Auf Arbeit Eigentum vom Kollegen beschädigt?
Moin folgender Sachverhalt habe ne Wasserflasche Wert vilt 10 Euro beschädigt da ich sie ausversehen umgestoßen hab. Hier geht es mehr ums Prinzip. Wir beide sind cool damit.
Aber wie wird das im allgemeinen geregelt kann ja auch ne teure Brille oder Handy sein .... muss da meine persönliche Haftpflichtversicherung ran ? Oder Sache vom Arbeitgeber weil er die Mitarbeiter versichern muss ?
Die Flasche wurde bei einer arbeitlichen Tätigkeit umgestoßen bei einer Reperatur. An sich hätte die Flasche da aber auch nicht stehen dürfen / sollen
3 Antworten
Das ist eine Sache unter Euch, der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.
Also entweder würdest Du den Schaden selbst ersetzen oder Deine Privathaftpflicht.
(Im Zweifelsfall kommt es aber auf die konkreten Umstände an).
Unter Umständen, z.B. wenn der Arbeitgeber fahrlässig handelt und dadurch den Schaden mitzuverantworten hat. Das klingt aber bei deinem Beispiel nicht so.
Wenn du Eigentum eines Kollegen beschädigst, ist dafür nicht der Arbeitgeber verantwortlich, sondern du. Das wäre daher ein Fall für deine Privathaftpflichtversicherung.
Ok hab da nämlich 2 Interressante Sachen gelesen
A wenn im wirtschaftlichen Interresse des Arbeitergeber gearbeitet wird haftet bei Unfällen auch der Arbeitgeber
B Trägt der Arbeitgeber die Verantwortung der Organisation der Arbeit. Quasi er ist verantwortlich das Unfälle nicht passieren dürfen .... wie auch immer das gehen soll ....
Die 'interessanten Sachen', die du gelesen hast, beziehen sich auf Arbeitsunfälle. Wenn du Eigentum eines Kollegen beschädigst, ist das kein Arbeitsunfall.
Ka wie seriös das ist aber im oberen Text wird das anders beschrieben
Zitat:
Ein Mitarbeiter arbeitet an seinem Dienstlaptop im Home Office.
Völlig anderer Sachverhalt als in deiner Frage, in der es um einen Schaden am Eigentum eines Kollegen geht.
Ah ja stimmt
Da wäre die Privat-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.
Der Arbeitgeber ist hier außen vor, denn dessen Versicherungs/Fürsorgepflicht ist beschränkt auf Personenschäden und Vermögensschäden seiner Beschäftigten, wenn diese durch dienstliche Veranlassung oder ein Unglück im Betrieb verursacht wurden.
Auf Arbeit liegen aber wirtschaftliche Interessen des AG vor deswegen haftet er doch oder? Auch ist er für die Organisation verantwortlich das so etwas nicht passiert.