Verpflichtet "Pendlerwohnung" zum Pendeln?
Ich ziehe für ein halbes Jahr nach Stuttgart für ein Praktikum, und ich merke dass bei den kleineren Wohnungen die Vermieter etwas pingelinger sind. Unter anderem ist fast die Hälfte der kleinen Apartments "ausschließlich an Wochenendpendler" zu vermieten. Meine Heimat ist mehr 400 km/4 Stunden entfernt. Ich würde auch gerne jedes Wochenende zu meiner Familie zurück, weiß aber nicht ob sich geldlich/zeitlich auch lohnt und ob ich nicht auch mal an Wochenenden in Stuttgart was unternehmen möchte.
Muss ich meinem Vermieter vor dem Einziehen versprechen, dass ich bei jedem Wochenende die Wohnung verlassen werde? Und bin ich rechtlich gebunden jedes Wochenende zu meiner Heimat zu fahren?
3 Antworten
Hi,
das wird dann im Mietvertrag stehen, dass du die Wohnung nur von Mo-Fr bewohnen darfst. Und wenn du das unterschreibst., dürfen sie dir das schon vorschreiben. Ich würde an deiner Stelle was anderes suchen, Stuttgart ist toll, du verpasst was, wenn du am Wochenende nie da bist.
Wochenendpendler
Es kommt darauf an, welche Art der Vermietung vorliegt.
Wenn es ein privatrechtlicher Mietvertrag ist, dann braust Du am Wochenende auch nicht die Wohung verlassen - eine dauerhafte Vermietung ist nicht auf die Arbeitstage beschränkbar - ein Zeitmietvertrag ist nur unter den strengen Einschränkungen des § 575 BGB möglich.
Eine entsprechende Beschränkung der Nutzung der Wohnung nur von Montag bis Freitag im Mietvertrag wäre unwirksam.
Es gibt aber viele Vermieter, die bevorzugt eben an Pendler vermieten wollen, um am Wochenende ihre Ruhe zu haben - das ist ggf. verständlich aber rechtlich so nicht durchsetzbar - meist sind die Wohnungen oder Zimmer aber auch nur beschränkt eingerichtet.
Oft handelt es sich aber um gewerbliche Vermietungen - d. h. man zahlt pro Übernachtung - dann ist man kein "regulärer" Mieter sondern eine Art "Hotelgast" und es liegt dann auch kein Mietvertrag sondern ein Beherbergungsvertrag vor.
Das geht aber davon aus das die Mietwohnung keine Einligerwohnung ist. Davon würde ich bei so nem Konstrukt fast ausgehen.
Unter der woche ist vermietet und am WE hat die Familie ruhe.
https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/lexikon/einliegerwohnung/
Gesetzlich kann dann nicht beschränkt werden, da aber deutlich weniger Rechte als Mieter bestehen ist man im zweifel ohne Nennung von Gründen die Wohnung los.
Auf sowas solltest Du Dich nicht einlassen, da es sein kann, daß Du das eine oder andere Wochenende dort bleibst.Notfalls suche Dir fürs erste eine preiswerte Pension und suche weiter nach einer passenden Wohnung.