Artikel angeblich zu klein, bin ich als Privatverkäufer bei eBay für die Erstattung der Rücksendekosten verpflichtet?
Hallo zusammen, zunächst muss ich erstmal meiner Ratlosigkeit Luft machen. Ich bin seit 2003 Privatverkäufer auf eBay, aber das ist mir bisher noch nicht untergekommen.
Vor einigen Tagen habe ich einen Rock (siehe Bild) verkauft, die Größenangabe XL habe ich mithilfe einer Umrechnungstabelle http://www.asos.de/infopages/SizeGuide/pgesizechart.aspx ermittelt und in der Artikelbeschreibung die einfache Bundweite von 44cm angegeben. Jetzt behauptet die Käuferin allen ernstes, der Rock sei zu klein und lediglich eine Girls XL und beruft sich auf die Herstellerangaben laut Wäsche-Etikett (siehe Bild). Ich habe ihr den Link der Umrechnungstabelle zugesandt und ihre Darstellung widerlegt. Damit gibt sie sich scheinbar nicht zufrieden und schiebt die nächste Behauptung nach und ist der felsenfesten Überzeugung, dass die Bundweite anstatt der angegebenen 44cm nur 41cm sei. Wie geht das? Wie kann ich mich mit einem Schneider-Maßband um 3 cm vermessen haben?
Das Ende vom Lied: sie möchte den Artikel zurück geben - obwohl ich die Rücknahme ausschließe - und die Rücksendekosten erstattet haben. Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet?
6 Antworten
Bei Ebay ist man jediglich dazu verpflichtet die Angaben Wahrheitsgemäs zu machen. Unternehmen wie Amazone oder Zalando setzen oftmals was den Kleidungskauf angeht neue Standarts.
Für eine Rücknahme ist man privat nicht verpflichtet weshalb man hier die Problemklärung von Ebay einschalten sollte und sich an diese Entscheidung dann auch halten sollte.
Ich würde mir aufgrund dieser Problematik dann aneignen Fotobeweise zu sammeln und zukommen zu lassen und bei der Angebots erstellung immer den vorhanden Artikel zu Fotografieren.
Fotos stelle ich grundsätzlich rein und mache mir auch die Mühe den Artikel von allen Seiten - bei guten Lichtverhältnissen - mit einer hochauflösenden SLR zu fotografieren. Handyfotos mache ich nicht, um Farbfehler zu vermeiden.
Du schließt die Rücknahme von Anbeginn an aus - und das hat sie mit ihrem Kauf bei Dir akzeptiert. Also musst Du den Artikel auch nicht zurücknehmen.
Wenn Du Dir eine Negativbewertung " leisten kannst " - die wohl erfolgen wird - brich den Kontakt ab. Leider kommt man gegen solche Käufer nur schwerlich an.
Ansonsten kann sie Dir den Rock auf eigene Kosten zurücksenden - solltest Du Dich wirklich vermessen haben wäre es fair ihr die kompletten Kosten zu erstatten.
Sind die Maße korrekt und die Dame will lediglich diesen Rock nicht haben - würde ich ihr nur den reinen Kaufpreis ohne jedwede Versandkosten erstatten.
Das Problem an dieser "Rücknahme-Sache" ist, das diese ein automatisierter Vorgang ist, der mich als Verkäufer nötigt, ihr ein vorab bezahltes Rücksende-Etikett zuzuschicken und am Ende den vollen Kaufbetrag inkl. Versandkosten zurück zu erstatten. Da beharrt sie drauf, eher schickt sie den Rock nicht los.
Dann soll sie ihn behalten - denn Du musst ihn gemäß Deiner Angaben beim Einstellen dieses Artikels nicht zurücknehmen.
Wenn du sicher bist,das du den Artikel richtig gemessen hast,brauchst du ihn nicht zurückzunehmen.
Das ist halt das Risiko des Käufers,das Artikel nicht passen.
wer dieses Risiko nicht eingehen will,sollte in ein Geschäft vor Ort gehen.
Auch ich habe schon öfters Kleidung gekauft,die dann nicht passte,aber ich wäre nie auf die Idee gekommen,dafür den VK verantwortlich zu machen.
Anders würde es aussehen,wenn ein Mängel bestehen würde,der nicht angegeben wurde.
Danke für´s Danke sagen und alles Gute
Ich bin am Überlegen, ob ich sie noch dazu auffordere mir ein Beweisbild vom Rock zu senden, wo ganz genau zu sehen ist, dass es tatsächlich nur 41 cm sind.
Das könnte sie tricksen-einfach irgendwo unsichtbar ein Falte legen und Bingo,es fehlen 3 cm.
Sag ihr einfach klipp und klar, das du den Rock nicht zurück nimmst und gut ist.Gibt zwar sicher rot,aber die kannst du ja auch noch mal kommentieren
da teilst du ihr einfach mit, das sie die ware zur prüfung an dich zurücksenden kann und solltest du dich wirklich vermessen ahben das geld natürlich zurückbekommt. allerdings erst nach prüfung.
stimmen deine angegebenen werte darf sie die versandkosten für den erneuten versand überweisen und du schickst ihr die ware wieder zu
Hmh, damit würde ich mir ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn ich den Artikel - nach Prüfung - ihr erneut zuschicke, denn sie will ja den Rock nicht haben und pocht auf eine Rückerstattung.
Letztendlich würde ich den Rock zurück nehmen, aber nicht den Rückversand erstatten, da ich ja schon auf den Hinversand sitzen bleibe. UND letztendlich stimmen ja die Herstellerangaben mit der Umrechnungstabelle überein, ergo hat sie sich in ihrer "Körperfülle" vertan, wenn der Rock nicht passt. ;)
Gewerbliche Händler erstatten ja auch nicht die Kosten, wenn der Warenwert unter 40 € liegt.
wenn du dich bei der grösse nicht vermessen hast, dann hat die ware ja auch keinen mangel. damit ist der käufer dann für den erneuten versand an sich verantwortlich.
solltest du die ware zurücknehmen obwohl dei grösse stimmte kannst du deine kosten natürlich von der rückerstattung abziehen
Wenn Du in der Angebotsbeschreibung die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen hast und die Ware mängelfrei ist, kann Dir nichts passieren.
Du musst die Ware nicht zurücknehmen.
Ja, es steht in einem EXTRA-FELD, dass die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen ist. Und der Zustand des Rocks wurde in der Artikelbeschreibung mit "sehr gut/neuwertig" angegeben. Die Käuferin selbst bietet auch Artikel als Privatverkäuferin in einem sehr viel höheren Preissegment an und schließt ebenfalls Garantie und Rücknahme aus.Versucht aber mich von dieser Klausel zu "entbinden".
Die Garantie brauchst Du nicht ausschließen. Sie ist sowieso nur eine freiwillige Leistung bei privaten und gewerblichen Verkäufern.
Die Gewährleistung muss von privaten Verkäufern zwingend ausgeschlossen werden. Sonst bestehen seitens des Käufers Rechtsansprüche, solange er seine Rechte kennt.
Bei gewerblichen Verkäufern ist sie Pflicht.
Ja, ich mache immer wahrheitsgemäße Angaben (auch über etwaige Mängel) und bin mir ziemlich sicher, nicht falsch gemessen zu haben. Schließlich verkaufe ich nicht erst seit gestern und habe mehrere Artikel im Angebot, die ich ebenfalls alle zur Sicherheit abmesse um den Fragen des interessierten Verkäufers zuvor zu kommen.