Kann man mit einer Jugendstrafe zum zoll?

3 Antworten

Grundsätzlich ja - es kommt ganz drauf an, wie Du genau bestraft wurdest.
Der Zoll sagt nennt als Voraussetzung "Sie sind nicht vorbestraft und leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen."

Jugendstrafen werden i.d.R. nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Man gilt nur als Vorbestraft wenn du zu mindestens folgendem verurteilt wurdest:
Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.

Bitte beachten:

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 12 Rücknahme der Ernennung

(1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn

1. sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde,
2. nicht bekannt war, dass die ernannte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird , das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 als unwürdig erscheinen lässt,

.......................................................................................................

Bedeutet - du solltest den Einstellungsleiter beim Zoll über die Jugendstrafe informieren, denn sonst könnte es passieren, wenn dies rauskommt, dass du auch noch nach Jahren aus dem Beamtenstatus entfernt wirst!

An deinem 21. Geburtstag wurde das Erziehungsregister gelöscht. Somit sollte das möglich sein, wenn die Jugendstrafe nicht all zu hoch war.