Muss ich den drogenkonsumiereden Vater meines Kindes Besuchsrecht einräumen?
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 7 MOnate alten Tochter!Der Kindsvater kifft und das nicht wenig!Muss ich ihm mein Kind übers Wochenende anvertrauen,weil das Jugendamt ein 14-tägiges Besuchsrecht vorschlägt?Immerhin würde ich damit ja meine Aufsichtspflicht vernachlässigen!Und was ist mit seinen Eltern?Bin ich dazu verpflichtet den Großeltern meiner Tochter ein Besuchsrecht einzuräumen?Also ich meine muss das sein dass sie bei Ihnen übernachtet oder reicht es wenn ich Ihnen erlaube sie tagsüber zu sehen?Da ich mich nämlich weigere sie über Wochenende zu seinen Eltern zu lassen (mit 2 Übernachtungen) habe ich einen riesen Stress!Wer weiss etwas dazu zu sagen?
11 Antworten
Was sagt denn das Jugendamt dazu?
Hier muss man unterscheiden,
1.)was die Mutter für richtig hält, bzw.
2.) für das Kind richtig und gut ist, aber auch,
3.) was das Gesetz sagt.
Väter unehelicher Kinder haben verbriefte Rechte und das zu Recht. Kinder haben das Recht auf beide Eltern - soviel zur Theorie...
Ich denke aber eher, es geht hier mal wieder eher um die Uneinigkeiten der Eltern, die auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Die Krankheit wird zudem noch als Druckmittel verwendet.
Wenn euch beiden das Kind am Herzen liegt, dann setzt euch an einen Tisch und überlegt (als Eltern!), wie eine passable Lösung aussehen kann. Die Großeltern kann man durchaus mit einbeziehen, wenn es hilfreich ist.
Die medizinische Versorgung muss halt gewährleistet sein...
Ich sollte vielleicht noch nebenbei erwähnen das meine Tochter schwer herzkrank ist sie hat ein so genanntes Hypoplastisches Linksherzsyndrom (im grunde heisst das soviel wie nur ein halbes funtionsfähiges Herz)und hat schon zwei schwere Op´s am offenen Herzen hinter sich!ICh kiffe nicht ich rauche nur Zigaretten und auch nur auf meinem Balkon in meiner Wohnung wird überhaupt nicht geraucht wegen des Herzfehlers meiner Tochter!Und weil es generell nicht toll ist in der Wohnung zu rauchen wenn man ein Baby hat!Und was die Großeltern betrifft ich wollte das Besuchsrecht nicht verweigern nur verhindern dass die da übernachtet!!
Bernie, hier ist doch eine offenkundige Lücke im GF-System! Wie wäre es, wenn der Fragesteller noch einfach Nachtragsfelder an seine Frage anhängen kann?
Deine Empfehlung der Vorschau ist einfach nicht weiterführend. LG!
Ich kenne/kannte keine Mutter, die ihr 7 Monate altes Kind auswärts übernachten ließ, ohne daß sie selbst dabei war. Ich hoffe für dich, daß auch das Jugendamt/Gerichte das so sehen. Wenn ich alleinerziehender Vater wäre, würde ich das Kind vor 24 Monaten Alter auch nicht alleine woanders übernachten lassen. Das Kind muß es mindestens verstehn und es auch wünschen, z. B. bei den Großeltern zu übernachten.
Armes Kind! Natürlich hat der Vater das Recht, Zeit mit dem Kind zu verbringen. Vor allem aber, und das vergessen getrennt lebende Eltern oft, hat das Kind ein Recht auf seinen Vater.
Da musst du schon realistisch sein und auch bleiben, Nitemare! Wenn allen "kiffenden" Vätern nur aus diesem einen Grunde das Besuchsrecht per Gesetz verweigert würde, sähe es schlecht aus für alle Kinder auf der Welt! Dann würden nämlich extrem viele Kinder ohne Vater aufwachsen, was der Entwicklung allgemein wenig zuträglich wäre! Was die Grosseltern betrifft, denke ich, dass es nicht lange dauern würde, bis du diesen "Entscheid" schwer bedauern würdest! Gruss Solf
Sehr richtig, Solf. Außerdem hört sich das für mich ganz leicht so an, als ob das Kiffen vielleicht nur als Vorwand herhalten soll.
Ich hoffe ihr lest nochmal meinen letzten Beitrag zu diesem Thema das ändert den Sachverhalt nämlich nochmal erheblich!Sie muss halt auch regelmäßig Medikamente nehmen und es besteht immer die Gefahr das etwas passiert, und dann heisst es schnell reagieren!
Sorry Nitemare, aber es ist etwas mühsam, wenn man sich bei einer Frage an vorangegangenen Postings des Fragestellers orientieren muss, um den Sachverhalt überblicken zu können.
Weiß ja nicht ob bei euch ne klärung eingetreten ist, jedoch rate ich jeder Mutter, dafür zu sorgen das man auf ner menschlichen basis klarkommt,jedoch hab ich das Gefühl das Du ein ganz anderes Problem mit dem jungen hast!!!! Es ist wirklich traurig, deine Probleme zu deines Kindes zu machen, nur weil Du viell. vorher mal verloren hast, oder enttäuscht bist, desweiteren zweifel Ich unseren Rechtsstaat an, denn die Leute die da sitzen, sollten lieber verhindern das unsere deutschen Kinder verhungern können, oder vergewaltigt werden können.......komm zur vernunft, du machst alleinig dein Kind damit fertig niemand sonst!!!
Liebe Nitemare,
eigentlich ist das Antwort-Feld nur für Antworten auf die Frage vorgesehen. Vielleicht hilft ja in Zukunft die Vorschau-Funktion vor dem Fragestellen, damit Du die Vollständigkeit Deiner Frage nochmal überprüfen kannst.
Schöne Grüße,
Bernie vom gutefrage.net-Support