Beschwerde bei der Anwaltskammer
Das Thema Anwaltskammer wurde ja hier schon diskutiert aber vielleicht gibt es neue Erkenntnisse bzw. Erfahrungen? In meinem Fall geht es nicht um meinen, sondern um den Anwalt der Gegenseite. Er bittet z.Bsp. um Terminvorschläge zw. Ortsbegehung - die er von meinem Anwalt auch bekommt - und dann ewiges Schweigen von der gegenerischen Seite ( Termine sind natürlich verstrichen ); er schickt seine Schreiben ständig an mich - obwohl mein Anwalt meine Rechtsvertretung ist ( was er auch mehrfach schriftlich vorliegen hat ) und von uns angemahnt wurde; er kündigt im Namen seiner Mandantin ( meiner Mieterin ) die Wohnung um mir dann 2 Wochen vor Wohnungsabnahme mitzuteilen - KUCKUCK -" meine Mandantin bleibt noch 3 Monate länger wohnen" - finde ich ganz toll - hatte ich doch zwischenzeitlich Makler beauftragt, Inserate geschaltet etc. um die Wohnung nicht leer stehen zu lassen.
Ich habs echt satt!
Wie gesagt - würde eine Eingabe, Beschwerde wie auch immer, bei der Anwaltskammer etwas bringen?
8 Antworten
Es ist grundsätzlich möglich, gegen einen Rechtsanwalt Bescherde beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer in dessen Bezirk der Rechtsanwalt seinen Kanzleiwohnsitz hat, einzulegen. Der Vorstand wird dann den Rechtsanwalt zu einer Stellungnahme auffordern. Hast Du schon mit Deinem Rechtsanwalt diesbezüglich gesprochen? Es wäre sicherlich einfacher, wenn dies Dein Rechtsanwalt machen würde.
Hallo Polo86 - da staunte selbst mein RA - am 11.02. mailte ich gefrustet meine Beschwerde an die für uns zuständige RA-Kammer und am Montag drauf hatte ich schon einen Brief von der selbigen im Postkasten, mit Bitte um Details. Meinen RA lasse ich da raus - ist besser so.
Hallo Dalmatinchen, Ich würde in jedem Fall die Anwaltskammer einschalten- besprich dich aber vorher nochmal mit deinem eigenen Anwalt. Da er auf diesem Gebiet ein Fachmann ist, wird er wohl die rechtliche Seite am besten kennen. Grundsätzlich wird es wohl nicht anders sein, wie bei einem Ärztefehler. Du hast leider nicht allzu viel Aussicht auf Erfolg, da ein Hund dem anderen nun mal nicht ans Bein pinkelt.Ich wünsche dir aber trotzdem ( oder gerade deswegen)viel Erfolg. L.G.
Frag doch Deinen Anwalt, der wird das doch bestimmt besser wissen als wir alle hier.
Genau der Fall der Umgehung, den hatte ich noch unlängst. Es gibt einen Paragraphen der das verbietet. Da hab ich mich gefreut - dann hab ich das Urteil des BGH dazu gelesen, das sagt, es ist zwar nicht kollegial, aber strafbar ist es auch nicht. Was ich ein Unding finde gegnerische Mandanten dermaßen probieren auszuspielen. Geh mit jedem Brief zum Anwalt! UNd zwar noch am selben Tag oder fax ihm das. Den Anwalt solltest Du Dir aber merken und ihn demnächst für Deine Fälle nehmen. scheint (Dir leider zum Nachteil, nun) ein guter Stratege zu sein, der alles ausreizt.
Dieses Jüngelchen von Anwalt scheint eher mit Papas Porsche und dem Nachtleben beschäftigt zu sein - abgesehen davon - bringt er auch seine Mandantin in eine ziemlich missliche Lage - meine Konsequenz -" guter Wille war da - jetzt reichts! " PS: habe einen sehr guten und engagierten Anwalt, der sich aber hüten wird, mit mir über das Thema "Anwaltskammer zu reden" - wie war das mit den Krähen????
mach ein Schreiben an die Anwaltskammer. Der Anwalt wird sich ja nicht nur dir gegenüber so verhalten und irgendwann bekommt er Probleme damit. Was mich erstaunt ist, dass dein Anwalt nichts macht, bei solchen Verstössen gegen die Berufsausübung, das würde ich mir nicht gefallen lassen. Er könnte seinen Kollegen ja mahnen in dem Sinne, dass falls das nicht aufhört er eine MEldung an die Anwaltskammer macht.
Mein Anwalt mahnt schon - natürlich kollegial - an. Aber wie schon gesagt.....das mit den Krähen untereinander.....