Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Vorstrafe?

4 Antworten

Nein die   Startanwaltschaft  kann das nicht untersagen das war aber gut den Chef zu in formieren du  hast einen  Fehler gemacht

Am Sichersten wäre  du holst dir ein Monatsticket als  Abo sobald deine probe zeit um ist dann  vergisst du   entweder das Ticket nicht mehr oder es   ist einfach nachzuweisen das du eins hast und musst zb nur 7 € strafe  dann bezahlen!

Mit raten Zahlung geht das auch in den meisten fällen nur   musst du die auf jeden Fall erfüllen!Weil es sonst  Knast bedeutet und stellt dich keiner mehr ein!

Das nennt man den Bock zum Gärtner machen. Sich nicht an Gesetze halten, keine Einsicht zeigen und auf andere Leute losgelassen werden, vielleicht Kontrollen in Bussen und Bahnen durchführen?  Toll! 

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du wohl einen Strafbefehl erhalten, denn "Verurteilungen" flattern nicht ins Haus, sondern entspringen einem normalen Gerichtsverfahren.

Du hast eine Straftat begangen und trägst mit dem Strafbefehl und der darin verhängten Geldstrafe die Konsequenzen dafür. Dem Staatsanwalt ist es eigentlich egal, welche Ausbildung du machst, denn du bist ja nicht zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder zu einem Berufsverbot verurteilt worden. Er geht davon aus, dass du deine Strafe akzeptierst und bezahlst.

Wenn du das ohne Verzug, auch in Ratenzahlung, hinbekommst, ist er zu frieden. Das wird also keine Auswirkungen auf deine Ausbildung haben. Dadurch, dass du deinen Chef gleich informiert hast, hast  du wenigstens gezeigt, dass du zu der Geschichte und ihren Konsequenzen stehst.

Bleib einfach künftig sauber und dann wird der Strafbefehl bald vergessen sein!

... eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit die sich nicht um geltendes Recht und Gesetze kümmert...

Irgendwie hab ich da ein Verständnisproblem....


PS:

Der Staatsanwaltschaft ist deine Ausbildung wurscht ....

und deshalb wird sie dir da auch nichts untersagen....


andigewehre 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 23:02

Das Problem ist nicht, dass ich mich nicht um geltendes Recht kümmere (sonst wäre ich in diesem Beruf mehr als falsch), sondern dass ich innerhalb eines Monats 2 Mal bei der deutschen Bahn keinen Fahrschein vorzeigen konnte und die Deutsche Bahn da sehr konsequent ist was Schwarzfahren betrifft. Ich möchte mich da jetzt definitiv nicht raus reden! Ich habe einen Fehler gemacht und dafür stehe ich auch gerade aber ich lasse mir nicht vorwerfen dass ich mich nicht für die Gesetze interessiere :3 

rampe6  20.09.2017, 07:42
@andigewehre

... und weil das Erschleichen von Leistungen ja auch keine Straftat ist hast du einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft bekommen!!!???

Sorry, wer, nach dem er bereits erwischt wurde binnen eines Monats wieder schwarzfährt - den interessiert das Gesetz nicht.


§ 265a
Erschleichen von Leistungen


(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


Für mich ist das ein Gesetz..... eins das dich nicht interessiert....