Aufhebungsbescheid Grund : wegfall der Verfügbarkeit

5 Antworten

Hallo, mit diesem Bescheid wirst Du UNBEDINGT morgen bei denen vorsprechen müssen, einen schriftlichen Widerspruch solltest Du sofort mitbringen. Wegfall der Verfügbarkeit bedeutet, dass das Amt Dich nicht erreichen und nicht vermitteln kann, Du also aus welchem Grund auch immer keine Stelle antreten kannst, die sie Dir vermitteln würden. Wenn Du keinen Grund siehst, der die Herrschaften zu dieser Annahme bewegen könnte mußt Du SOFORT handeln, denn auch die sind nicht frei von Fehlern. Bist Du in den letzten Wochen abwesend gewesen, ohne eine Genehmigung zu haben, oder ähnlich?Hast Du Deinen Folgeantrag abgegeben?

sama191 
Beitragsersteller
 27.01.2013, 12:48

also abwesend war ich jetzt nicht...und folgeantrag was ist dass ? ich weiss hört sich sicher an als wäre ich dumm aber ich kenn mich bei soetwas kaum aus und mir hat man auch nichs von folgeantrag informiert...

und folgeantrag was ist das ?

Wenn du ALG2 beziehst, hast du einen Bewilligungsbescheid bekommen darüber, wieviel Leistung du erhältst und für welchen Zeitraum dir diese Leistung bewilligt wurde (z.B. vom 01.09.2012 bis 28.02.2013 / für sechs Monate) . Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, erhältst du vom Jobcenter kein Geld mehr, sofern du nicht rechtzeitig im Voraus einen "Weiterbewilligungsantrag" (Folgeantrag) gestellt hast. Das Formular dafür gibt's ebenfalls hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Wenn dein Bewilligungszeitraum abgelaufen wäre (und du keinen Antrag auf Weiterbewilligung eingereicht hättest) , würdest du dafür aber keinen Bescheid bekommen, dass die Leistungsgewährung wegen "Wegfall der Verfügbarkeit" endet. Da muss was Anderes sein..

Kläre das mit dem Jobcenter - einen schriftlichen Widerspruch gegen die Leistungseinstellung kannst du dazu bereits vorbereitet mitnehmen .

sama191 
Beitragsersteller
 27.01.2013, 16:11

ich bekomme alg 1

Larah10  27.01.2013, 16:37
@sama191

Joo... jetzt, wo du's sagst.. ^^ :D Tschuldigung, habe das "Arbeitsamt" überlesen ;)

Ändert aber auch bei ALG1 nichts am Ablauf. Voraussetzung für ALG1-Anspruch ist (anders als beim ALG2) u.a. die grundsätzliche Verfügbarkeit.. und wenn sich da bei dir nichts geändert hat ... hin und abklären :)

Es ist genauso, wie Luminol schreibt, das es heisst,das du denen aus irgendeinem Grund, nicht mehr zur Verfügung stehst. Also das sie dich nicht mehr erreichen können, und/oder doe Post nicht zugestellt werden kann.

Dann hast du dich nicht gemeldet zum Zweck des Folgeantrages? Alle drei Monate?

sama191 
Beitragsersteller
 27.01.2013, 12:49

neeee ic weiss davon nichts =/

Auchdazu  27.01.2013, 13:10
@sama191

dann schau einmal in dem Merkblatt vom Amt ob es darin steht in welchem Zeitraum du den Wiederbewilligungantrag abzugeben hättest!

Geh mit dem bescheid gleich Montag zum Amt und kläre das.