Arbeitsrecht: Urlaubsvertretung selbst suchen?
Hallo werte Community,
ich arbeite in einem Fitnessstudio als Sport- und Fitnesskaufmann mit 30 Mitarbeitern. 3 Azubis(u.a. ich), 1 Student, 1 Praktikant und der Rest sind Thekenleute(dürfen nur an der Theke sein) oder spezielle Trainer. Wir haben weder einen Abteilungsleiter, noch einen Betriebsrat. Dafür 3 Chefs.
Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.08.2015 ab und mir stehen bis dahin noch 19 Urlaubstage zur Verfügung. Ich habe den Urlaub eingereicht und mein Chef meint nun, dass ich mir selbst eine oder mehrere Vertretungen suchen muss, sonst bekomme ich keinen Urlaub.
Ist das rechtens? Muss ich wirklich meine Vertretung selbst suchen? Niemand würde das machen, da ich immer eine 2-Seiten lange Putzliste u.a. habe. ^^ Gibt es dazu Paragraphen, welche besagen, dass mein Chef für die Vertretung des Azubis verantwortlich ist?
Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Christian, aus Frankfurt(Hessen)
7 Antworten
Natürlich musst du keine Vertretung suchen, um deinen Urlaub zu bekommen.
Beantrage deinen Urlaub schriftlich, und wenn der Arbeitgeber den ablehnt, weil du keine Vertretung anbieten kannst, dann kannst du notfalls auch den Urlaub durch das Arbeitsgericht einklagen, wenn der AG nicht mit sich reden lässt.
Was mich etwas stutzig macht - Stichwort: "3 Azubis (u. a. ich)" und "Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.08.2015 aus"
Wenn Du die Abschlußprüfung bereits bestanden hast, dann ist die Ausbildung beendet; wenn man ohne schriftlichen befristeten Arbeitsvertrag (wegen 31.08.) weiterbeschäftigt wird, dann ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Das Enddatum des Ausbildungsvertrages wird am Tage der bestandenen Abschlußprüfung unwirksam - daher hättest Du dann auch einen Anspruch auf die reguläre Vergütung abg Datum der bestandenen Prüfung - diese sollte ggf. eingefordert und auch nachgefordert werden.
Sollte nach bestandener Absachlußprüfung ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31.08. geschlossen worden sein und dieser wäre nicht vor dem ersten Arbeitstag nach dem Prüfungstag schriftlich abgeschlossen worden, wäre die Befristung unwirksam - dann könnte nach dem 31.08. eine Befristungskontrollklage eingereicht werden, da in diesem Fall ebenfalls ein befristetes Arbeitsverhältnis entstanden wäre.
Da gibt es drei Chefs und keiner von denen will die Urlaubs- und Einsatzplanung machen?
Das ist nicht dein Job. Du beantragst Urlaub und wartest ab, ob er genehmigt wird oder nicht. Je nachdem, wie dein Verhältnis zu den Leuten ist, könntest du ja mal darauf hinweisen, dass es Führungskräfte gibt, damit solche Fragen wir die Urlaubsvertretung geregelt werden. Es muss ein recht chaotischer Betrieb sein, wenn die Beschäftigten untereinander ihre Einsatzplanung machen sollen/dürfen.
Da Du Azubi bist, kann er das nicht auf dich abwälzen.
Gibt es dazu Paragraphen, welche besagen, dass mein Chef für die Vertretung des Azubis verantwortlich ist?
Gegenfrage: Gibt es einen Paragraphen der sagt, dass ein AN, egal ob Azubi oder nicht, besagt, die Vertretung besorgen muss?
Antwort: NEIN!!
Vergiss das. Es ist nicht Deine Aufgabe und Dein Recht auf Urlaub kannst Du zur Not auch beim Arbeitsgericht einklagen.
Da soll der AG mal beweisen, dass der Betrieb z.B. an den Rand des Ruins getrieben wird, wenn ein Azubi den ihm zustehenden Urlaub nimmt( ergibt sich aus dem § 7 Bundesurlaubsgesetz. Urlaub kann nur verweigert werden wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen). Das kannst Du dem AG auch so sagen.
Wenn du Azubi bist, kann es aber sein, das dein Ausbildungsverhältnis eher Endet, nämlich mit der Bestandenen Prüfung. Da du ja dann "Facharbeiter" bist. Den Urlaub muss er dir geben oder auszahlen. Wichtig ist aber, dass du dein Urlaub schriftlich beantragst und er ihn dir auch schriftlich ablehnt mit Begründung. So hast du was in der Hand... Ansonsten kann er sagen, dass du ja nie Urlaub wolltest oder eingereicht hast.
"Schriftlich" ist gut, nur gibt es da keinen Anspruch drauf. Es kommt darauf an, welche(s) Verfahren im Betrieb üblich sind/ist. Sollte der Arbeitgeber also eine schriftliche Antwort nicht geben, ist das halt so.
Wenn das so wäre, würde ich dem Arbeitgeber den Urlaubsantrag nachweislich (!) in den nächsten Tagen zukommen lassen (Urlaubszeitraum 05.-31.08.2015), und mich am 04.08.2015 zum regulären Arbeitsende höflich verabschieden.
==> Hier bitte noch einmal die Daten genau prüfen!
P.S.: Vorher auch noch das Zeugnis für die Gesamtzeit ordnungsgemäß (und nachweislich) beantragen!
Gruß @Nightstick
Völlig richtig - und für einen Azubi bedarf es sowieson keiner Vertretung, da er zur Ausbildung dort ist und nicht als preiswerte Arbeitskraft...