Mehrarbeit nach Urlaub

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Wie ist die Rechtslage?

Angeordnete Mehrarbeit sind Überstunden die mit Freizeitausgleich oder Bezahlung abgegolten werden müssen.

 Arbeitgeber ist der Ansicht, das ist mit meinem Gehalt abgegolten

Ich vermute mal, Du hast in Deinem Arbeitsvertrag keine Klausel mit einer klar definierten Anzahl Überstunden die Du pro Monat ohne extra Bezahlung leisten musst. Somit ist Dein AG auch verpflichtet die Zeit zu bezahlen. Da kann er denken was er will.

Betriebsrat gibt es Bei Dir im Betrieb wohl nicht. Dieser hätte bei den Überstunden auch ein Mitspracherecht.

Hexle2  10.07.2014, 11:09

Danke fürs Sternchen

Angeordnete Mehrarbeit muss extra bezahlt werden (bei Vollzeitbeschäftigung mit Zahlung von Überstunden / Zuschlägen). Normalerweise wirst du aber nur aufgefordert, die liegend gebliebene Arbeit während der normalen Arbeitszeit bevorzugt zu bearbeiten, dass musst du dann auch so machen. Nur bei leitenden Mitarbeitern kann in einem befristeten Rahmen (wie deine 4 - 6 Stunden) eine unbezahlte Nacharbeit erforderlich sein.

Das sind Überstunden ;) ganz einfach.

Welcher Chef lässt es zu das zu erledigende Arbeit 2-3 Wochen liegenbleibt?

Grundsätzlich:

Es liegt nicht im Ermessen eines Arbeitnehmers, ob und wann er Überstunden macht.

Vielmehr müssten diese grundsätzlich vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet werden oder ergeben sich aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag; auch die übliche betriebliche Praxis ist nicht ganz bedeutungslos.

Ausnahmen könnten allenfalls dann gelten, wenn es sich dem Mitarbeiter geradezu aufdränge, dass eine längere Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen geboten sei oder wenn der Arbeitgeber von den Überstunden Kenntnis erlangt habe und nicht dagegen einschreite.

Allerdings ist dafür nicht der Arbeitgeber, sondern der Mitarbeiter beweispflichtig.

Die Argumentation Deines Chefs ist natürlich unsinnig...

Wenn einer der oben genannten Punkte (insbesondere könnte das sein: offensichtliche betrieblliche Gründe wegen unerledigter Arbeit während des Urlaubs) zutrifft, dann muß er die Stunden auch bezahlen; Du solltest die Vergütung schriftlich einfordern.

Dein Chef kann das natürlich anders sehen - aber dann muß er ggf. anders argumentieren - ob dann seine Argumentation stichhaltig wäre, müsste ggf. ein Gericht klären...

oxBellaox 
Beitragsersteller
 08.07.2014, 09:55
Dein Chef kann das natürlich anders sehen - aber dann muß er ggf. anders argumentieren - ob dann seine Argumentation stichhaltig wäre, müsste ggf. ein Gericht klären...>

... danach kann man dann die Tage zählen, die man noch im Betrieb ist

MasterChristian  08.07.2014, 10:00
@oxBellaox

Für so einen Betrieb zu arbeiten ist auch nicht erstrebenswert. Nur weil es Menschen gibt die sowas mit sich machen lassen kann sich der Chef das überhaupt erlauben.

MfG MasterChristian

Der Arbeitgeber muss die Zeit natürlich als Überstunden anrechnen. Der Urlaubsanspruch ist auch geseztlich verankert und dient der Erholung.

MfG MasterChristian