Tochter 13 beschädigt neues Handy ihrer Freundin!

7 Antworten

Nein, die Haftpflicht kommt weder für Schäden.unter mitversicherten Personen, noch Schäden an im selbem Haushalt lebenden Personen auf. Das wird als Eigenschaden gewertet.

Ich gehe natürlich davon aus, dass Deine Tochter und deren Geschwister in Deiner Haftpflicht mitversichert sind. (Familienhaftpflichtversicherung) Gleichzeitig werden die Kinder wohl auch in Deinem Haushalt wohnen.

Da mußt Du schon besser auf Deine Kinder aufpassen.

Bauschis 
Beitragsersteller
 04.01.2015, 15:17

Nur ein Kind ist meine Tochter, die beiden anderen Kinder sind die Freundinnen meiner Tochter, die wiederum Geschwister sind! Nur meine Tochter ist bei mir mitversichert! Trotzdem danke für Deinen Kommentar.

Klammlosewelt  04.01.2015, 17:17
@Bauschis

Sorry, aber ich hatte es so gelesen, dass alle Kinder miteinander verschwistert sind, und es Deine Kinder sind.

Natürlich kannst Du den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung melden. Dabei mußt Du das Ganze wahrheitsgemäß schildern. Gerade bei Handys prüft die Versicherung sehr genau, ob es sich wirklich um einen versicherten Schaden handelt.

Die Versicherung zahlt maximal den Zeitwert des Handys. Aber ob sie überhaupt zahlt bezweiffle ich doch sehr stark.

Denn bei der Entstehung des Schadens ist ja nicht nur Deine Tochter beteiligt gewesen. Auch eine Schwester der Geschädigten steckte das Handy mit in die Mikrowelle. Und da hat es nunmal überhaupt nichts zu suchen.

Wenn Deine Tochter auch einfach die Mikrowelle an macht, obwohl vermeindlich nichts drin ist, wird das zumindest komisch für die Versicherung klingen. Denn wenn man eine Mikrowelle einfach so anmacht, obwohl sich darin kein Gargut befindet, kannst Du froh sein, dass Euch das Ding nicht um die Ohren geflogen ist, oder gar ein Brand entstanden wäre. Denn, dass man eine Mikrowelle nicht in Betrieb nehmen darf wenn nichts drin ist, steht in jeder Gebrauchsanweisung, und auf die Gefahren wird hingewiesen.

Wenn es ein älteres Handy war, und nicht das allerneuste Smartphone, wirst Du Dich hier mit der Mutter der anderen Kinder einig. Es ist nun mal beim spielen passiert, und Deine Tochter war lediglich beteiligt. Vielleicht reicht da eine Zahlung von 20 bis 50 Euro doch auch aus.

Denn wie gesagt besteht, wenn überhaupt, nur Anspruch auf den Zeitwert des Handys (oder Reparatur wenn diese günstiger ist) und nicht auf den Preis, was das Handy mal gekostet hat, bzw. was dafür bezahlt wurde.

Du solltest Dich fragen, ob in Deiner Erziehung nicht einige Kapitel übersprungen worden sind.

Wie komme ich dazu, immer höhere Prämien zu bezahlen, obwohl ich keine Schäden verursache?

Wenn es wirklich so passiert ist, kannst du es auch so schildern. Sie werden dann sehr wahrscheinlich mit einem gleichen Modell nachprüfen, ob es der Wahrheit entspricht. Wenn sich jedoch herausstellt, dass das Handy einen Wasserschaden hatte und deswegen in die Mikrowelle gelegt wurde, kann es zu einer Anzeige wegen Versicherungsbetrug kommen.

Klammlosewelt  04.01.2015, 13:51

So wie ich das lese, handelt es sich bei allen Kindern um Töchter der Fragerin/des Fragers. Da kommt doch dann nicht die Haftpflicht dafür auf.

Du kannst es so schildern - für Fremdschäden ist sie ja da.

Aber ob es übernommen wird, kann ich nicht sagen.

Klammlosewelt  04.01.2015, 13:48

Ich lese aus der Frage keinen Fremdschaden. Wo siehst Du da einen?

beangato  04.01.2015, 14:12
@Klammlosewelt

Das Kind hat einer Person, die nicht dem Haushalt der/des FG angehört, einen Schaden zugefügt. Das nenne ich "Fremdschaden".

Und meine Versicherung hat schon mal einen ähnlichen Schaden reguliert.

Klammlosewelt  04.01.2015, 17:22
@beangato

Ja okay, ich hatte das anders interpretiert

Das wird die Haftpflichtversicherung ablehnen.

Einer 13-Jährigen kann man ohne weiteres zumuten, zu wissen, dass ein Handy nichts in der Mikrowelle verloren hat.

Außerdem ist ja gar nicht klar, wer das Handy dort hinein gelegt hat.

Als erstes wird der Versicherer fragen, wieso deine Tochter das Handy überhaupt hatte. es war dann ja wohl "überlassen".

Vor einer Veränderung der Tatsache in der Schadensschilderung sei ausdrücklich gewarnt. Das wird dann richtig teuer.