Arbeitszeit muss aufgrund von Betriebsschließung nachgearbeitet werden (Studentische Hilfskraft)?

1 Antwort

Jetzt stellt sich mir die Frage ob dies überhaupt rechtens ist, dass zum einen mein Urlaub dort verbraucht wird (das könnte ich noch akzeptieren) und dass ich die vermeintliche Arbeitszeit nachholen muss. 

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Grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitgeber auch dann den Lohn schuldet, wenn er - aus welchen Gründen auch immer, - auf die Arbeitsleistung verzichtet.

Nacharbeiten, das haben zwar Arbeitgeber sicher gerne aber

  • die Arbeitsleistung ist nach Vertrag geschuldet, in Deinem Fall liegt es nicht in Deiner Sphäre dass sie nicht erbracht werden kann.
  • der Lohn ist nach Vertrag geschuldet
Woher ich das weiß:Berufserfahrung