Muss ich Putzen?

3 Antworten

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Wenn Du als Anlagenfahrer eingestellt bist und die Anlage lt. Hersteller permanent überwacht werden muss, kannst Du nicht den größten Teil der Arbeitszeit zum putzen "abkommandiert" werden.

Für diese Tätigkeit bist Du nicht eingestellt worden.

An Deiner Stelle würde ich zum AG gehen und mir ein Formular unterschreiben lassen, in dem steht, dass es die ausdrückliche Anweisung für Reinigungstätigkeiten in der Zeit gibt, in der die Anlage immer überwacht werden muss und das deswegen nicht möglich ist.

Wenn mal wirklich etwas vorfällt/passiert, wird Dein AG versuchen sich herauszureden und Dir und den Kollegen die Schuld geben, weil Ihr nicht durchgängig überwacht habt.

Ich vermute mal, der AG wird von diesen Reinigungstätigkeiten abkommen, wenn er merkt, dass er das Risiko trägt und das nicht abwälzen kann.

Haben hier Reinigungskräfte gekündigt/wurden gekündigt? Wie ich das verstehe, musstet Ihr das nicht von Beginn an machen sondern erst seit kurzer Zeit.

Hexle2  29.03.2019, 05:33

Danke fürs Sternchen

VapeRaven 
Beitragsersteller
 28.03.2019, 07:10

Ne hatten am Anfang eine externe Firma die gereinigt hat und die wurde eingespart

Hexle2  28.03.2019, 07:20
@VapeRaven

Wie gesagt, diese "Vollreinigungen" gehören bestimmt nicht zu den Tätigkeiten für die Du eingestellt wurdest.

Hier versucht der AG auf Eure Kosten zu sparen und wenn wirklich mal was passiert, kann ich mir vorstellen, dass er Euch dann noch die Schuld gibt.

Was steht eigentlich zu den Tätigkeiten im Arbeitsvertrag? Falls dort z.B. steht, dass der AG dem AN andere "zumutbare" Tätigkeiten auferlegen kann, brauchst Du bestimmt nicht die Putzarbeiten die nicht zu den normalen Tätigkeiten in Deinem Beruf gehören zu leisten.

Wenn, dann hat ein AG das Recht (falls vereinbart) einem AN "gleichwertige" Aufgaben zu geben. Davon ist hier allerdings keine Rede.

Wie schon gesagt, nimm Deine Kollegen und geht zum AG. Macht ihm klar, dass Ihr nicht als Reinigungskräfte eingestellt seid. Ihr könnt Euch selbstverständlich weigern zu 2/3 der Arbeitszeit zu putzen.

OK, mach deinem Chef den Vorschlag, 2/3 der Anlagenfahrer zu entlassen, und dafür besser ein paar billigere Reinigungskräfte einzustellen.

 Der Arbeitgeber hat Direktionsrecht.

Maschinenwartung und Pflege gehört in der Regel auch zu den Aufgaben einen Maschinenbedieners bzw. Anlagenführers.

Ich muss seit diesem Jahr auch immer mehr Schriftkram  und Prüfungen machen so das die Arbeitsgänge mittlerweile den geringsten Zeitaufwand darstellen; aber die wollen es ja nicht anders.

Alle Tätigkeiten mittlerweile einzeln ein- und ausloggen. Protokolle erstellen und Feedback über Server abgeben; dauernd muss ich zum PC rennen.

Produktiv ist das nicht, aber was solls, ich werde dafür bezahlt.

VapeRaven 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 22:49

Wäre ja ok aber wenn was am Turm passiert , ist man dran auch wenn man putzen wahr. Laut Hersteller muss die Leitwarte immer besetzt sein. Qualität vom Maltodextrin soll auch passen. Außerdem meine ich Putzen, Boden und alle Oberflächen und dann noch desinfizieren. Sind eine Hygiene Abteilung.

johnnymcmuff  27.03.2019, 23:07
@VapeRaven

Wäre ja ok aber wenn was am Turm passiert , ist man dran auch wenn man putzen wahr.

Wenn man Dir sagt Du sollst putzen, dann kannst Du nicht belangt werden, wenn etwas mit der Maschine passiert.

Dann muss die Maschine still stehen oder der Arbeitgeber soll für Wartung und Putzen usw. extra Leute einstellen.

Gute Firmen machen das so. Da gibt es Bediener, Einrichter und diverse Leute für andere Tätigkeiten.

Solltest das vielleicht mal vorschlagen und auch darauf hinweisen, dass Du ja bei der Maschine bleiben sollst und es nicht gewährleistet ist, wenn du andere Tätigkeiten machen sollst.