Muss man sich Baustellenlärm auf Arbeit gefallen lassen?
Hallo. Bei uns auf Arbeit wird zur Zeit das Gebäude umgebaut und ich habe mein Büro ziemlich weit hinten, kurz vor dem Bauabschnitt. Ich nehme natürlich das Bohren usw. viel lauter wahr, als meine Kollegen am anderen Ende. Es ist ohrenbetäubend laut und ich gehe täglich mit Kopfschmerzen u. Ohrensausen nach Hause. Jetzt ist meine Frage, muss ich mir das gefallen lassen oder kann ich verlangen, dass ich umgesetzt werde, auch wenn ich nur eine billige Arbeitskraft und befristet bin? Vielen Dank für eure Antworten.
7 Antworten
Wenn der Lärm über die Grenze des schädlichen liegt kannst Du verlangen umgesetzt zu werden. Für den Unternehmer und Betreiber von Anlagen gelten zur Zeit noch die BG-Vorschriften BGV B 3 (UVV Lärm) und BGV A 4 (Arbeitsmedizinische Vorsorge), die u. a. eine Umsetzung der EG-Richtlinie (86/188/EG) darstellen. Letztere wurde auf EG-Ebene durch die Richtlinie 2003/10/EG mit dem Titel " Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)" ersetzt und muss bis 15. Februar 2006 ins nationale Recht umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt diese Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, mit der Folge, dass die bisherige UVV-Lärm ungültig wird. Wie schon in der alten Richtlinie wird auch in der neuen Richtlinie vor allem die Pflicht zur technischen Lärmminderung betont. Vom Unternehmer wird die Auswahl und der Betrieb geräuscharmer Maschinen und Arbeitsverfahren sowie die Gestaltung von Arbeitsräumen entsprechend den fortschrittlichen, in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik verlangt, außerdem die Ermittlung und Kennzeichnung von Lärmbereichen und die Durchführung eines Lärmminderungsprogramms sowie die Teilnahme an Gehörvorsorgeuntersuchungen. Im Gegensatz zu den bisherigen Auslösewerten von 85 und 90 dB(A) werden die genannten Maßnahmen nun schon ab den Tagesexpositionswerten von 80 und 85dB(A) gefordert. Hinzu kommen nun auch Auslösewerte für die momentanen Höchstwerte von C-bewerteten Spitzenschalldruckpegeln von 135 bzw. 137 dB(C). Neu ist zudem die Festlegung eines Grenzwertes von 87 dB(A) für den Tagesexpositionswert bzw. von 140dB(C) für den Spitzenschalldruckpegel. Letztere gelten dabei unter Berücksichtigung der Wirkung von Gehörschutz.
Das solltest du mit deinem Vorgesetzten besprechen. Vielleicht holst du ihn mal für eine halbe in dein Zimmer, damit er sich ein Bild davon machen kann.
was sollen denn die Bauarbeiter sagen? Die haben ständig den Lärm. Aber versuche es mal mit Oropax. Frage dazu einfach die Arbeiter ob sie welche haben bzw. dir geben
Die Frage ist doch eher ob durch den Lärm nicht die notwendige Ruhe und Konzentration zur Erledigung der Arbeit gestört wird!
Es gibt Arbeiten die muss man konzentriert erledigen können um Fehler zu vermeiden (eingabe von Daten usw.). Das müsste aber auch im Interesse deines Chefs liegen dass seine Mitarbeiter richtig arbeiten können.
Auch 'billige Arbeitskräfte' erledigen Arbeiten die dem Ablauf in der Firma dienlich sind und können störende Fehler machen.
Die Leute auf der Baustelle machen auch nichts anderes als du selbst: nämlich ihre Arbeit!
Du wirst es wohl oder über aushalten müssen, fürchte ich.