Arbeitsunfall nachträglich melden?
Hallo liebe Community,
Meine Mutter hat sich während der letzten Schicht verletzt. Ihr ist (vor Zeugen) eine beladene Ameise in den Fuß gefahren. Sie konnte da schon kaum auftreten, dachte aber es würde wieder werden. Kann sie das noch als Arbeitsunfall melden? Ihr Vorarbeiter wies sie am Telefon diesbezüglich gleich ab.
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Natürlich kann man das noch melden. Sie muss beim Arzt unbedingt angeben, dass es während der Arbeitszeit passiert ist und im Idealfall auch die zuständige Berufsgenossenschaft / Unfallkasse nennen.
Sie soll sich bloß nicht vom Vorarbeiter abschrecken lassen. Es ist unseriös, dass er den Vorfall scheinbar unter den Teppich kehren will. Wenn dadurch Folgeschäden bleiben, ist am Ende nur deine Mutter diejenige, die damit klarkommen muss.
http://www.dguv.de/de/ihr_partner/arbeitnehmer/arbeitsunfall/index.jsp
Hallo,
der Vorabeiter hat sie am Telefon abgewiesen, hat er etwa gesagt, sie brauche nicht zum Arzt gehen, sie sollte sich deswegen nicht von der Arbeitsstelle entfernen? Das wäre höchst bedenklich... für den Vorarbeiter...
Deine Mutter sollte so bald wie möglich zum Arzt gehen und diesen einen entsprechenden Bericht schreiben lassen (sog. Arztbericht): In diesem Bericht sollte der Arzt die Verletzung beschreiben. Quetschung, Hämatom oder Prellung; o. a. Weiterhin sollte der Arzt eine Röntgenuntersuchung anordnen, sowie feststellen, inwiefern die Beweglichkeit des Fußes, der Zehen, usw... gegeben ist.
Wenn eine Krankschreibung erforderlich ist, dann solltte er auch dies im Bericht erwähnen und auch sagen nach wievielen Tagen eine Genesung zu erwarten sei.
Dieser Bericht sollte deine Mutter samt Krankschreibung entweder von jemandem persönlich überbringen lassen oder per Einschreiben mit Rückschein an die Personalabteilung schicken, mit Begleitschreiben wegen der Form (Höflichkeit); wie: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie den Bericht meines Hausarztes sowie meine Krankmeldung in Folge des am xy Tag vom z Monat im Jahr nnn erfolgten Unfalls an meinem Arbeitsplatz in der Halle z Ihres Betriebes. Mit freundlichen Grüßen, ... darunter Ort und Datum + voller Name, nochmals darunter unterschreiben mit vollem Namen.
Ich glaube, daß wenn deine Mutter verletzt wurde, die Berufsgenosschaft auch informiert werden muß.
Emmy
D-Ärzte, also ein Durchgangsarzt, um es wortlich zu nennen, weil die Mutter vielleicht keine Ahnung hat, was ein D-Arzt ist...
Sie hätte sofort zum Durchgangsarzt gemusst. Das kann man nicht nachmelden.
Sie arbeitet nachts. Also sie hat von gestern auf heute gearbeitet. Heute reicht nicht mehr?
Doch, klar reicht das heute noch
So ist es!
Für Arbeitsunfälle sind jedoch grundsätzlich D-Ärzte mit Zulassung von der Berufsgenossenschaft zuständig.
Außerdem gibt es in den Betrieben Verbandbücher, wo alle Verletzungen bei der Arbeit eingetragen werden müssen.
LG