Aufforderung zum Rückschnitt des Überwuchses § 910 BGB / § 1004 BGB?
Guten Tag,
ich stehe vor einem kleinen und ärgerlichen Problem und komme nicht so richtig mit den Paragraphen weiter. Ich vermute, dass diese nicht so richtig zu meiner Situation passen, wegen der wechselnden Besitzer der Grundstücke.
Normal würde ich sagen: „Nachbar, bitte Überwuchs zurückschneiden - Danke und gut ist!“ Aber….
Seit 2 Jahren besitze ich ein Haus mit Garten (in RLP). Alles ländlich alles etwas verwinkelt. Der Garten hat 3 Grenzen zu 3 verschiedenen Nachbarn. Ein Nachbar links mit Maschendrahtzaun (gehört Nachbar), ein Nachbar auf der Stirnseite mit Holzsichtschutz (gehört Nachbar) und ein Nachbar rechts mit einer Steinmauer (gehört mir).
Nun habe ich das Problem, dass von dem Nachbargrundstück mit dem Holzsichtschutz ein sehr starker Baum/Busch/Unkraut Überwuchs über die gesamte Grundstücksgrenze besteht. Hierdurch wird ein Zugang zu meinem überdachten Abstellbereich hinter meinem Schuppen beeinträchtigt.
Vor gut 5 Wochen sprach ich den Nachbarn darauf an, welcher das Grundstück vor ca. einem Jahr erwarb, und bat darum, den Überhang/Überwuchs zu beseitigen. (Von den Wurzeln möchte ich gar nicht anfangen). Das Gespräch verlief gut und ich gewährte dem Nachbarn den Blick aus meinem Garten, damit er sich ein Bild der Situation machen konnte. Wir einigten uns darauf, dass ein Bekannter des Nachbarn die Arbeit verrichtet. Ich gab an, dass jetzt keine Dringlichkeit bestehe, da ich nun für 3 Wochen ins Ausland verreise und die Arbeit gerne in dieser Zeit durchgeführt werden kann. Ich erlaubte dem Nachbarn für das Beseitigen des Überwuchses den Zugang zum Grundstück. So sind wir verblieben.
Inzwischen sind wie erwähnt 5 Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. Daraufhin sprach ich den Nachbarn erneut an, welcher nun abblockt und sich auf einen "Bestandsschutz" beruft. Es sei vorher nie was gemacht worden und somit wäre mein Recht verjährt.
Weiter Aussagen des Nachbarn: Ich könne, nein ich dürfe gerne selbst alles wegmachen was mich stört. Ich wär der einzige der sich beschwert und der andere Nachbar über mir würde es auch selbst wegmachen. Warum mich das denn stören würde, der Jasminbusch wäre doch schön und Garten wär wohl nicht so mein Ding usw. usw.
Wichtige Info:
Der Vorbesitzermeines Grundstückes hatte auch diese Problematik mit dem Vorbesitzer des besagten Grundstückes. Anfangs hatte mein Vorbesitzer selbst alles zurückgeschnitten, was ihm jedoch mit der Zeit zu viel wurde. (Aufwand, Zeit, Entsorgung, Kosten). Daraufhin einigten sie sich, dass der Nachbar selbst für diese Tätigkeiten verantwortlich ist und es wurde auch von dem Nachbarn jemand beauftragt, der regelmäßig den Überwuchs beschnitten hat.
Ich frage mich, wie nun die Rechtslage ist, da ja nun auf den besagten Grundstücken die Besitzer wechselten und ob ich das so hinnehmen muss. Oder muss der Nachbar genau wie sein Vorbesitzer selbst für die Beseitigung Sorge tragen?
Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.
4 Antworten
Du möchtest doch sicher in Zukunft in Ruhe Tür an Tür mit den Nachbarn wohnen und Frieden haben. Also wäre es kontraproduktiv, denen mit Paragraphen zu wedeln. Wenn dir angeboten wird, etwas, das zu dir ins Grundstück wächst, wegzumachen, dann mach doch einfach. Dazu hast du das Recht. Je mehr ihr diskutiert, desto mehr wird der Nachbar oder die Nachbarn die Schultern zucken.
Weil es DEIN Garten ist und DU das so willst und man auch mal über seinen Schatten springen kann. Du weißt doch jetzt, dass du bei denen auf Granit beißt. Warum also darüber ärgern? Änder doch nix. Also: selber tätig werden und DEINEN Garten schön machen, so wie du ihn haben willst.
Das ist ganz einfach: ich würde es selbst schneiden und mir zu dem Zweck so ne Motorheckensäge kaufen.
Pfeif auf das Geld, das macht doch Spaß ;)
Bestandsschutz für Störung .. lustig .. Rechtsauffassung aus Absurdistan.
Zum Rechtlichen.Der Überwuchs ist Störung i.S.d. BGB, der Grundstücksinhaber in der Störerhaftung und zur Beseitigung per se verpflichtet. Wenn dies nicht macht, bist du zur Ersatzvornahme berechtigt ... die er dir ja gestattet. Damit hast du aber auch einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten.
Zum Realen. Ich würde den Rückschnitt vornehmen, nach dem er dir hierfür schriftlich die Erlaubnis gegeben hat inkl. Haftungsausschluss (wichtig!). Nachher beschwert er sich, der Rückschnitt sei nicht fachgerecht gemacht worden und du seiest für das Leiden des Jasmins verantwortlich. Von Kosten würde ich erst mal trotz des Anspruches nicht reden. Seine Kostentragungspflicht kannst du ihm dann nach dem Rückschnitt unter die Nase reiben und schauen, wie er reagiert.
Sollte er patzig reagieren, würde ich es erst mal auf sich beruhen lassen mit dem deutlichen Hinweis, dass seine Auffassung eines gut nachbarschaftlichen Verhältnisses wohl sei, dass er sich nicht an Regeln zu halten hat. Mal abgesehen davon ist auch die spitze Frage erlaubt, warum er denn erst eine Zusage macht ... um sie dann doch nicht einzuhalten??
Ich werde noch einmal das Gespräch suchen und auf die Rechtslage hinweisen. Kommt nichts bei rum, werde ich deiner Empfehlung wohl nachgehen und es mir schriftlich geben lassen.>"Damit hast du aber auch einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten."< Ich denke aber nicht, dass auch hier ein Entgegenkommen zu erwarten ist. Somit müsste ich auch wieder über den Rechtsweg gehen.
Fazit: Ich hatte die Arbeit usw. und muss dennoch klagen! Daher wär es schon schön, wenn ich von vornerein alles geklärt bekomme.
So nervig diese Nummer... Irgendwie muss man am Besten immer alles über sich ergehen lassen, wenn man Ruhe haben will.
Vom Nachbargrundstück zur rechten neigt sich die Steinmauer (die gehört seit Kauf des Grundstückes mir) extrem zur Seite, seitdem da vor zich Jahren ein Haus gebaut wurde. Wenn die mal kippt, hab ich das Problem! Der Nachbar unterhalb von mir hat, trotz Verbot wegen einem Flurbereinigungsverfahren, eine Holzterasse vor seinen Eingang gebaut, diese ragt mit der Spitze gute 70 cm über unser Grundstück. Heißt, beim Herausfahren aus der Garage, rangieren wir da drum herum, um aus dem etwas längeren Hof heraus fahren zu können...
Also ... bevor du nun weiter Zeit, Geld, Aufwand und vor allem Gute Laune in diese Auseinandersetzung investierst ... Einmalig die Arbeit übernehmen inkl. der schriftlichen Haftungsbefreiung, ggf. ihn zur Entsorgung des Schnittgutes auffordern ... und erst mal die Sache auf sich beruhen lassen.
Im kommenden Jahr wird sich wohl das Problem wieder stellen. Wenn er dann wieder rumzickt .. präsentiere ihm die Rechnung für deine diesjährigen Arbeiten.
Oh Gott, das klingt ja wirklich alles sehr nervig! Hab ähnliche Probleme mit meinen Nachbarn. Sie haben eine Weide viel zu nah an die Grenze gepflanzt. Die Nachbarin hat mir aber erlaubt, den Baum zu beschneiden. Leider habe ich halt nun jedesmal die Arbeit damit und bleibe außerdem auf dem Schnittgut sitzen. Als ich das denen mehrfach nach dem Schnitt auf ihr Grundstück legte, machte die Nachbarin jedesmal ein grantiges Gesicht. Seitdem entsorge ich es zähneknirschend selber.
Zur Vorgeschichte:
als ich hierher baute, musste ich die Nachbarn zur Entfernung sämtlicher Büsche die an meiner Grenze standen, auffordern, weil mein Gartenbauer meinte, sonst könne er das Grundstück nicht vernünftig anfüllen und würde zudem die Büsche beschädigen. Da eigentlich alle Büsche zu nah standen, hatte ich das Recht auch auf meiner Seite.
Die Weide wollte die Nachbarin allerdings nicht entfernen und so bleibt sie stehen, obwohl sie nicht mal 50 cm von meiner Grundstücksgrenze entfernt steht.
Als ich dann nach einigen Jahren merkte, wie groß das Teil wird (nämlich locker mindestens 6 bis 8 m hoch), bat ich darum, den Baum noch zu entfernen, zumal Weiden ja für ihr aggressives Wurzelwachstum bekannt sind und gerne mal in Kanäle hineinwachsen usw..
Tja, was soll ich sagen - da biss ich dann auf Granit. Obwohl ich denen anbot, auch diese Kosten wieder zu übernehmen, steht der Baum bis heute. Auf mein damaliges Schreiben kam keinerlei Reaktion.
Also am besten wirklich alles schriftlich geben lassen, damit es im Nachhinein nicht noch eine böse Überraschung gibt!
Was die kippende Steinmauer angeht: von meinen bereits erwähnten Nachbarn kippt ein Sichtschutzzaun auf meine Seite, da diese den Zaun einfach nicht reparieren bzw. sich inzwischen sogar weigern, die eigentlich nötige Reparatur vorzunehmen. Laut Bebauungsplan sind allerdings Sichtschutzzäune gar nicht zulässig.
Ich kann deshalb nur sagen: Frechheit siegt.
Es gibt Nachbarn, mit denen man sich im Grunde nur streiten könnte.
Aber kann es das sein?
Da muss man irgendwann einfach abschalten, sonst wird man verrückt.
Ja und nein. Ehrlich gesagt verzichte ich auf solche Nachbarn. Es gibt Regeln, die für jeden gelten! Ich spreche hier auch nicht von 20 cm Überwuchs! Es ist nicht mal eben in 10 Minuten das Ganze beseitigt. Wieso soll ich Zeit, Kraft und Kosten für meinen Nachbarn aufbringen, wenn mir dieser schon so unverschämt entgegentritt. Ich hatte ja sogar noch angeboten, dass wir es gemeinsam machen... ohne Resonanz!