Wohnung Tapeten abreißen?

6 Antworten

Die oben genannte Klausel ist unwirksam.

Sie muss - aber hier greift dies ohnehin nicht - die letzten Schönheitsreparaturen enthalten, eine Vereinbarung, wie bei Bedarf zu renovieren ist und eine Klausel zur Endrenovierung bei Auszug, die die Dauer des Mietverhältnisses und den Zustand beinhaltet.

Gambas80 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 19:37

Ich habe leider nicht verstanden, was Du mir damit sagen möchtest...Danke aber trotzdem!

wunhtx  25.09.2010, 20:22
@Gambas80

Ich wollte Dir mitteilen, dass Du die Tapeten nicht zu entfernen hast.

Der letzte eitraum der Renovierung war erst im Januar dieses Jahres. Eine Frist, dass nach Bedarf alle drei oder fünf Jahre zu renovieren wäre, ist noch nicht erfüllt, zudem sind die Fristen nicht überschritten und der VM kann daher auch keine Leistungen verlangen.

Jetzt klarer ?

Gambas80 
Beitragsersteller
 26.09.2010, 17:25
@wunhtx

Ja;-)Danke! Die Klausel stand zuvor nicht im Mietvertrag. Unter dem Punkt "Sonstiges" sollte ich selbst den Satz reinschreiben: "Die Wohnung ist tapetenfrei und besenrein zu übergeben." Gilt dann das Gleiche?

Es geht offensichtlich darum, dass dir in der im Mietvertrag enthaltenen Klausel die Verpflichtung auferlegt wird, alle von dir oder vom Vormieter angebrachten Tapeten zu beseitigen. Das ist lt. BGH-Urteil (VIII ZR 109/05) eine unangemessene Benachteiligung und deshalb unwirksam. Ergo: Du kannst die Tapeten dran lassen, natürlich brauchst du auch keinerlei sonstige Endrenovierungsarbeiten durchführen, zumal derlei nicht vereinbart wurde und auch nach einem Jahr nicht fällig wäre.

Nach nur einem Jahr mußt du die Tapeten nicht wieder abreissen. Davon mal abgesehen das diese Klauseln im Mietvertrag mittlerweile ungültig sind, ist die Wohnung ja noch frisch renoviert. Ich würde aber dem Vermieter sagen das du die noch neuen tapeten nicht wieder abreissen möchtest, ich denke er wird eher dankbar sein und die Nachmieter bestimmt.

Was im Mietvertrag steht, gilt wohl als Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter und ist mithin gerichtsfest. Selbst wenn man mündlich mit dem Vermieter hier eine Abrede treffen könnte, darauf zu verzchten, würde ich mir diese Abmachung kurz schriftlich quittieren lassen. Denn dem Recht nach ist der Vermieter berechtigt, seine Forderungen aus dem Mietvertrag durchzusetzen - notfalls unter Einbehalt der Kaution und einer wohl satten Nachforderung hierneben, wenn er nämlich wegen Säumnis des Mieters von einer Fachfirma verrichten läßt. Dazu hat er das Recht und der Mieter eine satte Nachzahlung.

Hast du ein Übergabeprotokoll, wo das drinsteht? Dann wärest du alle Sorgen los.

Andererseits hat sich der Vermieter ja beim Vormieter "großßzügig" gezeigt, dann wird er das auch bei dir sein. Rede einfach mit ihm, die Kündigung muss ja sowieso jetzt erfolgen.

Gambas80 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 15:33

Wird er nicht, da die Vormieterin eine Freundin seiner Tochter war. im Übergabeprotokoll stehen ein paar Sachen drin, das stimmt. Und ich habe Fotos gemacht, die mit Datum ja auch immer noch im Handy sind. Aber mit welcher Begründung könnte ich deshalb die Tapeten drin lassen? Dass es moralisch nett vom Vermieter wäre, wenn er sagt ich kann sie dran lassen ist schon klar. Aber ich hätte gern was handfestes. Die sind nicht so kooperativ und nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht...