Wohnung Tapeten abreißen?
Hallo, ich bin im Januar in meine neue Wohnung gezogen. die tapetenfrei übergeben werden sollte. Der Vermieter hatte der Vormieterin die Wohnung abgenommen, obwohl die Tapeten teilweise sehr unsorgfältig abgerissen wurden, sodass wir ordentlich nachbessern mussten. Außerdem waren ziemlich große Löcher in den Ecken an den Fenstern und auch in der Decke am Flur. Der Vermieter spendierte einen Sack Rotband und wir flickten die Löcher. Außerdem haben wir auf Kosten des Vermieters das Badezimmer selbst neu sarniert, weil es uralt war. Ich hätte darauf bestehen können, dass der Vermieter oder die Vormieterin das noch macht, aber ich musste dringend in die Wohnung, da meine Alte schon gekündigt war. Jetzt ziehe ich aus beruflichen Gründen zum 1.1.2011 wieder da aus. Im Mietvertrag steht, dass auch ich die Wohnung tapetenfrei übergeben muss. Ist das denn rechtlich wirklich so? Vor allem unter den gegebenen Umständen und der Tatsache, dass die Wohnung jetzt ja vor einem Jahr frisch renoviert wurde?
6 Antworten
Die oben genannte Klausel ist unwirksam.
Sie muss - aber hier greift dies ohnehin nicht - die letzten Schönheitsreparaturen enthalten, eine Vereinbarung, wie bei Bedarf zu renovieren ist und eine Klausel zur Endrenovierung bei Auszug, die die Dauer des Mietverhältnisses und den Zustand beinhaltet.
Ich wollte Dir mitteilen, dass Du die Tapeten nicht zu entfernen hast.
Der letzte eitraum der Renovierung war erst im Januar dieses Jahres. Eine Frist, dass nach Bedarf alle drei oder fünf Jahre zu renovieren wäre, ist noch nicht erfüllt, zudem sind die Fristen nicht überschritten und der VM kann daher auch keine Leistungen verlangen.
Jetzt klarer ?
Ja;-)Danke! Die Klausel stand zuvor nicht im Mietvertrag. Unter dem Punkt "Sonstiges" sollte ich selbst den Satz reinschreiben: "Die Wohnung ist tapetenfrei und besenrein zu übergeben." Gilt dann das Gleiche?
Es geht offensichtlich darum, dass dir in der im Mietvertrag enthaltenen Klausel die Verpflichtung auferlegt wird, alle von dir oder vom Vormieter angebrachten Tapeten zu beseitigen. Das ist lt. BGH-Urteil (VIII ZR 109/05) eine unangemessene Benachteiligung und deshalb unwirksam. Ergo: Du kannst die Tapeten dran lassen, natürlich brauchst du auch keinerlei sonstige Endrenovierungsarbeiten durchführen, zumal derlei nicht vereinbart wurde und auch nach einem Jahr nicht fällig wäre.
Nach nur einem Jahr mußt du die Tapeten nicht wieder abreissen. Davon mal abgesehen das diese Klauseln im Mietvertrag mittlerweile ungültig sind, ist die Wohnung ja noch frisch renoviert. Ich würde aber dem Vermieter sagen das du die noch neuen tapeten nicht wieder abreissen möchtest, ich denke er wird eher dankbar sein und die Nachmieter bestimmt.
Was im Mietvertrag steht, gilt wohl als Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter und ist mithin gerichtsfest. Selbst wenn man mündlich mit dem Vermieter hier eine Abrede treffen könnte, darauf zu verzchten, würde ich mir diese Abmachung kurz schriftlich quittieren lassen. Denn dem Recht nach ist der Vermieter berechtigt, seine Forderungen aus dem Mietvertrag durchzusetzen - notfalls unter Einbehalt der Kaution und einer wohl satten Nachforderung hierneben, wenn er nämlich wegen Säumnis des Mieters von einer Fachfirma verrichten läßt. Dazu hat er das Recht und der Mieter eine satte Nachzahlung.
Hast du ein Übergabeprotokoll, wo das drinsteht? Dann wärest du alle Sorgen los.
Andererseits hat sich der Vermieter ja beim Vormieter "großßzügig" gezeigt, dann wird er das auch bei dir sein. Rede einfach mit ihm, die Kündigung muss ja sowieso jetzt erfolgen.
Wird er nicht, da die Vormieterin eine Freundin seiner Tochter war. im Übergabeprotokoll stehen ein paar Sachen drin, das stimmt. Und ich habe Fotos gemacht, die mit Datum ja auch immer noch im Handy sind. Aber mit welcher Begründung könnte ich deshalb die Tapeten drin lassen? Dass es moralisch nett vom Vermieter wäre, wenn er sagt ich kann sie dran lassen ist schon klar. Aber ich hätte gern was handfestes. Die sind nicht so kooperativ und nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht...
Fakt und beweisbar durch das Foto ist, dass du die Wohnung so übernommen hast. Nach einem Jahr ist auch eine Renovierung nicht erforderlich.
Vielleicht hilft dir diese Seiter weiter:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/mietrecht-lexikon/reparaturen.html
Ich habe leider nicht verstanden, was Du mir damit sagen möchtest...Danke aber trotzdem!