Auf eBay verarscht strafe?

8 Antworten

Ja natürlich kannst Du dafür bestraft werden und der Verkäufer kann Schadenersatz von Dir fordern. Wenn nicht sogar den vollen Verkaufspreis, wenn durch den Schriftverkehr bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte.

Selber Schuld, wenn Du einen Freund ermöglichst Deinen Account zu nutzen.

Strafrechtlich sehe ich keine Relevanz. Auch zivilrechtlich erscheint es mir extrem unwahrscheinlich, dass der Anbieter einen Anspruch durchsetzen kann.

Für deinen Account sieht es schon haariger aus. Du solltest einfach solche Scheiße bleiben lassen.

Selbstverständlich. Auch die Ausrede mit deinem Freud zählt nicht, da du ja für deinen Account verantwortlich bist.

Versuche dich so mit dem Verkäufer zu einigen, z.B. indem du ihm die Ab- und die Wiederanmeldung bezahlst. Vielleicht lässt der Verkäufer sich darauf ein, ein Rechtsanwalt würde ihn ja auch nur unnötig Nerven kosten.

nocket8 
Beitragsersteller
 31.12.2020, 14:29

Ok danke ich habe gefragt ob das Auto abgemeldet ist nur gefragt nicht darum gebeten und dann hat er es ohne Vorwarnung abgemeldet eigentlich ist das doch sein Fehler oder nicht

Ein Freund von mir, meinte dazu, es kommt darauf an, wie das abgelaufen ist.

Hast Du gesagt/geschrieben, dass Du sein Auto kaufst? Und: Bist Du schon geschäftsfähig?

Dann ist die Abmeldung dein kleinstes Problem. Dann hast Du einen gültigen Kaufvertrag.

Ja, und zwar vom geprellten Verkäufer als auch von ebay (da du deine Zugangsdaten weitergegeben hast).