Weitergabe der neuen Adresse nach Umzug an bestimmte Person verbieten- braucht man Begründung?
Kennt sich jemand aus, wie das läuft, wenn man nach einem Umzug verbieten möchte, dass die neue Adresse an eine bestimmte Person weitergegeben wird? Muss man dazu bei der Meldestelle eine bestimmte Begründung angeben oder sogar einen Grund nachweisen oder kann man das einfach so, ohne weiteren Aufwand, verfügen?
6 Antworten
Beim Einwohnermeldeamt kannst Du das jederzeit, unabhängig von einem Umzug angeben, dass deine Adresse nicht in die Hände von Angehörigen oder einer sonstigen Person gelangt. (Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt) Es ist auch kostenfrei. (https://serviceportal.komuna.net/.../auskunftssperre/start )
Aber hallo,
die kleine Auskunft kann sich jeder einholen, die postalische Zustellungsbegründung reicht schon aus. Nur bei Zeugenschutz geht nicht´s, aber der ganze Spaß kostet natürlich seine Gebühren.
die meldestelle gibt deine adresse im normalfall ja nicht einfach so raus, is ja datenschutz..hoffe ich. ich hab mal ne freundin gesucht über meldeamt und deren adresse wurde mir nicht rausgegeben. dem telefonanbieter muss man ausdrücklich sagen, dass man ncith möchte, dass man bei der auskunft etc erfragtwerden kann. wenn es keine behördlichen stellen sind, die deine adresse haben wollen, sollte das meldeamt egtl nichts rausgeben. ich würd mich sicherheitshalber dort informieren. wobei ich nciht glaube, dass man einen driftigen grund nennen muss, damit man von xy nicht plötzlich besucht bekommt. -fönd ich zumindest ein unding, würden die das einfach so jedem geben.
Das ist nicht möglich. Privatpersonen bekommen beim Einwohnermeldeamt eh keine Auskunft.
Wie kommt es, dass die Privatperson heinmueck jedesmal wenn sie gefragt hat umgehend eine Auskunft von der Meldestelle erhielt?
Tatsächlich kann auch jede Privatperson bei der Meldestelle nach der Adresse einer beliebigen Person fragen und erhält sie dann auch.
Also, generell geben Meldestellen gar keine Adressen heraus. Aber : Wenn man einen trifftigen Grund hat (Titel, Schulden oder Straftat), dann kommt man schon ran.
Im Gegenteil: Generell sind Meldestellen dafür da Adressen herauszugeben. Und sie machen das jeden Tag auch tausendfach. Wenn ich eine Adresse erfahren möchte, muss ich gegenüber der Meldestelle keinen Grund angeben. Ich muss lediglich die Verwaltungsgebühr zahlen und erhalten dann die Adresse der gesuchten Person.