Aufstockung vom Amt oder Wohngeld?

1 Antwort

Zitat: Wohngeld ist vorrangig zu beantragen

Sollte eine Transferleistung nicht beantragt oder der Antrag zurückgezogen worden sein, so besteht durchaus der Anspruch auf das Wohngeld und der Antrag kann gestellt werden. Der Antragsteller hat hier ein Wahlrecht, ob er die Transferleistungen beantragt oder das Wohngeld. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nicht, wenn das eigene Einkommen und Wohngeld hierfür ausreichen, eine Bedürftigkeit abzuwenden, die ansonsten durch eine andere Transferleistung abgedeckt werden müsste.

aus: https://www.wohngeld.org/anspruch.html

Vielleicht solltest du mal deine Daten beim Hartz 4 Rechner eingeben um zu gucken, ob und wieviel Anspruch du hättest und das mal mit einem Wohngeldrechner gegen prüfen. Vielleicht reicht ja das Wohngeld um mit einem Einkommen zusammen, die Bedürftigkeit abzuwenden.