Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Vorstrafe?
Moin moin!
Ich habe zum 1. 9. eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit begonnen. Jetzt habe ich das Problem, dass gestern eine Verurteilung wegen Erschleichung von Dienstleistungen ( Hatte zwei mal keinen Fahrausweis) in den Briefkasten geflattert ist. Habe natürlich direkt meinen Chef darüber informiert und der war natürlich nicht erfreut, meinte aber dass das Ordungsamt deswegen keinen Stress machen dürfte... So weit so gut... Jetzt wollte ich bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ratenzahlung stellen und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Ausbildung angeben soll, weil ich Angst habe, dass die da jetzt Stress machen könnten...
Jetzt die Frage: Kann die Staatsanwaltschaft mir jetzt die Ausbildung in irgendeiner weise untersagen, wenn ich angebe, als was ich diese mache oder ist denen das auf gut deutsch gesagt sch**ß egal?
4 Antworten
Nein die Startanwaltschaft kann das nicht untersagen das war aber gut den Chef zu in formieren du hast einen Fehler gemacht
Am Sichersten wäre du holst dir ein Monatsticket als Abo sobald deine probe zeit um ist dann vergisst du entweder das Ticket nicht mehr oder es ist einfach nachzuweisen das du eins hast und musst zb nur 7 € strafe dann bezahlen!
Mit raten Zahlung geht das auch in den meisten fällen nur musst du die auf jeden Fall erfüllen!Weil es sonst Knast bedeutet und stellt dich keiner mehr ein!
Das nennt man den Bock zum Gärtner machen. Sich nicht an Gesetze halten, keine Einsicht zeigen und auf andere Leute losgelassen werden, vielleicht Kontrollen in Bussen und Bahnen durchführen? Toll!
Wenn ich dich richtig verstehe, hast du wohl einen Strafbefehl erhalten, denn "Verurteilungen" flattern nicht ins Haus, sondern entspringen einem normalen Gerichtsverfahren.
Du hast eine Straftat begangen und trägst mit dem Strafbefehl und der darin verhängten Geldstrafe die Konsequenzen dafür. Dem Staatsanwalt ist es eigentlich egal, welche Ausbildung du machst, denn du bist ja nicht zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder zu einem Berufsverbot verurteilt worden. Er geht davon aus, dass du deine Strafe akzeptierst und bezahlst.
Wenn du das ohne Verzug, auch in Ratenzahlung, hinbekommst, ist er zu frieden. Das wird also keine Auswirkungen auf deine Ausbildung haben. Dadurch, dass du deinen Chef gleich informiert hast, hast du wenigstens gezeigt, dass du zu der Geschichte und ihren Konsequenzen stehst.
Bleib einfach künftig sauber und dann wird der Strafbefehl bald vergessen sein!
... eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit die sich nicht um geltendes Recht und Gesetze kümmert...
Irgendwie hab ich da ein Verständnisproblem....
PS:
Der Staatsanwaltschaft ist deine Ausbildung wurscht ....
und deshalb wird sie dir da auch nichts untersagen....
... und weil das Erschleichen von Leistungen ja auch keine Straftat ist hast du einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft bekommen!!!???
Sorry, wer, nach dem er bereits erwischt wurde binnen eines Monats wieder schwarzfährt - den interessiert das Gesetz nicht.
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Für mich ist das ein Gesetz..... eins das dich nicht interessiert....
Das Problem ist nicht, dass ich mich nicht um geltendes Recht kümmere (sonst wäre ich in diesem Beruf mehr als falsch), sondern dass ich innerhalb eines Monats 2 Mal bei der deutschen Bahn keinen Fahrschein vorzeigen konnte und die Deutsche Bahn da sehr konsequent ist was Schwarzfahren betrifft. Ich möchte mich da jetzt definitiv nicht raus reden! Ich habe einen Fehler gemacht und dafür stehe ich auch gerade aber ich lasse mir nicht vorwerfen dass ich mich nicht für die Gesetze interessiere :3