Aufsichtspflicht bei Übernachtung
Hallo! Meine 8-jährige Tochter hat am Wochenende bei ihrer Freundin übernachtet. Dort hat sie das Telefon in ein Regal zurückgestellt, welches sich oberhalb des Fernsehers in der Wohnung befindet. Dabei ist sie auf das tv-Board gestiegen, was ihre Freundin auch so handhabt. Leider ist sie beim runtersteigen am Fernseher hängengeblieben, so dass er runterfiel und kaputt ging. Die Eltern der Freundin möchten Schadenersatz von mir. Nur war ich jetzt noch in der Aufsichtspflicht?
7 Antworten
egal wo Deine Tochter etwas schuldhaft anstellst, Du bist dafür haftbar sie ist über 7
genau dafür hat man doch eine private Haftpflichtversicherung , wenn jemand aus der Familie einen Schaden verursacht...........und deine Tochter hat einen Schaden verursacht....also melde das deiner Versicherung und dann sollte es seinen Gang gehen ...........
Für solche Fälle hat man eine Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt, wenn sich deine Tochter (oder du dich) auf eine Brille setzt oder bei Frenden versehentlich eine teure Vase umschmeißt. Wenn ihr keine derartige Versicherung habt, würde ich das ganz flott nachholen - und den angerichteten Schaden eben aus der eigenen Tasche zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die Freundin das genauso handhabt. Schließlich ist nicht ihr das Malheur passiert, sondern deiner Tochter. Und ganz ehrlich: Selbst wenn die Eltern Aufsicht hatten, was ist, wenn sich die Aufsichtsperson gerade auf die Toilette begeben hat und dann etwas passiert?
Nein, eine Privathaftpflicht ist - leider - keine Pflichtversicherung - im Gegensatz zur Autohaftpflicht.
Bist du selbst auch immer, jederzeit, unterbrechungslos da und aufmerksam? Das würde bedeuten, dass du nicht einen Moment lang wegschauen kannst, wenn du z. B. in der Küche Zwiebeln schneidest. Ich finde, das ist übertrieben und extrem und geht über das normale, gesunde, vertretbare und machbare Maß weit hinaus. Dumme Sache, ist halt passiert. Ersetze den Schaden und gut ist. Und schließe eben eine Haftpflichtversicherung ab, sofern ihr noch keine habt. Das ist eigentlich das A und O - gerade wenn man Kinder hat.
du nicht, aber sie können verlangen, daß du den Schaden ersetzt, bzw. den Fall deiner Haftpflichtversicherung übergibst. Ich frage mich allerdings, wie das passieren konnte, bzw. wer stellt sein Telefon oberhaslb des Fernsehers auf?
Das ist doch irrelevant, wer was wohin stellt. Das geht auch niemanden etwas an.
Was soll der Ton? für mich ist es nicht nachvollziehbar, sein Telefon oberhalb des Fernsehers zu platzieren, ich hab mit kienem Wort gesagt, daß es mich etwas angeht, das war lediglich meine Meinung, ok!
wer stellt sein Telefon oberhaslb des Fernsehers auf?
Mag sein, dass es für dich nicht nachvollziehbar ist, denn du kennst genau wie ich die Örtlichkeiten nicht. Den Ton, den du hier bemängelst, hast du allerdings selbst in meinen Kommentar hineininterpretiert.
nun laß es mal gut sein, wir reden aneinander vorbei!
Hast Du keine Haftpflichtversicherung? Wenn nein, darfst Du das natürlich selbst bezahlen.
Muss man nicht sogar eine Haftpflichtversicherung abschließen?