Aufkleber restlos entfernen – Anzeige wegen Sachbeschädigung?
Hallo! Ich habe folgende Frage:
Angenommen, ich befinde mich auf dem Weg zur Uni und mir fällt an ein, zwei, drei Straßenlaternen ein Aufkleber rechter Gruppierungen auf, beispielsweise der NPD, der Partei "Die Rechte", der AfD oder der Identitären Bewegung auf.
Nun passt mir diese Nazischeiße gar nicht und entferne den Aufkleber. Da er frisch aufgeklebt war, gelingt mir dieses absolut restlos und ohne Rückstände oder Beschädigungen zu hinterlassen. Ich zerknülle den Aufkleber völlig und werfe ihn dann ordnungsgemäß in die nächste Restmülltonne.
Kann mich der Aufklebende – also der ursprüngliche Käufer/Besitzer dieses Aufklebers – wegen Sachbeschädigung anzeigen, weil ich ja seinen Aufkleber zerstört habe?
Ich danke für hilfreiche Antworten!
6 Antworten
Ich hatte den Fall in einer Reportage gesehen.
Graffity, Aufkleber, Bemalen im öffentlichen Bereich ist natürlich verboten.
Eine alte Dame hatte die verschiedenen Verunstaltungen auf eigenes Handeln entfernt.
Mit der Aktion hatte sie Arger bekommen. Sie hat einem ein bißchen Leid getan.
Dort ist es Angelegenheit der Stadtreinigung.
Ich hab gerade mal gegoogelt, das bekleben wird umgangssprachlich als "Wildkleben" bezeichnet (damit du auch einen Begriff zum Weitergoogeln hast) und ist selbst schon ohne Genehmigung nicht ganz legal.
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/07708/
In Kiel (ich hab mir mal einfach irgendeine Stadt rausgesucht) liest sich das etwa so
https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=8960924
So einen Wildkleber zu ermitteln, ist für die Stadt nur recht aufwändig und teuer und wird daher nicht gemacht. Derjenige, der den Aufkleber aufgeklebt hat, wäre also selbst ziemlich doof, wenn er eine Anzeige startet.
Ich denke, so'n richtiger Nazi würde dich eher verprügeln, wenn er sieht, dass du seinen Aufkleber abreißt (und das wäre dein eigentliches Problem, nicht eine Anzeige).
Ich denke, er hat den Besitzanspruch auf seinen Aufkleber aufgegeben, als er ihn dort aufklebte.
Zudem war das verboten, was er machte, also muss er noch mit einer Geldstrafe rechnen, wenn er kommt und erklärt, dass er seinen Aufkleber dort aufgeklebt hat...
...könnte er....denn anzeigen kann man im Grunde alles. Nur denke ich, im von Dir beschriebenem Fall wäre das eher ein Eigentor, da sich diese Person m.M. selbst einer "Sachbeschädigung" (oder einem ähnlichem Delikt) schuldig gemacht hätte. Wobei in dem Fall natürlich die Aussage des Aufklebers selbst (ich meine nicht den "Aufklebenden") unerheblich ist.
.....ich denke, es würde keinerlei Verfahren geben. Du würdest "zur Sache" vernommen werden (dazu ist die Polizei m.W. im Falle einer Anzeige verpflichtet) und anschließend würde das Ganze wegen Geringfügigkeit und/oder mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Selbst den "Sachschaden" (also den nicht mehr gebrauchsfähigen Aufkleber) müsstest Du m.M. nicht ersetzen. Denn die Eigentumsrechte daran hätte der Aufklebende durch das Aufkleben an öffentlichem Eigentum doch wohl aufgegeben.....
Wohl kaum, denn das Aufkleben war schon unzulässig, eventuell strafbar.
woher weisst du das der aufkleber rechtswidrig war? eine zugelaasene partei kann doch aufkleber kleben. es ist ja vllt mit dem eigentümer abgesprochen.
Möglich!
Angenommen, er würde mich tatsächlich anzeigen, nur weil dieser Mensch mir eins auswischen möchte (vielleicht ja selbst schon für das Aufkleben angezeigt wurde) – gibt es eine Rechtsgrundlage? Werde ich vom Gericht verurteilt, weil ich seinen Aufkleber durch das Abziehen und Zerknüllen zerstört habe?