Auf welcher Grundstücksseite gehört der Zaun zu uns?
Moin zusammen,
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte (linke Seite) und die Terassen sind durch eine ca 2 meter hohe Mauer getrennt. Wir haben unsere Terasse mit einem Glasdach überdacht, unsere Nachbarn aber nicht. Jetzt weht der Wind immer Regen und Dreck über die Mauer und auf unsere Terasse. Ich möchte jetzt die Mauer mit einer Holzwand erhöhen und die Lücke zwischen Mauer und Dach schließen. Unsere heißgeliebte Nachbarin hat jetzt verlauten lassen, dass sie damit nicht einverstanden ist und die Mauer gehöre zu ihrem Haus. Ich will keinen Stress provozieren, aber ich möchte wissen, ob es so eine Faustformel gibt, welche Seite des Zauns zu welchem Haus gehört. Ich hab nämlich gehört, dass man sagt, das immer der recht Zaun zum Haus gehört. Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.
9 Antworten
Das kannst du durch eine Grenzauskunft beim zuständigen Katasteramt erfragen. Dort ist bei einer Mauer exakt der Grenzverlauf dokumentiert. Alles wäre denkbar, Mauer vollständig auf Flurstück A oder B, oder Grenze in Mauermitte.
Das sind Wunschträume. Die Katasterbehöre wird grinsen, wenn Du ihr sowas vorträgst! Dort sind nur Grenzen eingetragen, nicht aber Grenzmauern.
Das größere Problem sehe ich hier bei der Terrassenüberdachung direkt an der Grundstücksgrenze. Diese und auch die Erhöhung der Mauer müssen öffentlich rechtlich gesichert sein (Baulast, Baugenehmigung). Der Vermieter (Eigentümer) ist bei bauliche Maßnahmen doch wohl auch zu informieren! Regen und Dreck gibt es auch ohne Überdachung. Mit einem Rückbau der Überdachung ist zu rechnen, wenn hierfür keine Genehmigung oder schriftliche Zustimmung des Eigentümers erfolgte.
Die Überdachung ist vom Vermieter genehmigt und steht bereits 6 Jahre. Darum ging es mir auch garnicht. es ging nur um die schließung der Lücke zwischen Mauer und Überdachung
die Lücke zwischen Mauer und Dach schließen.
wo ist das problem ? du kannst doch von deiner seite aus die lücke schliessen. die mauer gehört beiden.
Ich kenne es auch so, das einem immer die rechte Seite gehört.
in der Regel sind solche Zäune und Mauern gemeinschaftseigentum, also gehörnen beden und deshalb müssen veränderungen auch gemeinsam beschlossen werden. Vieleicht ändert die Dame ja ihre Meinung wenn ihr ihr sagt, dass du für die gesamten Kosten ufkommst und sie nichts dafür machen muss. denn ohne einwilligung darfst du das nciht zu machen
ÄÄÄÄÄÄh.....genau das hab ich doch geschrieben.
Falsch, bei die Mauer kann nur auf einem Flurstück stehen oder wenn die Grenze in Mauermitte verläuft, gehört jedem die Hälfte. Natürlich bedarf es bei Veränderungen der Mauer als ganzes immer der Zustimmung beider Parteien. Es darf also eine Eigentümer nicht die Hälfte der Mauer abtragen.