Arztrechnung an eine verstorbene Person?

3 Antworten

Man kann dem Arzt kaum zumuten, dass er erst die Adressen der Erben ausfindig macht.

Aber die Erben können zahlen.

Und die springen ja als Erbe eh in alle Rechte und Pflichten des/der Toten ein.

Also auch in das Bezahlen von offenen Rechnungen.

BHaase 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 17:13

Es geht in diesem Fall um die falsche Adressierung.

Nein, das ist nicht richtig. Er muss die Rechnung an die Hinterbliebenen (Erben) schicken.

alarm67  02.02.2019, 17:05

Aber zahlen müssen die ja sowieso.

Und vermutlich wird diese Rechnung eh aus der Erbmasse bedient.

Also warum so einen Affen daraus machen, zahlen und gut ist.