Beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden - wie geht das?

5 Antworten

Du gehst da hin und sagst dem Menschen am Empfang genau das, was Du hier geschrieben hast. Personalausweis mitnehmen.

Alles Weitere bekommst Du dann mitgeteilt.

Die beißen NICHT.

Am besten hingehen , und beraten lassen. Selbstverständlich sind jedigliche Unterlagen von deinen bisherigen Bewerbungen/Absagen oder des geplatzten FÖjs nützlich und ist bestimmt nicht verkehrt. Auch sind Abschlusszeugnise , Lebenslauf usw. schon gut dabei zu haben. Mit Glück triffst du beim ersten Besuch des Arbeitsamt gleich auf einen Bewerbungshelfer/Arbeitsvermittler.

Jeden Tag steht in der Zeitung, dass es noch jede Menge offene Ausbildungsplätze gibt. Dein erster Weg hätte längst zur Arbeitsagentur sein müssen. Du musst dich dort mit deinem Personalausweis melden..

Tarsia 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 19:44

Ja klar gibt e noch Ausbildungsplätze, jedoch keine mich interessierenden.

Richtig - hingehen, Ausweis vorzeigen und sagen, dass du dich arbeitlos meldest. Dann bekommst du einen Packen Formulare, den du zu Hause ausfüllen darfst.

Deine Bersonalien werden dort sofort im System eingetragen mit dem Datum der Anmeldung, da du ab dem Tag ALG bekommst.

Wenn du den Antrag ausgefüllt und die darin aufgefürten Unterlagen beisammen hast, bringst du alles zum Amt.

Dann wartest du auf Post. Irgendwann bekommst du Einladungen und deinen Bescheid.

Tarsia 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 19:46

Aber kein*

Tarsia 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 19:46

Ich will Gablern ALG, in meinem Fall dient es nur fürs Kindergeld - ich mache ja Praktika und habe einen 450€ Job /:

Nim deine Letzten 2 Zeugnisse einen Lebenslauf und eine Standartbewerung mit.(anschreiben)Du must nur zum Kundenschalter und dich dort Ausbildungssuchend und Arbeitslos melden.Aber du brauchst zb die Erlaubnis vom Arbeitsamt wen du ein Praktikum machen willst falst du dort leistungen bekomst.Danch sollst du zu einem Ausbildungsberater gehen und entweder einen Termin ausmachen den wen du nicht Aufpast  Stecken die dich mal einfach in sinlose maßnahmen zb in einem Berufschuhlvorbereitendes Jahr bis zu deinem 18ten und Auf keinem Fall Eine Eigliederungsvereinbarung unterschreiben die ist nur zu deinem Nachteil und Hält sich das Amt nicht daran Pasiert denen gar nichts,.Aber dir wen du dich daran zb nicht halten kanst.Könne sie dire zb Leistungen Speren ..

Tarsia 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 19:45

Aber warum arbeitslos? Wenn ich einen 450€ Job habe bin ich ja nicht arbeitslos oder? /: