Auf Ebay verkauftes Diebesgut zurückfordern?
Einem guten Freund von mir wurde eine hochwertige Canon Kamera gestohlen.
Besonderes Merkmal war, dass dieses Moduswählrad oben fehlte und er dieses mit einem zurechtgebauten Schraubendreher bediente.
Jetzt wurde zufällig eine Kamera für deutlich unter Wert mit dem selben Fehler angeboten und der Typ war so dumm, den Schraubendreher mit zu fotografieren.
Das Teil ist jetzt per Sofortkauf schon weg, aber wir sind auf jeden Fall sicher, dass es die richtige Kamera war.
Gemeldet ist der Fall schon und die entsprechenden Beweisfotos bzw. Screenshot des Angebotes wurden als Beweis abgegeben.
Nur wollen wir das Teil wieder haben, da auf der Karte wichtige Bilder sind.
Gibt es irgendeinen Weg, die Kamera vom Käufer zurück zu holen?
11 Antworten
Leiber Isfarmer,
die Polizei würde den Fall regeln und eine Anzeige gegen den Verkäufer wegen Hehlerei schreiben. Die Kamera würde danach zuerst eingezogen werden aber nach den polizeilichen und richterlichen Maßnahmen, würdest du die Kamera zurückbekommen! Bei Schäden an der Kamera, müsstest du zivilrechtlich vorgehen.
Viel Glück!
LG
ja, kein gutgläubiger erwerb bei gestohlenen oder abhanden gekommenen sachen
der käufer ist nicht rechtmäßig eigentümer geworden, dein freund hat weiterhin das eigentum an der kamera und kann die herausgabe verlangen
Den Antworten bisher gibt es nichts hinzuzufügen.
Ein Punkt noch, hat dein Bekannter die Seriennummer? Kann er belegen dass es sein Eigentum ist? Wurde der Diebstahl angezeigt?
Sind bei Canon kameraspezifische Daten im EXIF?
Und wer das mitliest, macht mal schnell Fotos von den Seriennummern von Kamera und Objektiven.
Leider kommt es immer wieder vor, dass gestohlene Artikel, etwa über Internetauktionshäuser, verkauft werden. Der Käufer ahnt hiervon nichts, freut sich vielmehr vielleicht über das gemachte Schnäppchen. Das böse Erwachen folgt meist erst, wenn der Käufer vom wahren Eigentümer zur Rückgabe des gekauften Diebesgutes aufgefordert wird. Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?
Gemäß § 935 BGB ist ein Eigentumserwerb an gestohlenen Sache nicht möglich. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass der Käufer nichts von dem Diebstahl wusste. Selbst eine Unkenntnis des Verkäufers, weil dieser zum Beispiel nur als Zwischenhändler auftritt, ist unschädlich. Festzuhalten ist daher, dass der Käufer an einer gestohlenen Sache nie Eigentum erwerben kann. Der Gesetzgeber schützt insofern den wahren Eigentümer (Bestohlenen). Der wahre Eigentümer kann somit die Sache vom Käufer zurückverlangen.
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen(1) 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. 2Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
Du schreibst:
Gemeldet ist der Fall schon und die entsprechenden Beweisfotos bzw. Screenshot des Angebotes wurden als Beweis abgegeben.
Nachgefragt:
- Wem wurde der Fall gemeldet?
- Wurde der Diebstahl bei der Polizei / Versicherung angezeigt?
- Verfügt dein Kumpel über einen entsprechenden Eigentumsnachweis, z.B. Rechnung oder Kaufvertrag mit entsprechender Typen- bzw. Seriennummer?
Gut zu wissen:
- eBay ist nicht Vertragspartner und darf keine Rechtsberatung geben.
- eBay wird auch die Adressdaten des Verkäufers nur herausgeben, wenn eine entsprechende Strafanzeige vorliegt.
- Der Verkäufer muss nicht zwingend auch der Dieb sein.
Mein Tipp:
Falls noch nicht geschehen, sollte sich dein Kumpel jetzt unverzüglich an die Polizei wenden und Strafanzeige gegen unbekannt stellen.
Da nicht nur die Adressdaten des Verkäufers, sondern auch des vermeidlichen Käufers erforderlich sind, wäre zu überlegen sich nach der Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Viel Erfolg!!
Ihr müsst damit zur Polizei gehen, die nehmen die Ermittlungen auf, holen die Kamera wieder, ermitteln den Verkäufer und eventuell kriegt der Käufer auch Probleme wenn er damit rechnen konnte, dass es Hehlerware war. Im Regelfall kann er damit aber nicht rechnen.
Aber ihr MÜSST das anzeigen.
Das kann genauso gut bei eBay gewesen sein, das hatte für mich keine Aussagekraft.
„Gemeldet ist der Fall schon und die entsprechenden Beweisfotos bzw. Screenshots des Angebotes wurden als Beweis angegeben“
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