rechtliches vorgehen, bei verletzung der aufsichtspflicht und rauswurf eines minderjährigen?
Hi,
ich wollte fragen, wie man da vorgehen kann. Ich beschreie kurz die Situation.
In einem Haushalt mit einem Jungen und mehreren Mädchen sind die Kinder fast immer komplett alleine Zuhause, müssen selbst kochen usw. Die Kinder sind alle Minderjährig. Jetzt hat die Mutter den Sohn (15) rausgeworfen, weil er sich als Schwul bei ihr geoutet hat und sie hat ihn als männliche Schl*mpe bezeichnet. Er möchte das nicht anzeigen, weil er nicht möchte, dass seine Geschwister ihr Zuhause verlieren.
Ich möchte jetzt wissen, ob und wo man das anzeigen könnte, ob und was für Strafen es für die Eltern geben würde und ob und wenn ja welche Gesetze hier verletzt wurden.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
LG
5 Antworten
Beleidigung innerhalb der Familie?! Das interessiert die Staatsanwaltschaft null. Das Jugendamt wird den Jungen in einem Heim oder bei Pflegeeltern unterbringen und die Wohnsituation der Familie genauer anschauen.
Was spricht denn dagegen, dass Kinder kochen und/oder alleine zu Hause sind? Da müßte schon etwas passieren, bevor man von Verletzung der Aufsichtspflicht sprechen kann.
Du bzw ihr solltet euch ans Jugendamt wenden. Die wissrn, was zu tun ist.
Wobei es in vielen Städten auch eine Kinder/Jugend Hilfe gibt, da kann man sich auch hinwenden.
Wende dich an das Jugendamt. Die sind dafür zuständig.
Einfach so auf die Straße?
Misshandlung schutzbefohlener
Kinder und hilflose Personen auf der Straße aussetzen. Misshandlung durch unterlassen
Ist trotzdem keine Misshandlung im strafrechtlichen Sinne. Ferner ist ein 15-jähriger ein Jugendlicher und keinesfalls hilflos.
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1.seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,2.seinem Hausstand angehört,3.von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder4.ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
"
"Du bist unter 18 Jahre alt (minderjährig)
Solange du noch nicht 18 Jahre alt bist, sind deine Eltern für dich obsorgepflichtig und dürfen dich nicht einfach aus der Wohnung hinauswerfen, auch wenn es Probleme und Streitigkeiten gibt."
https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/familie/von-den-eltern-hinausgeworfen
Lesen und verstehen ist bei dir leider zweierlei.....
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt
Durch das rauswerfen haben Sie Ihre Pflicht, für die Gesundheit des Kindes zu sorgen, böswillig vernachlässigt.
Leider trifft es auf dich selbst zu, was du mir unterstellst.
Zur Erfüllung muß eine Schädigung der Gesundheit eintreten; nicht hypothetisch möglich sein!
Es bleibt somit dabei, dass deine Antwort nicht auf die Frage zutrifft, denn hier wird der 15-jährige "lediglich" vor die Tür gesetzt. Das ganze Hilfsangebot steht ihm offen, so dass eben kein Schaden an seiner Gesundheit entstehen wird.
Der Versuch ist strafbar! Auf der Straße kann son Kind sterben!
Schon mal was von "Vorsatz" gehört?! Denkst du die Mutter will durch den Rausschmiß aus der Wohnung vorsätzlich die Gesundheit des Sohnes schädigen?
Ja. Was sollte man denn sonst davon halten? Billigend in Kauf nehmen kennt die Rechtsprechung übrigens auch. "versehentlich" wirft man niemanden raus.
das jugendamt hilft!
Ws verstehst du denn unter Misshandlung????!