"Aufmaß der Wohnung feststellen" - Neuer Eigentümer
Hallo.
Wir haben seit Dezember einen neuen Eigentümer unserer Mietwohnung (sprich: wir wohnen zur Miete, und das Haus hat den Eigentümer gewechselt).
Dieser hat jetzt angekündigt, eine Aufmaßfeststellung durchführen zu wollen, dazu möchte er zu einem Termin x ca eine Stunde uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung.
Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich davon halten soll. Das hier ist ein Wohnblock, egal welche Wohnung er misst, alle darüber und darunter werden wohl die gleichen Maße haben, die sollte er auch kennen (sogar ich hab die, die waren zum Mietvertrag anhängig).
Wir erwarten da einen Trick, um die Miete zu erhöhen, die der letzte Eigentümer erst kürzlich erhöht hat, die also nicht nochmals regulär erhöht werden dürfte.
Der neue Eigentümer hat zudem die Keller räumen lassen, die seiner Ansicht nach vollgestellt mit Sperrmüll waren. Die Räumkosten dafür schlägt er auf die Jahresendabrechnung auf, so dass sich die Kosten auf alle Mieter verteilen. Das halte ich für nicht zulässig, zumal wir ~200 Parteien sind, von denen nicht einmal 30 überhaupt Zugang zum Keller haben. Diese 30 zahlen einen Mietaufschlag für den Keller und der Keller und alle Abstellräume sind Videoüberwacht.
Ich selber habe überhaupt keinen Schlüssel für Keller und Abstellräume und nutze die dementsprechend nicht. Meine anfrage nach einem Kellerverschlag zum abstellen meines Rades hat der letzte Eigentümer eben damit abgeschmettert, dass es nur 30 Verschläge gibt, der Hausmeister einige davon nutzt und alle anderen schon vermietet sind.
Ich habe gegen das bisherige Vorgehen des neuen Eigentümers so meine Vorbehalte. Darum frage ich erst mal:
Hat jemand Erfahrungen mit so einer "Aufmaßfeststellung"? Was genau bedeutet das und was könnte der Vermieter damit anfangen, außer zu wissen, wie die Wohnungen bewohnt sind. Ich tendiere momentan dazu, mich daher auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung zu berufen, weil er für die Maßfestsellung einfach irgend eine andere messen kann, da die baugleich sind.
4 Antworten
Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich davon halten soll. Das hier ist ein Wohnblock, egal welche Wohnung er misst, alle darüber und darunter werden wohl die gleichen Maße haben, die sollte er auch kennen (sogar ich hab die, die waren zum Mietvertrag anhängig).
Das kann sein, das muss aber nicht sein, das alle Wohnungen gleich sind.
Wir erwarten da einen Trick, um die Miete zu erhöhen, die der letzte Eigentümer erst kürzlich erhöht hat, die also nicht nochmals regulär erhöht werden dürfte.
Da müssten die m² schon um mehr als 10% abweichen.
Das Recht zur Besichtigung hat er, fotografieren nur mit Zustimmung des Mieters.
Die Räumkosten dafür schlägt er auf die Jahresendabrechnung auf, so dass sich die Kosten auf alle Mieter verteilen. Das halte ich für nicht zulässig, zumal wir ~200 Parteien sind, von denen nicht einmal 30 überhaupt Zugang zum Keller haben.
Wenn mietvertraglich Umlagen der Beseitigung von Müll nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV) vereinbart wurde, gehören dazu grundsätzlich auch die Beträge für die Entsorgung von Sperrmüll und Entrümpelungskosten.
MfG
Johnny
Du wirst das nicht verhindern bzw. verweigern können. Allerdings solltest du wissen, dass bei Abweichungen der Wohnfläche zu den Angaben im Mietvertrag unter 10% keine Korrektur möglich ist. Das gilt für beide Parteien, also Mieter und Vermieter. Der Mietvertrag bleibt auf alle Fälle rechtsgültig. Lass dich nicht drauf ein, wenn dir ein neuer vorgelegt wird. Du hast einen bis zum Ende deiner Mietzeit für diese Wohnung.
Da du weder einen Keller hast noch überhaupt Zutritt, darf dir der Vermieter für deren Beräumung auch keine Kosten aufbürden. Sein Voreigentümer hat bei den Wohnungsübergaben versäumt, die Keller zu kontrollieren. Das ist aber nicht Sache der jetzigen Mieter, zumal derer, die überhaupt keinen Keller haben, Sollte dieser Posten (Sperrmüllbereinigung) in deiner nächsten BK-Abrechnung auftauchen, darfst du diese Position gerne streichen bzw. herausrechnen.
Danke :)
Das wird dir nix bringen; da könnte sich ja jeder drauf berufen. Würde allenfalls funktionieren wenn gerade eine Etage leer steht.
Und ein Käufer hat durchaus das Recht, das Haus genau zu vermessen. Er könnte nämlich auch wegen Mietwucher belangt werden wenn die Wohnungen kleiner sind als angegeben. Wer so ein Verfahren einmal erleben durfte der misst künftig genau nach.
Bei dem Keller ist es was anderes; da dürfen Kosten normalerweise nur auf eine "Nutzergemeinschaft" umgelegt werden. Also die, die auch Zugang haben.
Das ist Blödsinn bzw. an der Frage vorbei.
Es gibt - völlig unabhängig von Neuvermietungen - eine Grenze; was um X% (je nach Gegend) über dem örtlichem Mietspiegel liegt wird als Mietwucher bestraft.
Mein Ex-Vermieter kann dir das gerne bestätigen.
Die qm- Angaben sind aber leider häufig geschönt. Eigentlich hast du nichts zu befürchten. Normalerweise sind die Angaben nach unten zu korrigieren,.
Dem neuen Eigentümer musst du aber tatsächlich nach Absprache Zugang ermöglichen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.
Eine Korrektur ist nur möglich, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt.
Da stellt sich mir dann halt die Frage, was berechtigtes Interesse ist.
Ich erwarte eben gerade nicht von jemandem, der im letzten Handstreich noch die Kosten für die in Auftrag gegebene Räumung und Entsorgung von Spermüll trotz Videoüberwachung und Prüfbarkeit statt auf die Verursacher einfach mit der Jahresendabrechnung auf alle abzuwälzen und uns allen noch ein Schreiben zukommen zu lassen "Ihr Mieter, Du-du!".
Was ich erwarte ist, dass die Instandhaltungsarbeiten, die ich hier getätigt habe nicht gewürdigt werden, es stattdessen aber Ärger gibt, dass ich die im Protokoll erfasste alte DDR-Selfmade-Einbauküche rausgerissen habe beispielsweise oder so ein Aufgängen an Kleinigkeiten wie durch Bohren verschobene Fliesen.
Der Zustand dieser Wohnung war "nicht bewohnbar" als wir hier eingezogen sind. Einige Renovierungsarbeiten habe ich durchgeführt, andere, wie beispielsweise das Streichen der Türen, hab ich nicht gemacht.
Für sowas erwarte ich Stress (und für meine sehr dunkle Wandfarbe im Wohnzimmer).
Tatsache ist aber, dass du bauliche Veränderungen zurückbauen musst, wenn du die Wohnung verlässt. Hoffentlich ist der ursprüngliche Zustand gerichtsfest protokolliert worden
Protokolle gab es hier nur von uns, die hat der Vermieter nie akzeptiert.
Er kann uns eine Küche oder das Herausreißen genau so wenig nachweisen, wie wir ihm das Fehlen der Böden oder Türklinken oder Tapeten...
Die Wohnung strotzt nur so vor Mängeln, die zu beseitigen der letzte Vermieter uns aufdrücken wollte (was zum Beispiel das Einbauen neuer Rollokästen etc bedeuten würde), eben sowas erwarte ich jetzt bei dieser Aktion vom neuen Vermieter...
Du musst den Vermieter nicht auf Veränderungen des Zustandes bei Mietbeginn hinweisen. Wenn er dazu keinen Nachweis hat, ist die Sache gelaufen.
Beachte, dass der Vermieter in deiner Wohnung kein Recht hat, irgend etwas zu fotografieren. Verbiete ihm das. Handelt er zuwider, wirf in wegen Hausfriedensbruch aus der Wohnung. Ich vermute fast, dass hier nicht vordergründig das Aufmaß zu sehen ist sondern vielmehr der Vermieter sich einen Überblick vom Zustand seines Eigentumes verschaffen will.
Das hat mit Mietwucher nix zu tun. Bei Neuvermietung kann der V. immer einen Aufschlag auf den bisherigen Mietpreis vornehmen, ohne dass das als Mietwucher gilt. Das waren früher bis zu 49%, jetzt nach der jüngsten Novellierung nur 15 Prozent.