aufenthaltsbestimmungsrecht vom jugendamt zurückholen

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Hallo.. Ich würde Dir empfehlen, nicht erst mit dem Jugendamt zu reden, sondern direkt einen Anwalt mir spezialbereich Familienrecht/ Frauen sind immer bissiger und einfühlsamer.. Dem Anwalt kannst Du EHRLICh alle Begebenheiten genaustens schildern, dann einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und Aufnahme Deines Kindes, direkt beim Familiengericht stellen. Das gericht prüft die Umstände, das Jugendamt wird mit eingebunden und wird dann zu einem Gespräch bitten, das Jugendamt muss dem Gericht eine Stellungnahme vorlegen, aus der hervor geht, ob Du in der Lage bist dein Kind zu versorgen, es wird ein Hausbesuch gemacht, eventuelle bedenken seitens des Jugendamtes, kannst Du mit Hilfeannahme, von zum Beispiel eine Familienhilfe aus dem Weg räumen, das Gericht muss das Gefühl haben, das du alle Hilfen, alle Defezite, die das Jugendamt bei Dir vermutet bereit bist zu beheben.. Ich denke eine Mutter, die ihr Kind geboren hat, hat ein recht auf eine Chance sich zu beweisen... Nehme diese Chance wahr... ich drück Dir die Daumen, ich würde mich freuen, von Dir zu hören, was Du erreicht hast, oder wo Du noch Hilfe suchst, vielleicht kann ich dir den einen oder anderen Rat geben... Denn ich hatte selber Drogenprobleme, mir wurden meine Kinder nicht genommen, weil ich alles in die Hand nahm und mich bewies... Du schaffst es...

sabrina2407 
Beitragsersteller
 04.02.2010, 17:33

Danke für deinen Rat. Habe morgen früh einen Termin beim anwalt und nun hoffe ich das er mir Possitive Chancen sagt :)

mit dem jugenamt habe ich ansatzweise schon gesprochen diese meinen sie müssen meine Tochter auf 2 elternteile aufteilen und da is einfach net mehr drin wie 1 mal im monat

ich weis mir einfach nicht mehr zu helfen nachdem der vater die kleine wieder zugesprochen werden soll

ErsterSchnee  20.01.2010, 13:26

Warum glaubst Du denn, daß es die Kleine bei Dir so viel besser haben wird als bei ihrer Pflegefamilie bzw. ihrem Vater?

warum hat denn die tochter nicht generell bei dir gewohnt..? ich vermute dass das jugendamt weiss was es tut und was für die kleine zur zeit am besten ist, zeig ihnen deutlich dass du sie wieder haben möchtest und bemühe dich auch darum. werd aber nicht bockig oder stur wenn es nicht gleich so läuft wie du es willst..kooperiere mit dem jugendamt und ich bin mir sicher dass du dann deine tochter wieder haben kannst..kann halt etwas zeit in anspruch nehmen..also geduld nicht verlieren

Bevor Du klagst: sprich doch erst mal mit dem Jugendamt.

Handele aus, daß der Umgang nach und nach erweitert wird. Wenn sie dann sehen, daß Du damit gut klarkommst, bekommst Du vielleicht ohne jede Klage das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück.

Ohne vorher mit denen geredet zu haben, wird Deine Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit wenig Erfolg haben. Schließlich wird das Jugendamt dabei auch gehört und um eine Stellungnahme gebeten.

Linda1  20.01.2010, 11:37

Ja.

LG

So weit ich informiert bin, wird das langsam entwickelt.

Also wird das Umgangsrecht langsam erhöht, mit dem Ziel wieder Eingewöhnung.

LG