Aufsichtspflicht bei Minderjährigen. Kann man rechtlich vorgehen?

9 Antworten

Nein. Da Sexuelle Handlungen zwischen Minderjährigen ab dem 13. Lebensjahr erlaubt sind. Das waren die freien Entscheidungen der 2 Jugendlichen. Wen beide Kinder über Verhütung aufgeklärt wurden, sei es in der Schule oder von den Eltern ist das rechtlich gesehen völlig Legal und zählt unter die Eigenverantwortung.

Besorgter80 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 12:24

Danke! Das wollte ich wissen.

Nein damit würde vor Gericht niemand durchkommen. Sollen alle Eltern mit 15 und 16 jährigen Kindern ihnen pausenlos nachrennen und kontrollieren, dass sie auch ja keinen Körperkontakt haben? Und desweiteren finde ich es von dir auch menschlich ein wenig verwerflich, dass du gegen den Vater des Freundes rechtlich vorgehen willst - dein braves Töchterlein hat an dieser Situation genauso viel schuld, wie der Freund und eventuell solltest du sie mal ein wenig besser über Verhütung aufklären, anstatt dir Gedanken zu machen, wem du die Schuld zu schieben könntest..

Besorgter80 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 12:23

Mir ist völlig klar das meine Tochter an dieser Situation auch ned unschuldig ist. Doch leider verhalten sich der Freund und der Vater des Freundes jenseits von Gut und Böse.

KleinToastchen  15.08.2014, 12:29
@Besorgter80

Wenn du Probleme mit ihnen hast, dann ist das leider deine Sache, da kannst du leider trotzdem nicht rechtlich dagegen vorgehen.. Wünsche deiner Tochter aber alles Gute und viel Glück für die Zukunft!

Hallo Besorgter80,

wenn überhaupt hier eine Aufsichtspflicht besteht, dann haben beide Väter Aufsichtspflicht. Der eine lässt zu, dass die Jugendlichen alleine bleiben, der andere aber auch.

Dieser hat sie dort geschwängert

Vielleicht war es aber auch der Vater. Dann kannst du nichts machen bezüglich Aufsichtspflicht.

Besorgter80 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 12:21

Nein es war der Freund.

http://www.planet-schule.de/wissenspool/sexualitaet-aufklaerung/inhalt/hintergrund/minderjaehrige-und-sex.html

Nein hat er nicht und nein kannst du nicht. Du hättest deiner Tochter vielleicht erklären sollen wie das mit der Verhütung funktioniert und ihr evtl. die Pille verschreiben lassen sollen.

Auch der Junge ist gestraft er wird nämlich Vater mit 16 Jahren miti allen rechtlichen Folgen die so auf ihn im Laufe der Zeit zukommt.

Als fürsorgliche Mutter wirst du dich jetzt bestimmt um deine Tochter kümmern und ihren Wunsche respektieren ob sie das Kind haben will oder nicht.

Freu dich du wirst Oma.

Besorgter80 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 12:20

Natürlich kümmere ich mich um das wohl meiner Tochter und meines Enkels. Das steht total ausser Frage. Ich freue mich auch auf den Familienzuwachs. Es geht nur darum das sich der Freund und der Vater des Freundes jenseits von Gut und Böse verhalten.

DerHans  15.08.2014, 12:23
@Besorgter80

Hier geht es doch scheinbar nur um die finanziellen Folgen. Wie das unterhaltsrechtlich geregelt ist, dürfte doch wohl bekannt sein.

rambosoma  15.08.2014, 12:30
@Besorgter80

Ich meine ja nur, dass man mit einem Kind nicht mehr wirklich studieren oder andere Sachen machen kann, die man sich vorgenommen hat.

rambosoma  15.08.2014, 12:20

Es besteht ja noch die Möglichkeit der Abtreibung

Besorgter80 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 12:26
@rambosoma

Niemals, das ist die Entscheidung meiner Tochter und nicht die von mir oder jemand anderem!

Kometenstaub  15.08.2014, 12:17

Oder Opa???

Besorgter80 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 12:25
@Kometenstaub

Opa in dem Fall! Und ja natürlich freu ich mich!