Arglistige Täuschung Wohnung?
Hallo,
mein Freund und ich haben vor knapp einer Woche einen Mietvertrag unterschrieben. Am Donnerstag letzte Woche war die Wohnungsübergabe. Dort haben wir natürlich auch Mängel festgehalten.
Die Wohnung wird immer unrenoviert übergeben. Wir hatten hässliche Tapeten an der Küche und wollten diese entfernen und neu tapezieren.
als wir nun gestern angefangen haben die Tapete zu entfernen, hat sich unter X-Schichten Tapeten und Farbe, ergeben das es in einer Ecke der Küche schimmelt. Wir wissen nicht, ob schon mal was da ran gemacht wurde, oder ob es nur nicht mehr durchkam, wegen den x-Schichten Tapete. Wir fragen uns jetzt, was wir für Möglichkeiten haben. Wir gehen davon aus, dass es sich entweder um einen versteckten Mängel oder gar um arglistige Täuschung handelt. (Wir konnten ja nicht sehen das es dort schimmelt)
Im Mietvertrag steht übrigens dass die Wohnung wie im Übergabeprotokoll festgehalten übergeben wird.
Wir wollen nächste Woche mit der Vermieterin sprechen..
vielleicht habt ihr Tipps was das sein könnte.
Vielen Dank!
7 Antworten
Von deiner Beschreibung ausgehend kann es mit Sicherheit keine arglistige Täuschung sein, mit anderen Worten, ein Mangel, den die Vermieterin gewußt und verschwiegen hat. Und zwar aus folgendem Grund. Du sagst es sind mehrere Schichten Tapete und Farbe drauf gewesen. Das bedeutet meines Erachtens, dass dort über viele Jahre die Mieter nie die Tapete weg gemacht hatten sondern immer nur darüber tapeziert und gestrichen haben. Dadurch hatten es die Mieter nie mitbekommen und somit auch nicht die Vermieterin. Den Vertrag wirst du also nicht anfechten können aus diesem Grund.
Zeige der Vermieterin einfach das Problem, und dann kann man sehen, was am besten zu tun ist zur Entfernung des Schimmels.
Wenn Ihr selbst diesen Mangel erst nach dem Entfernen alter Tapetenschichten bemerkt habt, war es für den Vermieter wohl auch nicht erkennbar. Darum wäre ich mit dem Vorwurf einer "arglistigen Täuschung" etwas vorsichtig...
Sprecht den Vermieter höflich darauf an und bittet, den Mangel zu beheben.
Werden wir natürlich sein, jedoch ist das Problem das wir halt nicht wissen, ob schon mal was gemacht wurde und es nicht erwähnt wurde gerade weil es ja nicht mehr durchkam. Und falls was gemacht worden sein sollte, dann handelt es sich doch um arglistige Täuschung oder?
Das ist sicher keine arglistige Täuschung. Mit solchen Vorwürfen sollten Sie vorsichtig sein. Mieter, die gleich zu Anfang dem Vermieter so etwas schwergewichtiges vorwerfen, sollten sich nach einer Neubauwohnung umsehen.
Wenn dort mehrere Schichten Tapeten vorhanden sind, so sind die Tapeten lange Zeit nicht mehr entfernt worden. Hier kann kein Vermieter wissen, ob sich darunter Schimmel befindet oder nicht.
Zudem wäre ich mir nicht sicher, ob es sich überhaupt um Schimmel handelt, denn der auf der Wand befindliche Putz ist oft dunkel oder es wurde einmal mit einer Ölfarbe gestrichen. Das ist besonders in Altbauten oft zu finden.
Es ist definitiv Schimmel ;-)
Da wurde auf jeden Fall schon mal was gemacht. Es sind schließlich mehrere schichten Tapete drauf und keiner kann sehen was darunter ist.
Du kannst davon ausgehen, dass der Schimmel da schon länger ist und es keiner bemerkt hat. Oder glaubst du der Vermieter macht da extra 10 Schichten Tapete ran damit keiner den Schimmel sieht.
Das musst du einfach den Vermieter melden und gut ist.
Zunächst muss festgestellt werden, ob das überhaupt Schimmel ist.
Das Sehvermögen des Vermieters dürfte sich ähnlich wie das Ihre bei der Wohungsübergabe verhalten haben.
Schlechtes Sehen ist keine Arglist!