Arbeitsvertrag - Frage nach bestehenden Darlehen erlaubt?
Guten Tag,
im Vorfeld der Unterschrift eines neuen Arbeitsvertrages soll ein Bekannter in einem Personalfragebogen angeben, ob er Darlehen laufen hat, bei welcher Bank und in welcher Höhe.
Ist so eine Fragen zulässig und muß beantwortet werden?
Danke im Voraus
6 Antworten
In der Regel sind solche Fragen unzulässig und brauch entweder gar nicht beantwortet werden oder man kan reinschreiben was man will (idealerweise nur positives).
In jedem Fall kann man ihm keinen Strick draus drehen, solange solche Infos nicht zwingend für den Job notwendig sind und in diesem Fall gäbe es keinen Personalfragebogen sondern gesonderte Dokumente in denen bestimmte Dinge wahrheitsgemäß beantwortet und unterschrieben werden müssen als Beiblatt zum Arbeitsvertrag.
Dieser Fragebogen hört sich explizit nach Zeitarbeit an, ist das richtig?
Leider gibt es noch immer genug Firmen die veraltete und nicht mehr aktuelle Fragebögen austeilen. Die dort gestellten Fragen sind oft sogar schon ein Grund um eine Diskriminierungsklage in die Wege zu leiten.
Die Frage nach den Vermögensverhältnissen (Darlehen) ist im Regelfall unzulässig.
Ausnahmsweise kann die Frage nach einem bestehenden Darlehen zulässig sein, wenn es einen Zusammenhang mit der auszuübenden Stelle gibt.
Beispiel:
Die Firma hat ein berechtigtes Interesse etwas über die Vermögensverhältnisse des potentiellen Arbeitnehmers zu erfahren, wenn es zu den Aufgaben gehört mit Vermögenswerten umzugehen bzw. darüber zu entscheiden.
Es wäre meines erachtens zulässig einen potentiellen Geldboten nach seinen Vermögensverhältnissen zu fragen.
Hier ein hilfreicher Link.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/offenbarungspflicht.html
Peter Kleinsorge
Der Link ist auch sehr gut.
http://www.studis-online.de/Karriere/Vorstellungsgespraech/unzulaessiges.php
Peter Kleinsorge
Ist zulässig, wenn auch zweifelhaft.
Generell sind Schulden Privatsache, es sei denn, Sie haben in verantwortungsvoller Position mit Geld zu tun, und Ihr Arbeitgeber könnte einen berechtigten Verdacht hegen, dass Sie Ihnen anvertraute Mittel zur Tilgung Ihrer Schulden nutzen. Unter solchen Umständen sind Fragen nach Schulden erlaubt. Auch die Frage nach einer Lohnpfändung ist statthaft, da der Arbeitgeber mit zusätzlichem Aufwand für die Pfändung zu rechnen hat.
Aber wenn die Frage gestellt wird und die beantwortest die nicht, wird die Bewerbung wohl zwecklos sein. So bring Dir die Beantwortung dieser Frage so oder so doch nicht viel.
Fragen nach vorhandenen Schulden und allgemeinen Vermögensverhältnissen dürften grundsätzlich unzulässig sein und müssen daher nicht beantwortet werden.
Eine Ausnahme hiervon kann sich jedoch ergeben, wenn eine Stelle besetzt werden soll, die besonderes Vertrauen voraussetzt oder diese mit besonderer Verantwortung oder einer besonderen Vertrauensstellung verbundenen ist. Hierbei kommen unter anderem Stellen in Betracht, die dem späteren Arbeitnehmer Verfügungsrechte über das Vermögen und vorhandene Gelder des Arbeitgebers einräumen. Von besonderem Interesse ist die Vermögenslage eines Arbeitnehmers für den Arbeitgeber auch dann, wenn dieser z.B. für die Auftragsvergabe verantwortlich werden soll.
Liegen keine besonderen Anhaltspunkte vor, darf der Arbeitgeber nicht generell nach bestehenden Lohn- und Gehaltspfändungen aus früheren Arbeitverhältnissen fragen. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, können sie ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers begründen. Dies folgt aus dem mit den Pfändungen verbundenen Aufwand für den Arbeitgeber.
Geht eigentlich keinen etwas an, es sei denn, die Firma bietet an, Lohnpfändungen mitzumachen.
Wenn er keine Darlehen hat, hat er ja auch nichts zu verbergen. Eigentlich unzulässig, es sei denn...s.o.
Kreuz es mit Nein an und frage im Gespräch nach und ACHTE im Vertrag auf entsprechende Klauseln.