U-Haft: Nach wieviel Monaten kommt der Beschuldigte wieder frei, wenn es keine Beweise gibt?
Also nach spätestens 6 Monaten muss die U-Haft ja vorbei sein, aber das kann doch nciht immer so lange dauern? Falls jemand unschuldig in U-Haft sitzt wird das leben der Person doch komplett zerstört?!
10 Antworten
ich bin mir nicht sicher aber ich glaube bis 3 Wochen oder 3 Monaten & ich glaube das es auch dran ankommt was "er oder sie gemacht hat" zb bei einem mord muss man länger in der u haft als wenn man was gestohlen hat
Hä???
Ein Haftbefehl wird ausgestellt, wenn ein erheblicher Verdacht vorliegt. Die U-Haft wird vollzogen, wenn Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder eine besondere Schwere der Tat vorliegen. In der U-Haft gilt theoretisch weiter die Unschuldsvermutung; die Staatsanwaltschaft ist zur schnellstmöglichen Anklageerhebung verpflichtet. Der Untersuchungsgefangene hat Anspruch auf zeitige Haftprüfung; diese beantragt er, um die Gründe für die U-Haft zu entkräften (fester Wohnsitz, festes Einkommen, familiäre EInbindung, fester Arbeitsplatz, guter Leumund,...) Überzeugt er den Haftrichter von seinem Charakter, kommt eine Aussetzung der Untersuchungshaft gegen Auflagen in Frage. Das kann eine Kautionszahlung, regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei, Aufenthaltsbeschränkung etc. sein. Bleibt er in U-Haft, kann er diese Prüfung alle vier Wochen erneut beantragen. Nach 6 Monaten sollte die Ermittlung so weit abgeschlossen sein, daß Anklage erhoben werden kann. Bei umfangreichen Tatbeständen kann jedoch auch eine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt und vom Gericht angeordnet werden. Ist tatsächlich ein Unschuldiger davon betroffen, dessen Unschuld sich dann auch verspätet herausstellt, ist dessen Leben in der Tat nachhaltig zerstört und die Zahlung der Haftentschädigung in Höhe von derzeit 25,-/Tag z Unrecht erlittener Haft kann das bei weitem nicht aufwiegen...
Wunderbar!!! DH
Irgendwie ist es aus meiner Sicht unangebracht, Fragen zu beantworten, zu denen es unbedingt einer korrekten Antwort bedarf. Besonders im Strafrecht sollte man sich nicht mit Hörensagenauskünften begnügen. Der Aufenthalt in der U-Haft kann ohne jede Einschränkung ein Jahr und in Ausnahmefällen noch länger andauern. Das hängt von unzähligen Faktoren ab, z.B. der Schwere des Tatvorwurfs oder der Anzahl der Beschuldigten - z.B. bei Bandenkriminalität. Mich stören unsinnige Antworten vor allem, weil man damit Ängste schürt, ohne etwas vom Fach zu wissen, geschweige, zu verstehen. Ich habe Strafrecht studiert und weiß von daher, wovon ich spreche. Also - Finger weg und handelt Situationen ab, die ihr auch beherrscht!
nach 6 Monaten muß Anklage erhoben werden, die U-Haft kann weit länger dauern. Erst wenn Anklage erhoben wurde, kann ein Verhandlungstermin anberaumt werden. Zwischen Anklageerhebung und Termin können Monate liegen und wenn nach dem ersten Urtel in Berufung oder in Revision gegangen wird, bleibt auch die U-Haft bestehen. Erst wenn ein Urteil rechtkräftig ist, gehts in die Strafhaft. 1 Jahr U-Haft ist keine Selten heit.
Zum Thema Haftprüfung hat weiserrabe schon alles gesagt. Natürlich muß der Haftbefehl auch unverzüglich aufgehoben werden, wenn entlastende Beweise auftauchen, glaubwürdige Alibizeugen z.B. Oder wenn der wahre Schuldige gefasst wird oder sich stellt.
Eine uhaft kann durchaus auch länger dauern. In der regel max. 6 monate. Da geb ich dir recht. Kenne nen fall da saß jemand sechs jahre in uhaft. Aber da gings um terrorismus. Sicherlich kann das einen selbst mit samt seinem Umfeld ruinieren. Fragen zu haftangelegenheiten kann einem das schwarze Kreuz ganz gut weiterhelfen bzw. Unterstützen. Ist immer ne belastende Situation. Auch für die Angehörigen. In der regel dauert es aber nicht immer sechs Monate. Kommt auch n bischen auf das Delikt an wessen man angeklagt ist