Postbote mit Ordnungswidrigkeit wegen Falschparkens (Strassenverkehrsordnung)
Hallo liebe Community-Mitglieder!
Ich bin bei der Deutschen Post beschäftigt. Ich bin Zutseller im Bereich der Verbundzustellung. Das heißt, ich liefere Briefe und Pakete zeitgleich aus.
Mein zuzustellender Bezirk liegt in einem Ballungsraum(Stadt). Parkmöglichkeiten sind manchmal und in manchen Strassen nicht vorhanden. So bleibt mir nichts anderes übrig als mich hin und wieder auf den Fuss- und Radweg zu stellen. Diese sind zum Glück sehr großzügig ausgelegt(6m), so dass ich niemand wirklich behindere. Der Hermesbote überholt mich sogar auf dem Fussweg, wenn er zeitgleich da ist und vorbei muss. So breit ist der Gehweg.
Jetzt habe ich vom Ordnungsamt über meinen Arbeitsgeber ein Schreiben wegen Falschparkens, bzw. wegen Parkens auf den Fuss und Radweg erhalten. Ich soll und muss nun ein Ordnungswidrigeitsgeld von 15€ zahlen. Als Beweis wird ein Foto und eine Zeugenaussage aufgeführt. Ich gehe von aus, das mich ein Bewohner der Langeweile hat angeschwärzt hat. Wenn Polizei oder Politessen um mein Postauto gelaufen wären, das hätte ich mitbekommen.
Doch irgendwie sehe ich das nicht ein. Mir ist klar das nicht jeder überall parken kann und darf und ich will auch keine Sonderrechte. Aber ich achte immer darauf das ich niemanden grob behindere. Neben mir könnte ne Mutter mit nem Vierlingskinderwagen noch durch ;). Und wo kämmen wir hin, wenn jeder Postwagen, Handwerker, Umzugsfirmen etc. die ihre Arbeit verrichten und deshalb mal ungünstig oder auf dem Bordstein stehen, ein Ticket bekämen?
Bin heute auf dem Weg nach Hause mal bei Polizei reingeschneit. Der nette Polizeimann hörte sich meine Geschichte an und lächelte auch mit einen Kopfschütteln. Er verwies mich ans Ordnungsamt und meinte, das die vielleicht mit sich reden lassen.
Meine Fragen: Haben Lieferanten, Postfahrzeuge u.a. vielleicht doch ein paar Sonderrechte bezüglich des Parkens? Was ist, wenn ich mich weigere die 15€ zu bezahlen? Kann ich einen Widerspruch mit der oben aufgeführten Begründung machen? Kann ich in Erfahrng bringen, von wem die Zeugenaussage und das Foto gemacht wurden? Kann jeder Hans-Wurst nen Auto knipsen und das ans Ordnungsamt schicken? Ist das im Zweifelsfalle nicht juristisch anfechtbar? Man man, was geht in Menschen vor, die meinen, anderen das Leben schwer machen zu müssen? Das ist echt ala Knöllchenhorst.
Danke für eure Mühe und Antworten. Einen schönen Abend und immer ordentlich Parken. ;)
gruß hotte3007
10 Antworten
auf jeden Fall formal Widerspruch einlegen und dem Ordnungsamt auf die Nerven gehen, erwähnen dass Du nun mal Deinen Job machen musst, und es absolut übertrieben Dir einen Zettel dran zu kleben. Du hast ja sicher nicht 10Std. einen Behindertenparkplatz oder ein Krankenhaus blockiert, oder?
Die Zeugen sind meistens die Politessen selbst, erst recht wenn Fotos gemacht wurden.
Viel Erfolg und hartnäckig bleiben!
Ich würde Widerspruch einlegen und die Sachlage versuchen freundlich aber bestimmt zu klären. Irgendwo muss man auch mal die Kirche in Dorf lassen. Wir freuen uns doch alle, wenn wir unsere Pakete pünktlich und schnell bekommen.
Vllt. kannst du auch mal mit deinem Arbeitgeber sprechen und dort etwas Unterstützung und Rückendeckung einholen. Den Fall, hinter dem ja auch eher ein grundsätzliches Problem steht, könnte man ja auch mal beim Betriebsrat vortragen.
Viele Grüße
" ja auch eher ein grundsätzliches Problem "
Absolut!
Die jeweiligen Firmen, egal welche, wissen doch um dieses Problem und nehmen es in Kauf.. toll, wenn dann die Fahrer die Knöllchen zahlen dürfen. Denn bei aller StVO.. wo solltet Ihr sonst halten/kurzparken?
Nein, haben sie nicht. Von wem die Sachen kommen, wirst Du ohne weiteres nicht in Erfahrung bringen. Du hast eben falsch geparkt, sonst hattest Du Glück, diesmal Pech. Was anderes wird da wohl nicht bei rauskommen.
Ärgerlich ist es allemal, da hast Du schon Recht. Aber wenn Du da laut STVO nicht parken darfst,d ann gilt das auch für Dich. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind Einsatzwagen wie Polizei, Rettung, Notarzt, Feuerwehr.
Versuche vom Ordnungsamt einen Berechtigungsparkschein zu bekommen den Du vorne an der Scheibe Befestigen kannst.
Du lieferst nur aus und parkst da nicht stundenlang.
Problem ist, dass man die Scheine meist nur für eine bestimmte Gegend kriegt.. also braucht man mehrerere?
Erkundige Dich!
Die DPAG konnte, wenn sie etwas taugen würde (!), ohne Probleme an eine generelle Sondererlaubnis kommen. Aber an deiner Stelle würde ich einfach auf der Straße haltenbleiben und basta!
Ist der denn nicht nur für Anwohner ?