Ebay Käufer droht vorbei zukommen was tun?
Hallo, ich habe ein Produkt bei Ebay Kleinanzeigen rein gestellt. Nach einer Weile hat sich einer gemeldet und ich habe erstmal ja zum Verkauf gesagt aber mit der Bitte das er abwarten soll ob ein anderer mit bietet. Ein Tag später kam auch schon die Anfrage von einem anderen Käufer der mehr bietet. Natürlich habe ich diesen Kauf angenommen und den anderen geschrieben, dass sich einer gemeldet habe und ich dieses Gebot annehme. Er (der erst bietende) findet das garnicht gut und schreibt, dass ich ein Kaufvertrag abgeschlossen habe und das er zu meiner Adresse kommt etc. Was kann man dagegen tun? Ich habe ihn geblockt aber da er meine Adresse hat fühle ich mich sehr unwohl. Mfg
8 Antworten
Ich hoffe, du hast alle E-Mails, die geschrieben wurden, noch. Von dir, dem Erstbieter und dem Zweitbieter.
Rechtlich gesehen, und so wie du es hier schilderst, hast du einen Kaufvertrag mit dem ZWEITBIETER abgeschlossen. Offiziell über ebay. Mit dem anderen hattest du zwar eine inoffizielle Anbahnung, aber du hast ihm ja gesagt, dass du noch warten willst.
Wenn er vorbeikommt, Polizei rufen und damit ist das gegessen. Rechtlich gesehen bist du im Recht und wenn der jetzt vorbeikommt und z.B. randaliert oder sich mit Zwang/Gewalt Zutritt in deine Wohnung verschafft, macht er sich strafbar. Du darfst die Polizei für sowas rufen.
Wenn er dich bei ebay auch noch ankreidet, leg eBay beim Verfahren die E-Mails vor.
Ruhig Blut!
Rechtlich gesehen, und so wie du es hier schilderst, hast du einen Kaufvertrag mit dem ZWEITBIETER abgeschlossen.
oh man was für ein Dummfug; entbehrt jeder Grundlage.
Dem FE aber Honig ums Maul schmieren, das Erwachen kommt noch :D
Oh mein Gott, ich habe Peter wiedergefunden <3 Wie geht es dir so? :D
Okay, Spaß bei Seite. Aber ich kann dem nur zustimmen. Der Kaufvertrag wurde mit dem zweiten Interessenten geschlossen und nicht mit dem ersten, da ausdrücklich erwähnt wurde, dass sie noch auf jemand anderen abwartet. Grüße :)
Möchtest du uns denn nicht erläutern, was an der Antwort falsch war, anstelle einfach nur zu spamen?
ganz einfach: zu Käufer A wurde ja gesagt.
somit Kaufvertrag geschlossen. das aber ich schau noch nach anderen Angeboten interessiert keinen .....
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."
Hier wurde die Gebundenheit ausgeschlossen. (aber mit der Bitte das er abwarten soll ob ein anderer mit bietet)
Ich würde dem Kameraden schreiben, dass du bereits Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung gestellt hast. Kannst ja vorher bei der Polizei nachfragen, was die dazu sagen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Du hast ja gesagt, dementsprechend bist du mit ihm einen mündlichen Kaufvertrag eingegangen. Inwieweit der erste Käufer jetzt Rechtsansprüche stellen kann, weiß ich allerdings nicht.
Nein, er sagte ""JA, ABER.. ich möchte noch auf weitere Angebote warten"" Er ist NIE offiziell einen mündlichen Vertrag eingegangen.
genau das JA ist der Stolperstein; nix aber
vertrag ist bindent sobald ware und geld besitzer gewechselt hat bei kleinanzeigen
Dann hätte er vorerst Nein sagen müssen, dass er sich aber dann meldet, wenn kein anderer mehr bietet.
vertrag ist bindent sobald ware und geld besitzer gewechselt hat bei kleinanzeigen
grosser Irrtum
dieses ABER im Nachsatz interessiert kein Schwein ......
ein Ja bedeutet: Angebot angenommen. Punkt.
somit ist ein rechtskräftiger (!!) Kaufvertrag zustandegekommen ...
Du musst NIEMANDEM die Tür öffnen, der nicht vom Gericht geschickt wurde. Wenn er dich also belästigt, ist es dein gutes Recht, die Polizei einzuschalten.
So lange du nichts unterschrieben hast, hast du der Person gegenüber keine Verpflichtungen. Ein "ja" zu einem Verkauf, bedeutet nicht, dass es letztendlich passieren muss. Es kann immer etwas dazwischenkommen.
Hast du denn einen Türspion? Wenn ja, ruf sofort die Polizei, sobald er da ist.
natürlich bedeutet ein Ja zum Verkauf, dass der Verkauf zustande gekommen ist ....
und was soll der Quatsch mit der Unterschrift? Die Verpflichtung zum Verkauf ergibt sich aus dem JA ....
ich habe z.b. bei Amazon oder bei meinem Büroartikelversender noch NIE einen Vertrag mit gegenseitiger Unterschrift geschlossen ....
Ware wurde immer geliefert (und bezahlt)
Wer kann schon ein mündliches "Ja" vor Gericht nachweisen, sollte es zu einer Anzeige kommen? Es geht dabei darum, dass er sich absichert.
und wenn es per Email geschehen ist?
dann hat der Fragesteller ein Problem (Schadenersatz)
Es war doch nie offiziell. Er hat doch geschrieben, dass er VORERST ja gesagt hat, aber weiter Angebote abwarten möchte.
nachdem die Korrespondenz ab der "Zusage" des zweiten Käufers über Email gelaufen ist (habe geschrieben ...), gehe ich davon aus, dass auch die andere Korrespondenz über Email gelaufen ist.
und geile Einstellung, einem Interessenten Ja zum Angebot sagen und, weil ein anderer mehr zahlt, dem dann verkaufen ..........
und die Vorläufigkeit interessiert kein Schwein!!
es IST ein Kaufvertrag zustande gekommen
Du kennst doch gar nicht den Hintergrund des Verkaufs. Was ist, wenn der Verkäufer in einer schlechten finanziellen Lage ist? Dann würde ich auch dem höheren Gebot zusagen.
und hast trotzdem den Fall des Schadenersatzes am Hals .....
nochmal:
es ist ein gültiger Kaufvertrag mit Käufer 1 zustandegekommen ....
der Verkauf an Käufer 2 interessiert niemanden ....
der Käufer 1 hat Anspruch auf Ersatzlieferung ....
Geht eigentlich eher darum, dass Käufer 1 jetzt vorbeikommen will und das scheinbar nicht mehr verbal klären möchte.
Schicke in wieder weg wenn er nicht geht drohe mit der Polizei.
mit der polizei droht man nicht
Geil ....
eine Antwort wird als hilfreich ausgezeichnet, obwohl diese nicht stimmt .......
aber genau das wollte der Fragesteller anscheinend hören ...