworben hast, als was genau und wann und falls eine Rueckmeldung kam und wann und aufgrund was du dich beworben hast (Initativbewerbung, Zeitungsinserat, Ausschreibung online oder Arbeitsamt). 

Sobald sie die Namen der Firmen haben, koennen die theoretisch auch mal bei einer Firma nachfragen, ob das stimmt und damit ist es glaubhaft, dass du dich bemuehst und nicht nur zum Schein Ausbildungssuchend gemeldet bist.

Also stell jetzt an Kopien und Infos auf, so gut es dir noch moeglich ist und gebe denen das. Und fuer die Zukunft behalte dir gleich genug Infos. Du musst ja auch die Uebersicht behalten, wo noch was offen steht an Bewerbungen.

Arbeitsagentur und Familienkasse sind in einem Gebäude aber nicht eine Institution. Du musst der Familienkasse eine Bestätigung der Agentur vorlegen, dass Du ausbildungssuchend gemeldet bist. Das reicht, um die Bedingung für den Anspruch auf Kindergeld zu erfüllen. Du musst nur eine der Voraussetzungen für den Anspruch erfüllen. Das würdest Du mit der Bestätigung tun.

Bekommst Du keine Bestätigung, musst Du glaubhaft machen, dass Du zum nächstmöglichen Beginn einen Ausbildungsplatz suchst, nicht nachweisen. So ist es etwas einfacher. Du kannst Deine Bewerbungen vorlegen, auch Protokolle telefonischer Bewerbungen müssen anerkannt werden. Besser ist natürlich, wenn Du auch Antworten vorlegen kannst. Da Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn an einem Tag Anspruch bestand, brauchst Du mindestens eine Bewerbung pro Monat. Diese sollte dann so aussehen, dass es tatsächlich glaubhaft ist, dass Du ernsthaft zum nächstmöglichen Beginn etwas suchst. Die Berufswahl sollte zum Zeugnis passen und alle Bewerbungsmöglichkeiten sollten ausgeschöpft werden. Die Berufswahl liegt bei Dir, sollte aber realistisch sein.

Sollte dieses Schreiben der Familienkasse ein "Bescheid" sein, musst Du unbedingt fristgerecht (4 Wochen) Einspruch einlegen.

Es stimmt zwar, dass nicht alle Firmen antworten, manche antworten auch erst nach 6 oder noch mehr Wochen. Normal hast Du doch von allen Bewerbungen eine Kopie für Dich, also druck eben künftig eine weitere Kopie aus, leg diese beim Amt vor. Bekommst Du eine Ablehnung, dann legst Du auch davon eine Kopie bei.

Du hättest dich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden müssen! Nur das zählt als Nachweis!

Wenn du das NICHT getan hast, fehlt dir der geforderte Nachweis und du musst das Kindergeld zurück zahlen.

Fener7 
Beitragsersteller
 19.03.2015, 08:14

Ich bin beim Amt als Ausbildungssuchend gemeldet 

Dass hatte die drauf die ich an Telefon hatte von der familienkasse auch gesagt als ich da angerufen hab und nachgefragt hab wie das ist wenn man arbeitet 

Hast du keine Beleg? Normalerweise behält man ja die Belege, gerade wenn ein Amt evtl mal nach haken könnte. Oder hast du dich evtl irgendwo per E-Mail beworben? Und das MAL ne Firma nicht antwortet,okay aber gleich alle nicht? Noch nie erlebt.

Fener7 
Beitragsersteller
 19.03.2015, 09:37

Nicht alle Firmen es gibt halt manche die nicht geantwortet haben