Grenze zum Nachbarn neu vermessen
Wir haben unser Grundstück neu vermessen lassen und jetzt herausbekommen, das wir auf einer Länge von 4m ein ca. 1,50m breites Stück vom Nachbarn dazu bekommen. Jetzt ist der Nachbar dementsprechend sauer. Gibt es einen Vordruck oder ähnliches, wie ich dem Nachbar jetzt klar mache, das ich gerne den Teil meines Grundstückes in Besitz nehmen möchte? Und wie viel Zeit muss ich ihm geben, bevor ich dort einen Zaun errichten kann (er hat dort ein kleines Gemüsebeet).
3 Antworten
Bei der Vermessung war der Nachbar sicher mitanwesend (muss als Betroffener vor Ort geladen werden!). Daher ist er informiert wie die eigentliche Grenze zwischen Ihnen verläuft und kennt die Grenzsteine bzw. Grenzmarken. Es müsste ihm klar sein, dass er jahrelang zu Unrecht Ihr Grundstück benutzt hat. (Klar ist das unangenehm, aber jeder reagiert anders) Warum haben Sie nicht gleich bei der Vermessung gesprochen, wann er sein Gemüsebeet abernten will? Sie können ihm eine Frist setzen und dann selber tätig werden. Es ist Ihr Eigentum! Aber reden sie mit ihmauch über den Zaun, den Sie errichten wollen, vielleicht beteiligt er sich. Der Zaun wird in der Regel von beiden Nachbarn gemeinsam erstellt. Alles in Frieden!
Ich würde warten, bis ich das Ergebnis schwarz auf weiß habe - für den Fall, dass der Nachbar nachfragt. Ich würde ihn zuerst persönlich ansprechen, falls Du an einem guten Nachbarschaftsverhältnis interessiert bist. Und wenn das Beet geerntet ist könnte man ja das mit dem Zaun in Angriff nehmen. Das Gespräch kannst Du Nachhinein schriftlich festhalten und ihm zukommen lassen zu Deiner Sicherheit. Gruß S.
Glaube, Liebe, Hoffnung und freundliches Geschwätz reichen nicht bei Auseinandersetzungen um Grundstücksrechte! Und wenn der Nachbar jetzt "schon sauer" ist, kommt der Eigentümer nur mit fachgerechter Hilfe und nicht mit Gerede weiter. Lächeln kann man immer noch!
Da gibt es keinen Vordruck, sondern nur die amtliche Vermessung des Katasteramtes oder eines ö.b.V.I. Danach kann Euch nur ein Rechtsanwalt helfen, euer Rechtdurchzusetzen. Das BGB sieht dafür mehrere Möglichkeiten vor; bei gutefrage.net werdet Ihr zu Details nur Vermutungen und Glaubensaussagen von Punktejägern hören.
Glaube, Liebe, Hoffnung und freundliches Geschwätz reichen halt nicht bei Auseinandersetzungen um Grundstücksrechte! Und wenn der Nachbar jetzt "schon sauer" ist, kommt der Eigentümer nur mit fachgerechter Hilfe und nicht mit Gerede weiter. Lächeln kann man immer noch!
Wieso soll man sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen? Vielleicht einigt man sich auch einfach so.