Darf ein Azubi in der Nachtschicht alleine arbeiten?

3 Antworten

Hi.

Passe bitte extem auf dich auf! Diese Sicherheitsfirmen machen oft Sachen die nicht OK sind. Dazu gehören 12 Stunden Schichten, kaum Freizeit und schlechte Bezahlung. Mich würde wundern wenn es absolut "legal" wäre einen Azubi über Nacht alleine in einem Objekt zu lassen. Du scheinst auch hier eine billige Arbeitskraft zu sein. Gerne macht das auch eine FIrma die sich wie ein abwertender Hundename anhört! ;-)

Rede doch mal mit deinem Arbeitsvermittler, oder rufe eine Beratungstelle an.

Die wissen es zu 100%.

Lg.

Die geltende Rechtssprechung sagt hierzu [sinngemäß zitiert] aus:

Ein Auszubildener darf nicht durch seine Tätigkeiten während der Ausbildung für das Unternehmen produktiv tätig sein.

Das klingt jetzt etwas schwammig und ist auch etwas unscharf. Natürlich muss der Automechaniker Bremsklötze wechseln Lernen. Und wie soll er das anders Lernen als wenn er in der Arbeitgeberwerkstatt an Kundenautos schraubt.

Es geht hierbei um die Ausbildung und Anleitung, und dazu ist es Notwendig, das ein Ausbilder ihm bei der Tätigkeit auf die Finger schaut. Dazu muss der Ausbilder nicht unbeding die ganze Zeit danebenstehen. Wenn der AzuBi das schon merhmals und gut gemacht hat darf er das auch gerne mal ganz alleine machen. Jedoch muss der Ausbilder generell das Ergebniss begutachten und überprüfen.

Generell ist es dabei Erwünscht, das der AzuBi seine Tätigkeiten je nach Ausbildungsstand möglichst selbständig durchführt. Dabei hat der Ausbilder sicherzustellen, das er jederzeit zeitnah in die Tätigkeiten des AzuBi´s eingreifen kann.

Was ist damit gemeint: Wenn der Bürokaufmannslehrling ein Angebot schreiben soll, muss der Ausbilder nicht unbedingtt zwei Stunden danebensitzen. Es kann nichts kaputtgehen und das was er Falsch macht kann keinen Schaden anrichten. Sollte der Handwerkslehrling mit "gefährlichen Machinen" hantieren müssen wird der Ausbilder wohl danebenstehen müssen um sofort eingreifen zu können.

Und jetzt übertrag das mal auf den Sicherheitsdienst.

Ich will ja, das Du als Auszubildender mitdenkst ;-)

Gruss

SixthSCTF

Der Auszubildende ist somit Beschäftigter im Sinne des § 2 ArbSchG. Auszubildende sind aufsichtsbedürftige Personen, in erster Linie auf Grund ihrer Minderjährigkeit. Gründe hierfür sind das mangelnde Sicherheitsbewusstsein, die mangelnde Erfahrung und die noch nicht abgeschlossene körperliche und seelische Entwicklung des Minderjährigen.

Quelle: http://www.vdgab.de/Ablage/Berufsausbildung3.pdf