Aufforderung zum Rückschnitt des Überwuchses § 910 BGB / § 1004 BGB?

4 Antworten

Du möchtest doch sicher in Zukunft in Ruhe Tür an Tür mit den Nachbarn wohnen und Frieden haben. Also wäre es kontraproduktiv, denen mit Paragraphen zu wedeln. Wenn dir angeboten wird, etwas, das zu dir ins Grundstück wächst, wegzumachen, dann mach doch einfach. Dazu hast du das Recht. Je mehr ihr diskutiert, desto mehr wird der Nachbar oder die Nachbarn die Schultern zucken.

naturesalva 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 08:52

Ja und nein. Ehrlich gesagt verzichte ich auf solche Nachbarn. Es gibt Regeln, die für jeden gelten! Ich spreche hier auch nicht von 20 cm Überwuchs! Es ist nicht mal eben in 10 Minuten das Ganze beseitigt. Wieso soll ich Zeit, Kraft und Kosten für meinen Nachbarn aufbringen, wenn mir dieser schon so unverschämt entgegentritt. Ich hatte ja sogar noch angeboten, dass wir es gemeinsam machen... ohne Resonanz!

Kabeltante1266  23.07.2018, 08:53
@naturesalva

Weil es DEIN Garten ist und DU das so willst und man auch mal über seinen Schatten springen kann. Du weißt doch jetzt, dass du bei denen auf Granit beißt. Warum also darüber ärgern? Änder doch nix. Also: selber tätig werden und DEINEN Garten schön machen, so wie du ihn haben willst.

Das ist ganz einfach: ich würde es selbst schneiden und mir zu dem Zweck so ne Motorheckensäge kaufen.
Pfeif auf das Geld, das macht doch Spaß ;)

Bestandsschutz für Störung .. lustig .. Rechtsauffassung aus Absurdistan.

Zum Rechtlichen.Der Überwuchs ist Störung i.S.d. BGB, der Grundstücksinhaber in der Störerhaftung und zur Beseitigung per se verpflichtet. Wenn dies nicht macht, bist du zur Ersatzvornahme berechtigt ... die er dir ja gestattet. Damit hast du aber auch einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten.

Zum Realen. Ich würde den Rückschnitt vornehmen, nach dem er dir hierfür schriftlich die Erlaubnis gegeben hat inkl. Haftungsausschluss (wichtig!). Nachher beschwert er sich, der Rückschnitt sei nicht fachgerecht gemacht worden und du seiest für das Leiden des Jasmins verantwortlich. Von Kosten würde ich erst mal trotz des Anspruches nicht reden. Seine Kostentragungspflicht kannst du ihm dann nach dem Rückschnitt unter die Nase reiben und schauen, wie er reagiert.

Sollte er patzig reagieren, würde ich es erst mal auf sich beruhen lassen mit dem deutlichen Hinweis, dass seine Auffassung eines gut nachbarschaftlichen Verhältnisses wohl sei, dass er sich nicht an Regeln zu halten hat. Mal abgesehen davon ist auch die spitze Frage erlaubt, warum er denn erst eine Zusage macht ... um sie dann doch nicht einzuhalten??

naturesalva 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 09:05

Ich werde noch einmal das Gespräch suchen und auf die Rechtslage hinweisen. Kommt nichts bei rum, werde ich deiner Empfehlung wohl nachgehen und es mir schriftlich geben lassen.>"Damit hast du aber auch einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten."< Ich denke aber nicht, dass auch hier ein Entgegenkommen zu erwarten ist. Somit müsste ich auch wieder über den Rechtsweg gehen.

Fazit: Ich hatte die Arbeit usw. und muss dennoch klagen! Daher wär es schon schön, wenn ich von vornerein alles geklärt bekomme.

So nervig diese Nummer... Irgendwie muss man am Besten immer alles über sich ergehen lassen, wenn man Ruhe haben will.

Vom Nachbargrundstück zur rechten neigt sich die Steinmauer (die gehört seit Kauf des Grundstückes mir) extrem zur Seite, seitdem da vor zich Jahren ein Haus gebaut wurde. Wenn die mal kippt, hab ich das Problem! Der Nachbar unterhalb von mir hat, trotz Verbot wegen einem Flurbereinigungsverfahren, eine Holzterasse vor seinen Eingang gebaut, diese ragt mit der Spitze gute 70 cm über unser Grundstück. Heißt, beim Herausfahren aus der Garage, rangieren wir da drum herum, um aus dem etwas längeren Hof heraus fahren zu können...

iQMastermind69  23.07.2018, 10:02
@naturesalva

Also ... bevor du nun weiter Zeit, Geld, Aufwand und vor allem Gute Laune in diese Auseinandersetzung investierst ... Einmalig die Arbeit übernehmen inkl. der schriftlichen Haftungsbefreiung, ggf. ihn zur Entsorgung des Schnittgutes auffordern ... und erst mal die Sache auf sich beruhen lassen.

Im kommenden Jahr wird sich wohl das Problem wieder stellen. Wenn er dann wieder rumzickt .. präsentiere ihm die Rechnung für deine diesjährigen Arbeiten.

Jenny666  25.08.2018, 16:26
@naturesalva

Oh Gott, das klingt ja wirklich alles sehr nervig! Hab ähnliche Probleme mit meinen Nachbarn. Sie haben eine Weide viel zu nah an die Grenze gepflanzt. Die Nachbarin hat mir aber erlaubt, den Baum zu beschneiden. Leider habe ich halt nun jedesmal die Arbeit damit und bleibe außerdem auf dem Schnittgut sitzen. Als ich das denen mehrfach nach dem Schnitt auf ihr Grundstück legte, machte die Nachbarin jedesmal ein grantiges Gesicht. Seitdem entsorge ich es zähneknirschend selber.

Zur Vorgeschichte:

als ich hierher baute, musste ich die Nachbarn zur Entfernung sämtlicher Büsche die an meiner Grenze standen, auffordern, weil mein Gartenbauer meinte, sonst könne er das Grundstück nicht vernünftig anfüllen und würde zudem die Büsche beschädigen. Da eigentlich alle Büsche zu nah standen, hatte ich das Recht auch auf meiner Seite.

Die Weide wollte die Nachbarin allerdings nicht entfernen und so bleibt sie stehen, obwohl sie nicht mal 50 cm von meiner Grundstücksgrenze entfernt steht.

Als ich dann nach einigen Jahren merkte, wie groß das Teil wird (nämlich locker mindestens 6 bis 8 m hoch), bat ich darum, den Baum noch zu entfernen, zumal Weiden ja für ihr aggressives Wurzelwachstum bekannt sind und gerne mal in Kanäle hineinwachsen usw..

Tja, was soll ich sagen - da biss ich dann auf Granit. Obwohl ich denen anbot, auch diese Kosten wieder zu übernehmen, steht der Baum bis heute. Auf mein damaliges Schreiben kam keinerlei Reaktion.

Also am besten wirklich alles schriftlich geben lassen, damit es im Nachhinein nicht noch eine böse Überraschung gibt!

Jenny666  25.08.2018, 16:32
@naturesalva

Was die kippende Steinmauer angeht: von meinen bereits erwähnten Nachbarn kippt ein Sichtschutzzaun auf meine Seite, da diese den Zaun einfach nicht reparieren bzw. sich inzwischen sogar weigern, die eigentlich nötige Reparatur vorzunehmen. Laut Bebauungsplan sind allerdings Sichtschutzzäune gar nicht zulässig.

Ich kann deshalb nur sagen: Frechheit siegt.

Es gibt Nachbarn, mit denen man sich im Grunde nur streiten könnte.

Aber kann es das sein?

Da muss man irgendwann einfach abschalten, sonst wird man verrückt.