Auf welcher (Rechts)Grundlage darf ein Eon-Mitarbeiter in die Wohung zum Stromabzähler ablesen?

7 Antworten

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Deine Eltern haben mit EON einen Vertrag geschlossen. Wenn dem Ableser kein Zugang zu den Geräten gewährt wird, ist das ein Vertragsverstoss. Natürlich wird deswegen keine Kündigung ausgesprochen sondern - wie bereits erwähnt - der Verbrauch geschätzt bzw. ein neuer (kostenpflichtiger) Termin wird vereinbart. Vertragsgemäß seit Ihr aber zur Mitwirkung verpflichtet und sollte der Verbrauch mehrere Jahre geschätzt werden müssen, wird sicher irgendwann mal eine Kündigung in Erwägung gezogen.

Ich bin mir relativ sicher, dass das in den AGB steht.

Es gibt /gab auch Energielieferanten, bei denen man den Zählerstand selbst ablesen und übermitteln kann. Es stellt sich aber die Frage, ob die Kunden da immer ehrlich genug sind.

Einen Dienstausweis kannst du dir zeigen lassen.Zum ablesen der Werte mußt du ihn an den Zähler lassen.Machst du es nicht wird nicht gleich gekündigt aber deine Eltern müssen eine höhere Rechnung bezahlen da der Verbrauch dann eingeschätzt wird und deine Eltern einen neuen Termin zur Ablesung vereinbaren müssen und das muß auch extra bezahlt werden.Also einfach rein und ablesen lassen damit ist die Sache erledigt.

Mal ganz anders... Rein WOLLEN wird der gar nicht. Du kannst auch Deine Daten übermitteln.

Dem Ableser ist das total egal.

Wie soll er sonst den Stromzähler ablesen wenn er nicht in die Wohnung darf? Vielleicht soll er den Stromverbrauch schätzen? Dann kommt ihr wahrscheinlich schlechter dabei weg,