Welche Straftat/ Ordnungswidrigkeit liegt hier vor?

5 Antworten

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Es gibt da keine klare, eindeutige Rechtssprechung, das kann als Sachbeschädigung gelten, genauso gut als Ordnungswidrigkeit "Beschmutzen". Meistens wird es auch gar nicht verfolgt, weil es a. meistens nicht feststellbar ist, wer für was Verantwortlich ist, und sich der Aufwand dafür, für die meisten Behörden auch nicht lohnt. Direkt vor einer Polizeistreife, sollte man das allerdings trotzdem nicht tun ;) - also natürlich sollte man das generell niemals tun ...

NurNochChemie 
Beitragsersteller
 12.02.2018, 14:14

Hehe. Naja, manche übertreiben es auch. Solche Typen aus Stendal haben es sich als Streich erlaubt Briefkästen... naja... man kann es sich vorstellen xD Die Klappe war halt zugeklebt

Ich sehe das als Sachbeschädigung an, sofern sich diese Aufkleber nicht leicht ablösen lassen. Oftmals sind sie nur sehr aufwendig zu entfernen und der Untergrund wird beim Ablösen beschädigt.

Das fällt unter "wildes plakatieren" und ist eine Ordnungswidrigkeit.

Kostenpunkt in Berlin: 30€

NurNochChemie 
Beitragsersteller
 12.02.2018, 14:12

Hirnlos ist das auf keinen Fall, macht die Stadt ja schöner 😉

TreudoofeTomate  12.02.2018, 14:11

Nicht "hirnloses Plakatieren"?

das entscheidet das ordnungsamt wenn sie sich die sache angeschaut hat

Verunreinigung. Beschädigt wird ja nichts.

akt24  12.02.2018, 14:10

Nein, eine Beschädigung liegt trotzdem nicht vor, denn dann müsste die Laterne zum Beispiel beschädigt sein, was nicht wirklich geht. Es bleibt eine Verunreinigung, damit eine OWI für kleines Geld.

NurNochChemie 
Beitragsersteller
 12.02.2018, 14:09

Eigentlich schon, die Aufkleber gehen ja nie wieder richtig ab und wenn schon, dann nur mit hohen Aufwand. Ähnlich wie Graffiti