zu spät arbeitslos gemeldet nach ausbildung

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Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld (vorausgesetzt du hast in den letzten 24 Monaten mindestens 12 versicherungspflichtig gearbeitet). Da dein Vertrag mit abgeschlossener Ausbildung endete und du ihn nicht selbst gelöst hast, bekommst du keine 12-Wöchige Sperre nach §144 Abs. 1 SGB III. Und da du als Azubi nicht der Meldefrist nach § 38 SGB III unterliegst, bekommst du auch keine 7-Tage Sperre nach § 144 Abs. 7. Du kannst aber nur das Alg ab dem Tag der Meldung erhalten, rückwirkend geht es nicht. Also würd ich mir die Frage stellen ob sich das für die drei Tage wirklich noch lohnt...

lauri2403 
Beitragsersteller
 27.07.2011, 19:01

ok schonmal vielen dank dafür aber hat das irgendeine auswirkung auf die rente später mal?

Franzi2121  27.07.2011, 19:15
@lauri2403

Naja du warst ja während dieser Zeit nicht Kranken- und Rentenversichert. Krankenversicherung dürfte nicht so schlimm sein weil die einen Monat nachversichern, aber bei der Rentenversicherung wurden keine Beiträge gezahlt. Ich würde dort mal nachfragen ob es möglich ist, dass du die vielleicht aus eigener Tasche zahlen kannst. Mit Rentenversicherung kenne ich mich nicht aus, daher weiß ich da nichts genaueres.

DerHans  28.07.2011, 09:21
@Franzi2121

Die Nachversicherungszeit bei der Krankenversicherung gilt zwar, ist aber nicht kostenlos. Dafür wird der Mindestbeitrag fällig. Das erfährt er, sobald er sich neu anmeldet.

Das kannst du dir jetzt sparen. Jetzt eben Urelaub gehabt. AlG wird nicht rückwirkend gezahlt. Wenn du es heute noch hin schaffst, bekommst du für 4 TAGE aRBEITSLOSENGELD: aLLERDINGS BEKOMMST DU GLEICH EINE sPERRE; WEIL DU DICH NICHT RECHTZEITIG GEMELDET HAST:

ALG1 bekommt man erst ab dem Datum der Antragstellung. Dieser ist unverzüglich, dh. innerhalb der ersten drei Werktage nach Kenntnisnahme einer Kündigung bzw. der Aushändigung des Gesellenbriefes beim Jobzenter zu stellen. Ansonsten droht eine mehrmonatige Sperre.

Franzi2121  27.07.2011, 19:19

Erstmal bekommt man das Alg I bei der Agentur für Arbeit und nicht beim Jobcenter, das ist nämlich nur für Alg II. Und dann gilt die Meldefrist nicht bei Azubis. Eine mehrmonatige Sperre tritt bei verspäteter Meldung auch nicht ein, sondern nur 7 Tage. Die 12 Wochen waren bei Arbeitsaufgabe und die lag hier ja nicht vor. Aber das mit der Antragsstellung ist richtig.

sobald man weiß der arbeitsvertrag endet muss man sich arbeitslos melden nein du hast keinen anspruch auf alg

Nein du bekommst eine Sperre für 3 Monate....

lauri2403 
Beitragsersteller
 27.07.2011, 18:44

was heißt sperre genau? gibts konsequenzen?