Wem gehört der Stromanschluss?
Mein Mann und ich haben ein (Garten-)Grundstück gekauft, auf welchem nur der Strom anliegt. Dieser Stromanschluss/-zähler) befindet sich auf unserem Grundstück, nicht im Grenzbereich, und wird vom (Garten-)Nachbar mitbenutzt. Dieser hat meines Erachtens einen eigenen Zähler, aber eben keinen eigenen Anschluss. Der Strom wird von uns gezahlt und dem Nachbar in Rechnung gestellt.
Nun wollen wir ein Wohnhaus auf dem Grundstück errichten. Deshalb wollen wir auch, dass der Nachbar nicht mehr unseren Anschluss mitnutzt.
Der Nachbar ist aber der Meinung, dass ihm eine Art " Bestandsschutz" zusteht und will keinen eigenen Stromanschluss beantragen, sondern, dass alles beim Alten bleibt.
Wer in der Vergangenheit für die Herstellung des Anschlusses gezahlt hat, wissen wir nicht. Die Voreigentümerin unseres Grundstückes wusste auch nichts darüber, es scheint also schon sehr lange her zu sein.
Darf unser Nachbar darauf bestehen, unseren Anschluss weiterhin zu nutzen? Oder können wir einfach den Strom abstellen lassen? Wer müsste einen neuen Anschluss zahlen bzw. gibt es da wirklich Bestandsschutz?
5 Antworten
Eine solche Frage sollte sich über den Netzbetreiber / Versorger recht einfach klären lassen können.
Mein Mann und ich haben ein (Garten-)Grundstück gekauft, auf welchem nur der Strom anliegt.
Und was steht zu Leitungsrechten im Grundbuch?
Dieser Stromanschluss/-zähler) befindet sich auf unserem Grundstück, nicht im Grenzbereich, und wird vom (Garten-)Nachbar mitbenutzt. Dieser hat meines Erachtens einen eigenen Zähler, aber eben keinen eigenen Anschluss. Der Strom wird von uns gezahlt und dem Nachbar in Rechnung gestellt.
Das ist grundsätzlich zulässig.
Nun wollen wir ein Wohnhaus auf dem Grundstück errichten. Deshalb wollen wir auch, dass der Nachbar nicht mehr unseren Anschluss mitnutzt.
Grundsätzlich wäre eine solche Erschließung respektive Duldung widerruflich.
Der Nachbar ist aber der Meinung, dass ihm eine Art " Bestandsschutz" zusteht und will keinen eigenen Stromanschluss beantragen, sondern, dass alles beim Alten bleibt.
Einen Bestandsschutz gibt es bei Duldung prinzipiell nicht, auch kein (immer gern bemühtes) "Gewohnheits"recht. Es kommt allerdings hier darauf an, ob der Anschluss des Nachbargrundstücks auf direktem Weg überhaupt technisch machbar ist. Denn falls nicht, dann wäre lt. NAV die bestehende Anschlussverlegung weiterhin zu dulden. Sollte dieser Fall vorliegen, bestünde aber evtl. gegenüber dem Versorger Anspruch auf eine Leitungsverlegung, sofern die bestehende Leitung etwa die beabsichtigte Nutzung beeinträchtigt oder unmöglich mach; siehe dazu u.a. BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 219/91, etwa hier:
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1992-03-11/viii-zr-219_91/
Sollte der Nachbar hingegen alleine aus Gründen der Kosten verweigern, sich selbst einen Anschluss legen zu lassen, obwohl es technisch möglich wäre, und diesbezüglich kein wie auch immer geartetes Recht sich ableiten lassen (Grndbuch, Baulastenverz. etc.), dann muss ggfs. auf gerichtlichem Weg die entsprechende Abtrennung durchgesetzt werden.
Der erste Ansprechpartner wäre m.E. - siehe andere Antworten - der eigene Versorger. Denn der führt die entsprechenden Bestandspläne.
Näheres dazu siehe u.a.
.... dann muss eben beim Netzbetreiber nachgefagt werden, denn dem gehört ja das Ding.
In meinem Fall gab es ein Zähler-Problem aus 1967 und dies konnte in wenigen Minuten aufgeklärt werden, weil alle Unterlagen bei denen einsehbar waren.
Die erste Frage ist, läßt der Bebauungsplan den Bau eines Hauses zu? Ihr (Ihr und Nachbar) könnt dann sicher den Anschluss vom Elktriker oder Energieversorger in 2 unabhängige Leitungen umgestalten lassen.
Mit dem Hausbau ist soweit alles geklärt
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich hier auf Bestandsschutz berufen kann. Das Grundstück erfährt ja eine Wandlung von der Nutzung her. Da können die Nutz-Nieser nicht darauf plädieren, dass alles für sie so bleiben muss, wie es seit Jahr und Tag besteht. Wo kämen wir denn da hin?