Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Guten Morgen,
am Donnerstag hatte ich vom zuständigen Amtsgericht eine Ladung zu einem Termin an dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht meines Sohnes, welcher gerade mal 10 Monate alt ist, erörtert werden soll. Grund dafür ist, das mein Noch-Mann der Meinung ist, ich leide an einer Borderline Erkrankung.
( Richtiger Satzlaut ist: Dem Kindsvater ist bekannt das die Kindsmutter an einer instabilen Persönlichkeitsstörung des Borderline Types erkrankt ist)
Ebenfalls wurde die ausgeprägte Sprachstörung meiner Tochter aus erster Ehe, als Folge einer starken Bindungsstörung beschrieben.
Ebenso wurde seinerseits behauptet ich hätte den ganzen Tag im Bett gelegen und er musste sich um beide Kinder kümmern. Was völlig Quatsch! Richtig ist, dass ich nachdem Kaiserschnitt schon wieder vollständig funktionieren musste, da wir zu dem Zeitpunkt nur ein Auto hatten und Tochter und Vater morgens um 07.00Uhr zur Kita fahren musste (Kita und Arbeit sind ein und die selbe Stelle), da meine Tochter eine Stunde früher Schluss hatte, als der Ex Feierabend hatte. Somit musste ich häufig nachmittags eine Stunde lang im Auto mit den Kindern warten. Die Folgen waren starke und ausgeprägte Brustentzündungen und Abstillen.
Es wurde enormer Druck auf mich aufgebaut. Dadurch eckten wir häufig an. Erst im Oktober als er überstürzt die Ehe für beendet erklärte, ging es mir besser. Ich denke ihn macht es fertig das ich alleine besser klarkomme als mit ihm.
Wir saßen mehrfach beim Jugendamt, da ich bzgl Kindeswohlgefährdung angezeigt wurde. Seitenlange Briefe wurden geschrieben.
Das Jugendamt hat sämtliche Unterlagen und Untersuchungshefte kopieren und einsehen dürfen. Es konnte keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden, auch einen Antrag auf Familienhilfe wurde abgelehnt, da ich sehr wohl in der Lage bin, meine Kinder zu versorgen.
Umgang hat nun auch seine Regelmäßigkeit gefunden. Er findet jeden Mittwoch, sowie alle zwei Wochenenden statt. An den Wochenenden frage ich öfters mal wie es den Kindern geht oder was das Kind schönes macht, einfach weil ich davon ausginge man hätte nun eine gute Basis als Eltern gefunden. Dies wird mir als Kontrollzwang auferlegt.
Fakt ist: Ich leide an keinerlei Psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen.
Das wurde beim Jugendamt auch schon durch ein ärztliches Attest bestätigt und er geht wissentlich trotz das er es gesehen und gehört hat zum Gericht.
Er selber schreibt mir regelmäßig vor was ich tun und lassen soll. Hat sogar mit uns Unternehmungen wahrgenommen. Während ich mich Krumm für den Umgang mache, zieht er mich vor Gericht nun.
Wer hat Erfahrungen? Macht eine Anzeige Sinn ? Wie kann ich mich jetzt überhaupt wehren? Muss ich den Verfahrensbeistand meines Kindes in meine Wohnung lassen? Mein Anwaltstermin ist erst am Donnerstag!
Ich bin einfach unglaublich Sprachlos.
Wer hat Rat?
Ich wünsche Frohe Ostern!
4 Antworten
ob es gekränkte eitelkeit ist oder wirkliche sorge um das kind, wird nur er genau wissen. vor gericht gibt er eben an, dass er besorgt ist, dass das kindeswohl gefährdet ist. er wird sich aber im gegenzug gefallen lassen müssen, warum er das kind nach der trennung nicht einfach mitgenommen hat und dich solange allein lässt überhaupt mit dem kind. er hätte es ja jederzeit einbehalten können und dann von dort aus das abr im eilverfahren beantragen können.
das du familienhilfe ablehnst, kann dir noch negativ aufstoßen. den verfahrensbeistand solltest du auf jedenfall einlassen. dieser ist der vertreter des kindes und wird sich ein bild von deiner umgebung machen, wie du mit dem kind umgehst und wie das kind auf dich reagiert. in diesem kind solltest du zu keiner zeit den vater schlecht machen, schlecht über ihn reden, sondern nur dinge zum wohle des kindes vorbringen: kind-vater-bindung ist dir wichtig, daher umgang wie beschriebe. gerne bist du bereit, dass er mehr wahrnehmen kann (2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub etc), gemeinsame ausflüge erwähnen wenn du möchtest um vater mit einzubeziehen, vater hat die möglichkeit sich über entwicklung in kita und beim kinderarzt zu informieren, gerne nimmst du ihn auch mit... besprich das mit deinem anwalt
was kv auf die füße fallen wird, ist sein küchen-psychologie gehabe (so er kein psychiater ist) um deine vielen psychischen störungen. das wird ihm eine kräftige schelle vom richter einbringen. aber lass ihn laufen. mach dein ding, kümmer dich weiter um die kinder, besprich eine strategie mit dem anwalt und lass ihn gerichtlich mehrmals vor die wand laufen. sei du der erwachsene und lass ihn labern. lass dich auf keine außergerichtlichen diskussionen ein, mach ihn nicht schlecht und lass ihn ablaufen. es wird nicht der erste und nicht der letzte versuch seinerseits sein, dich kleinzukriegen.
lass dich nicht aus der ruhe bringen und halte ruhe und abstand von ihm.
Wegen was willst denn anzeigen?
Hat sich der Verfahrensbeistand zu einem Besuch angemeldet?
Ich kann gut verstehen, dass dich das alles belastet und vielleicht auch ängstigt, aber steigere dich da nicht rein, denn genau das wäre ja ein Indiz für Labilität!
Gestalte euer Leben nach bestem Wissen und Gewissen und vertraue auf deinen Anwalt.
Jeder darf Anwälte und Gerichte bemühen - das ist erlaubt und kein Grund jemanden anzuzeigen
wenn nichts ist, wird das auch das Gericht erkennen
hysterische Abwehr wird Dir eher nur zum Nachteil ausgelegt
was soll eine anzeige bringen und was wäre denn überhaupt ein grund? im krieg und in der liebe ist alles erlaubt! sag ich mal so lappidar! ;-) aber da du ein verfahrensbeistand hast, ist ja auch das jugendamt involviert! wenn du den nicht reinlässt, dann machst du einen entscheidenen fehler! zeig dich kooperativ, denn das ist das beste was du machen kannst!
Hallo, ja das denke ich mir auch. Die Familienhilfe wurde seitens Jugendamt abgelehnt. Da sie diese nicht für notwendig halten.
vielen Dank für deine Antwort. Ich denke das es nur klug ist, nicht schlecht über ihn zu reden und die Problematik das Gericht erörtern zu lassen.