Arbeitszeit muss aufgrund von Betriebsschließung nachgearbeitet werden (Studentische Hilfskraft)?
Hallo,
ich bin studentische Hilfskraft an einer deutschen Hochschule in der Hochschulbibliothek.
Ich arbeite im Schnitt 8 Stunden die Woche in der Hochschulbibliothek und bin dort eigentlich auch zufrieden.
Jetzt ist es allerdings so, dass die Bibliothek aufgrund von Bauarbeiten vom 02.08 bis zum 06.09 geschlossen ist.
Meine Vorgesetzen sehen nun vor meinen Urlaub (17,5 Stunden) automatisch in diesen Zeitraum zu legen.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob dies überhaupt rechtens ist, dass zum einen mein Urlaub dort verbraucht wird (das könnte ich noch akzeptieren) und dass ich die vermeintliche Arbeitszeit nachholen muss.
In meinem Arbeitsvertrag habe ich diesbezüglich nicht gefunden, was dies besagt oder widerspricht.
Insgesamt zeichnet sich mein Vertrag dadurch aus, dass ich bis zum Ablauf 223 Stunden (inkl. Urlaub) abgeleistet haben muss. Am 30.09 läuft dieser aus.
Ich und die anderen studentischen Hilfskräfte wären über jeden Rat sehr dankbar.
1 Antwort
Jetzt stellt sich mir die Frage ob dies überhaupt rechtens ist, dass zum einen mein Urlaub dort verbraucht wird (das könnte ich noch akzeptieren) und dass ich die vermeintliche Arbeitszeit nachholen muss.
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Grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitgeber auch dann den Lohn schuldet, wenn er - aus welchen Gründen auch immer, - auf die Arbeitsleistung verzichtet.
Nacharbeiten, das haben zwar Arbeitgeber sicher gerne aber
- die Arbeitsleistung ist nach Vertrag geschuldet, in Deinem Fall liegt es nicht in Deiner Sphäre dass sie nicht erbracht werden kann.
- der Lohn ist nach Vertrag geschuldet