Ebay Käufer droht vorbei zukommen was tun?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hoffe, du hast alle E-Mails, die geschrieben wurden, noch. Von dir, dem Erstbieter und dem Zweitbieter.

Rechtlich gesehen, und so wie du es hier schilderst, hast du einen Kaufvertrag mit dem ZWEITBIETER abgeschlossen. Offiziell über ebay. Mit dem anderen hattest du zwar eine inoffizielle Anbahnung, aber du hast ihm ja gesagt, dass du noch warten willst.

Wenn er vorbeikommt, Polizei rufen und damit ist das gegessen. Rechtlich gesehen bist du im Recht und wenn der jetzt vorbeikommt und z.B. randaliert oder sich mit Zwang/Gewalt Zutritt in deine Wohnung verschafft, macht er sich strafbar. Du darfst die Polizei für sowas rufen.

Wenn er dich bei ebay auch noch ankreidet, leg eBay beim Verfahren die E-Mails vor.

Ruhig Blut!

wurzlsepp668  21.03.2016, 18:34

Geil ....

eine Antwort wird als hilfreich ausgezeichnet, obwohl diese nicht stimmt .......

aber genau das wollte der Fragesteller anscheinend hören ...

peterobm  21.03.2016, 19:31
@wurzlsepp668

Rechtlich gesehen, und so wie du es hier schilderst, hast du einen Kaufvertrag mit dem ZWEITBIETER abgeschlossen. 

oh man was für ein Dummfug; entbehrt jeder Grundlage. 

Dem FE aber Honig ums Maul schmieren, das Erwachen kommt noch :D

Hyperius  22.03.2016, 00:01
@peterobm

Oh mein Gott, ich habe Peter wiedergefunden <3 Wie geht es dir so? :D

Okay, Spaß bei Seite. Aber ich kann dem nur zustimmen. Der Kaufvertrag wurde mit dem zweiten Interessenten geschlossen und nicht mit dem ersten, da ausdrücklich erwähnt wurde, dass sie noch auf jemand anderen abwartet. Grüße :)

Hyperius  22.03.2016, 00:02
@wurzlsepp668

Möchtest du uns denn nicht erläutern, was an der Antwort falsch war, anstelle einfach nur zu spamen? 

wurzlsepp668  22.03.2016, 11:49
@Hyperius

ganz einfach: zu Käufer A wurde ja gesagt.

somit Kaufvertrag geschlossen. das aber ich schau noch nach anderen Angeboten interessiert keinen .....


Gemäß § 145 BGB ist ein Vertragsangebot (Antrag) in der Regel verbindlich:


"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."
 
Hier wurde die Gebundenheit ausgeschlossen. (aber mit der Bitte das er abwarten soll ob ein anderer mit bietet)

Ich würde dem Kameraden schreiben, dass du bereits Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung gestellt hast. Kannst ja vorher bei der Polizei nachfragen, was die dazu sagen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Du hast ja gesagt, dementsprechend bist du mit ihm einen mündlichen Kaufvertrag eingegangen. Inwieweit der erste Käufer jetzt Rechtsansprüche stellen kann, weiß ich allerdings nicht.

ShadeOfTruth  20.03.2016, 11:00

Nein, er sagte ""JA, ABER.. ich möchte noch auf weitere Angebote warten"" Er ist NIE offiziell einen mündlichen Vertrag eingegangen.

peterobm  20.03.2016, 11:02
@ShadeOfTruth

genau das JA ist der Stolperstein; nix aber

waldgnom18  20.03.2016, 11:02
@ShadeOfTruth

vertrag ist bindent sobald ware und geld besitzer gewechselt hat bei kleinanzeigen

ofi21  20.03.2016, 11:05
@ShadeOfTruth

Dann hätte er vorerst Nein sagen müssen, dass er sich aber dann meldet, wenn kein anderer mehr bietet.

peterobm  20.03.2016, 11:10
@waldgnom18

vertrag ist bindent sobald ware und geld besitzer gewechselt hat bei kleinanzeigen

grosser Irrtum

wurzlsepp668  20.03.2016, 11:13
@ShadeOfTruth

dieses ABER im Nachsatz interessiert kein Schwein ......

ein Ja bedeutet: Angebot angenommen. Punkt.

somit ist ein rechtskräftiger (!!) Kaufvertrag zustandegekommen ...

Du musst NIEMANDEM die Tür öffnen, der nicht vom Gericht geschickt wurde. Wenn er dich also belästigt, ist es dein gutes Recht, die Polizei einzuschalten.

So lange du nichts unterschrieben hast, hast du der Person gegenüber keine Verpflichtungen. Ein "ja" zu einem Verkauf, bedeutet nicht, dass es letztendlich passieren muss. Es kann immer etwas dazwischenkommen.

Hast du denn einen Türspion? Wenn ja, ruf sofort die Polizei, sobald er da ist.

wurzlsepp668  20.03.2016, 11:16

natürlich bedeutet ein Ja zum Verkauf, dass der Verkauf zustande gekommen ist ....

und was soll der Quatsch mit der Unterschrift? Die Verpflichtung zum Verkauf ergibt sich aus dem JA ....

ich habe z.b. bei Amazon oder bei meinem Büroartikelversender noch NIE einen Vertrag mit gegenseitiger Unterschrift geschlossen ....

Ware wurde immer geliefert (und bezahlt)

ShadeOfTruth  20.03.2016, 11:16
@wurzlsepp668

Wer kann schon ein mündliches "Ja" vor Gericht nachweisen, sollte es zu einer Anzeige kommen? Es geht dabei darum, dass er sich absichert.

wurzlsepp668  20.03.2016, 11:22
@ShadeOfTruth

und wenn es per Email geschehen ist?

dann hat der Fragesteller ein Problem (Schadenersatz)

ShadeOfTruth  20.03.2016, 11:25
@wurzlsepp668

Es war doch nie offiziell. Er hat doch geschrieben, dass er VORERST ja gesagt hat, aber weiter Angebote abwarten möchte.

wurzlsepp668  20.03.2016, 11:43
@ShadeOfTruth

nachdem die Korrespondenz ab der "Zusage" des zweiten Käufers über Email gelaufen ist (habe geschrieben ...), gehe ich davon aus, dass auch die andere Korrespondenz über Email gelaufen ist.

und geile Einstellung, einem Interessenten Ja zum Angebot sagen und, weil ein anderer mehr zahlt, dem dann verkaufen ..........



und die Vorläufigkeit interessiert kein Schwein!!

es IST ein Kaufvertrag zustande gekommen

ShadeOfTruth  20.03.2016, 11:51
@wurzlsepp668

Du kennst doch gar nicht den Hintergrund des Verkaufs. Was ist, wenn der Verkäufer in einer schlechten finanziellen Lage ist? Dann würde ich auch dem höheren Gebot zusagen.

wurzlsepp668  20.03.2016, 11:53
@ShadeOfTruth

und hast trotzdem den Fall des Schadenersatzes am Hals .....

nochmal:

es ist ein gültiger Kaufvertrag mit Käufer 1 zustandegekommen ....

der Verkauf an Käufer 2 interessiert niemanden ....

der Käufer 1 hat Anspruch auf Ersatzlieferung ....

ShadeOfTruth  20.03.2016, 12:01
@wurzlsepp668

Geht eigentlich eher darum, dass Käufer 1 jetzt vorbeikommen will und das scheinbar nicht mehr verbal klären möchte.

Schicke in wieder weg wenn er nicht geht drohe mit der Polizei.

waldgnom18  20.03.2016, 11:03

mit der polizei droht man nicht