Aufsichtspflicht bei Praktikantin in der Kita
hey leute, undzwar hab ich mal eine frage gibt es eine gesetzliche Regelung bezüglich der Aufsichtspflicht von Praktikantin(in Kindertagesstätten)?
hab im internet recherchiert und keine regelung gefunden sie müssen halt einige voraussetzung erfüllen wie z.b. :
Praktische Erfahrungen Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit Kenntnisse über die Kinder Grenzen und Gefahren kennen 5 Gute Zusammenarbeit und man sollte die Praktikanntin immer über Risiken und Vorsichtsmaßnahmen aufklären. Stimmt das so kann man die Aufsichtspflicht auf die praktikantin delegieren oder gibt es doch ein Gesetzestext?
vielen dank im voraus und liebe grüße darkne
3 Antworten
Ich bin jetzt 1. Ausbildungsjahr als Erzieher. Uns wird immer gesagt, das wir Aufsichtspflicht mit haben. Aber wir dürfen "nicht" alleine gelassen werden. Das heißt wenn du in eine Gruppe mit ca. 15 Kindern kommst und deine Mentorin iwo hin muss, muss eine weitere Erzieherin/Erzieher mit dir im Gruppenraum sein. Da du ja Praktikantin bist und nicht anerkannte Erzieherin.
grad deshalb habe ich mich gewundert, weil ich als Praktikantin die kinder alleine betreuen durfte. es ist dann anscheint von Einrichtung zu Einrichtung anders
lieben dank LG
Praktikanten müssen immer von Vorgesetzten angeleitet und überwacht werden. Der Vorgesetzte ist immer verantwortlich dafür was sein Praktikant macht. Du kannst die Aufsichtspflicht nicht auf einen Praktikanten delegieren. Einen kurzen Moment kann natürlich ein Praktikant allein auf die Kinder aufpassen wenn ein Vorgesetzter in der Nähe ist.
ich muss sagen, dass ich 6 Monate ein praktikum inder kita absolviert habe und dabei durfte ich die kinder auch ca 30 minuten alleine betreuen.
aber ein gesetzregulung habe ich nicht gefunden, da wo steht §xy aufsichtspflicht von praktikantin ist nur dan erstattet....
naja ich goggle mal weiter finde leider noch nichtwirklich dazu..
trotzdem vielen dank
Du bist als Praktikant/in nicht dazu "befugt" die Kinder zu beaufsichtigen, denn Deine fehlende Qualifikation und Deine Nichtdazugehörigkeit zum eigentlichen Team, macht Dich zu einer "Besucherin" und die Erzieherin verletzt Ihre Aufsichtspflicht indem sie ein Ihr und Ihrem Team anvertrautes Kind, ohne Aufsicht in "fremde" Hände gibt!!
Zudem kann die Erzieherin keine Aussage über einen gegebenfalls geschehenen Unfall machen, bei dem sich das Kind verletzt hat (-> Unfallprotokoll) und müsste sich auf Deine Aussage stützen...
Vergiss eines nicht: Als Praktikantin stehst Du auch unter der Aufsichtspflicht der Erzieher und sie "betreuen" Dich auch, nur auf eine andere Art und Weise! (Bist ja erwachsen :D )
GGLG
Was du auch nicht finden wirst, ist ein richtiges Gesetz über die Aufsichtspflicht im Kindergarten als Praktikantin/Prakitkant. Das kann in jeder Einrichtung auch unterschiedlich sein und eventuell auch damit zusammen hängen wie lang du schon in der Einrichtung arbeitest oder ob du schon mehrmals in einer Einrichtung ein Praktikum hattest.