Muss der Vermieter dem Mieter Zugang zum Stromzähler ermöglichen?

4 Antworten

entweder der Vermieter oder der Hausmeister

... wenn denn der Vermieter einen Schlüssel hat, öffnet er auch.

Wir machen es meist morgens nach dem Frühstück von 09.00 Ihr bis 09.15 Uhr.

Stressika  17.10.2018, 18:18

"von 09.00 Ihr bis 09.15 Uhr" sicher dass das ein wohngebaüde ist und keine schließzeit im knast?^^

schleudermaxe  17.10.2018, 18:38
@Stressika

Was hast Du mit der Frage bzw. mit meinen MIetern am Hut?

Befindet sich der zur Wohnung gehörende Stromzäh­ler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt, muss der Vermieter dem Mieter einmal im Monat entgeltfrei Zugang zum Zwecke der Ablesung gewähren (AG Köln, Urteil 201 C 464/12).

 

lolarennt462 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 18:11

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort!

schleudermaxe  17.10.2018, 18:39

... seit wann haben die Kölner Gerichte uns etwas zu sagen?

schleudermaxe  17.10.2018, 18:46
@schleudermaxe

Beispiel ProMIeter:

Viele Vermieter haben aber die Stromzähler für den Wohnungsstrom zentral in einem Kellerraum installieren lassen, der normalerweise verschlossen ist, nur für den Ableser geöffnet wird. In solchem Fall hat der Mieter zwar keinen Anspruch auf ständigen Zugang zu dem Zähler, aber der Vermieter muss doch auf Anforderung dem Mieter Zugang zu "seinem" Wohnungszähler verschaffen.

schleudermaxe  17.10.2018, 18:48

Viele Vermieter haben aber die Stromzähler für den Wohnungsstrom zentral in einem Kellerraum installieren lassen, der normalerweise verschlossen ist, nur für den Ableser geöffnet wird. In solchem Fall hat der Mieter zwar keinen Anspruch auf ständigen Zugang zu dem Zähler, aber der Vermieter muss doch auf Anforderung dem Mieter Zugang zu "seinem" Wohnungszähler verschaffen.

...... also nicht einmal im Monat, so jedenfalls ProMieter