Ist wissentlich Diebesgut kaufen strafbar?
Aus gegebnem Anlass möchte ich wissen:
Wenn mir gestohlene Dinge zum Kauf angeboten werden, muss ich den Verkäufer anzeigen (kein Verwandter)? Falls ja und ich tue es doch nicht, ist das Strafvereitelung? Und im Fall, ich kaufe etwas und verschaffe mir dadurch einen geldwerten Vorteil, mache ich mich dann auch strafbar - Hehlerei oder so?
12 Antworten
zu deinem letzten Satz. Ja das wäre Hehlerei, wenn du geklaute Waren wissentlich kaufst. Zu der Frage, ob du dich strafbar machst, wenn du es nicht anzeigst, hängt es ganz davon ab, wie das genau abläuft, also ob man das schon als schwere Straftat einstuft oder nicht. Aber ehrlich gesagt frage ich mich, wie du so etwas überhaupt fragen kannst? Es ist schon verachtlich, daß du dir überhaupt überlegst, ob du dich strafbar machen würdest und sogar selbst eien geldwerten Vorteil in Erwägung ziehst. Schon wegen den Personen, denen die Ware gestohlen wurde, solltest du den Anstand besitzen und dies zur Anzeige bringen.
Siehe meine eigene Antwort!
natürlich, wenn du weißt. das die ware diebesgut ist, ist das eindeutig hehlerei, aber wenn dus nicht kaufst und nur niemanden sagst...nur polizisten sind verpflichtet hinweisen auf verbrechen nachzugehen, wenn du also nicht daran beteiligt bist, und du nur davon weißt, kann dir niemand was, wie sollte mand ir auch ü berhaupt nachweisen, das du etwas davon gewusst hast? "ach, das ist diebesgut?! na wenn ich das gewusst hät, wäre ich direkt zur polizei gegangen..."
Du bist nicht in der Pflicht, jemanden, der dir Diebesgut anbietet, anzuzeigen, unabhängig davon, ob du mit ihm verwandt bist, oder nicht. Dementsprechend wäre die Nichtanzeige auch keine strafbare Strafvereitelung. Wer allerdings gestohlene Ware wissentlich und mit Bereicherungsabsicht ankauft, verwirklicht damit, wie du richtig vermutest, den Tatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html).
Du musst den überhaupt nicht Anzeigen,das macht dei Polizei wenn du sie darüber Informierst,und sie es dem Nachweisen können!Das wissentlich kaufen ist Strafbar.wenn der erwischt wird und erzählt er hat es dir verkauft,und du wustest das es gestohlen ist-kommts noch dicker
Strafbar machst du dich bei gestohlenen Sachen in jedem Fall in dem du sie nicht meldest! Kein weiterverkaufen, bewusst kaufen oder sonst irgendwas! Lass die Finger davon und Zeig den Dieb an.
Siehe meine eigene Antwort - wo zeige ich wen an?